Nach Gutachten zahlen?

Liebe Mitleser,

ich erwarte zwei Grundstücksgutachten in einer Pflichtteilssache.
Da es sich um ein Guthaben für mich handeln wird ist meine Frage:
Muss dieses Guthaben direkt an mich gezahlt werden, ohne dass ich das ganze Gehabe anerkenne? Oder: Wenn ich das Gutachten anzweifle, muss ich dann die Zahlung ablehnen und weitere Schritte unternehmen, um mein optimales Ergebnis zu erreichen?
Vielen Dank
ninja

Hallo,

tut mir leid, habe überhaupt keine Ahnung.
Gruß und ein schönes Wochenende.

Sylvia

Liebe Sylvia,
ich danke Dir trotzdem für Dein Lesen.
Lieben Gruss von Ninja

Sie können dem Ergebnis eines Gutachtens widersprechen
und dann auch in Ihrem Sinne verhandeln. Das gilt auch bedingt in einem Gerichtsverfahren.

Kann ich dem Gutachten auch widersprechen, nachdem ich die von anderer Seite festgestellte Zahlung schon erhalten habe?Oder: Kann ich die Zahlung der Gegenseite entgegennehmen und danach noch reklamieren?
Das wäre sehr wichtig für mich!!!
Vielen Dank

Sie können dem Ergebnis eines Gutachtens widersprechen
und dann auch in Ihrem Sinne verhandeln. Das gilt auch bedingt
in einem Gerichtsverfahren.

Hallo nochmal,

ich bekomme die Zusage über 20000 Euro, nehme diesen Betrag an. Danach zweifle ich das Gutachten an, ist das möglich?

Sie können dem Ergebnis eines Gutachtens widersprechen
und dann auch in Ihrem Sinne verhandeln. Das gilt auch bedingt
in einem Gerichtsverfahren.

Hallo,

so einfach ist die Sache nicht. Ein Gutachten ist lediglich ein Vorschlag, der als (meist vernünftige) Verhandlungsgrundlage gilt. Das heißt, beide Seiten müssen sich letztlich auf die Höhe der Auszahlung einigen.

Noch ein (ungebetener!) Rat: Selbst wenn Du der Ansicht sein solltest, dass Du ev. 10.000 Euro zu wenig bekommst (ich weiß, dass das viel Geld ist!), schluck die Kröte und mache ein Ende mit Schrecken, jeder Prozess kostet sinnlos Geld und Nerven, und Du bekommst am Schluss meist auch nicht mehr heraus (unter Berücksichtigung der Kosten).

Viel Glück!
Ingeborg

Hallo,
ich verstehe nicht so genau, um was es genau geht. Bitte mal jemand anderen fragen.
Gruß Hilde

Hallo ninja, ich glaube Letzteres mußt Du durchziehen.
Gruß petit

Vielen Dank trotzdem und einen schönen Sonntag

Vielen Dank und einen schönen Sonntag

Sie können dem Ergebnis eines Gutachtens widersprechen
und dann auch in Ihrem Sinne verhandeln. Das gilt auch bedingt
in einem Gerichtsverfahren.

Hallo Ingeborg,vielen Dank für Deine ausführliche Antwort, das hilft mir weiter.
Deinen Rat werde ich auch berzigen, da ich mit der Person schon vorher Ärger hatte…

Trotzdem danke für´s Lesen und einen schönen Sonntag

Hallo,
ich verstehe nicht so genau, um was es genau geht. Bitte mal
jemand anderen fragen.
Gruß Hilde

Vielen Dank und einen schönen Sonntag

Hallo ninja, ich glaube Letzteres mußt Du durchziehen.
Gruß petit

Wenn Sie die Richtigkeit des Gutachtens anerkannt haben, kann darin ein Vertrag, mit dem der Streit über die Abfindungshöhe geregelt wurde, gesehen werden. Das ist Tatfrage und bedarf der Auslegung. Wenn Sie deutlich mit Worten oder durch Ihr Verhalten klar gemacht haben, dass Sie mit der Höhe des vom Gutachter geschätzten Wertes einverstanden oder eben nicht einverstanden waren, ist die Beurteilung einfach. Wenn nicht, wie gesagt: Auslegungssache. Es kommt also auf weitere, im Ernstfall vom Gericht zu beurteilenden Umstände an.

Wenn die Abfindung schriftlich festgehalten werden sollte oder gar notarielle Beurkundung erforderlich ist und dergleichen nicht erfolgt ist, dann ist auch kein Sie bindender Vertrag zustande gekommen.

Möglich wäre vielleicht auch Anfechtung Ihrer Erklärung, sich mit dem Gutachtenswert einverstanden erklärt zu haben, weil Sie einem (rechtserheblichen) Irrtum unterlegen waren oder Sie arglistig getäuscht wurden.

Ergänzung: Sie können die Zahlung annehmen und trotzdem mehr verlangen, wenn Sie dies vor Zahlung deutlich zum Ausdruck bringen. Achten Sie insoweit auf die Beweisbarkeit (Zeugen, Urkunden (und deren Zugang)).

Hallo norrein,
das ist die Antwort, auf die ich gewartet habe, ich bedanke mich ausdrücklich.
Ganz lieben Dank von Ninja

Ergänzung: Sie können die Zahlung annehmen und trotzdem mehr
verlangen, wenn Sie dies vor Zahlung deutlich zum Ausdruck
bringen. Achten Sie insoweit auf die Beweisbarkeit (Zeugen,
Urkunden (und deren Zugang)).

Hallo Ninja,

leider kann ich hierbei nicht weiter helfen.

Schöne Grüße
Pasha

Ich danke trotzdem für´s Lesen :smile:
habe schon ein Ergebnis

hallo ninja
leider kann ich nicht helfen, sorry
lg sicha