Nach Hauskauf festgestellt: Dach falsch gedeckt

Guten Tag liebe Wissenden,

es wurde im Dez, 2009 ein Haus -nach Besichtigungen im schönsten und trocknen Sommer 2009- in Hamburg gekauft.
Sah alles soweit ganz gut aus. Nunja, soweit das laienhaft zu beurteilen ist. Ein von der finanzierenden Bank gestellter Gutachter stufte den Kaufpreis als sehr realistisch ein. Mittlerweile gab es schon an mehreren orten innerhalb des Hauses starken Wassereintritt, was u.a. durch ein sehr leicht angeschrägtes Dach kam. Am 06.06. diesen Jahres war es dann soweit… 2 Große Pfützen mitten im Zimmer… der Kellerabgang stand unter wasser, weil das Wasser nur so durch das Dach lief.

An der Wohnzimmerdecke, die viele Holzträger im Bauernstil hat, waren wasserflecken an den Trägern, wie auch auf einem Teppich an der Terrassentür im Büro zu sehen, welche bei der Besichtigung vor dem Kauf auch hinterfragt wurden. Die Antwort war „Ja, da war mal etwas, das wurde aber repariert und seit dem ist alles gut. Zum Teppichtausch war nur noch keine Zeit“. Stimmt… zur Hälfte. Dort wo die Wasserflecken an den Balken waren, ist auch fast nichts gewesen. An anderen Stellen kam es dann nämlich durch.

Es wurden die Stellen (ausser dem Teppichbereich) fachmännisch repariert. Dabei kam heraus, dass das Dach (im Jahre 2000 mit Dachpfannen gedeckt. Es war zuvor ein Wintergarten)so hätte nie gebaut werden dürfen. Es fehlen Dachpappen unter den Ziegeln, Bleibahnen wurden einfach verklebt und nicht gelötet, das wasser ist oft nicht IN die Dachrinne gelaufen, sondern zwischen Rinne und einer Holzblende (die mittlerweile stark verottet war) geflossen und das schlimmste:

Das Dach hätte mittels Auflattung schräger gemacht werden müssen, damit das Wasser nicht steht, sondern ablaufen kann. Das konnte bei der Besichtigung im Sommer 2009 nicht gesehen werden, bzw. auch nicht beurteilt werden. Bei leichtem Regen war auch alles soweit gut.

Nun stellt sich die Frage, ob der Vorbesitzer rechtlich zu belangen ist, bzw. für die Dachreparatur aufkommen muss. Es war eigentlich nicht geplant, ein gekauftes und nicht ganz günstiges Haus schon nach 19 Monaten sanieren zu müssen.

Der Schreiber entschuldigt sich schon im Voraus dafür, dass sich an bestimmten Stellen unfachmännisch ausgedrückt wurde. Das kommt daher, dass der Schreiber selten bis nie in die Verlegenheit gekommen ist Dächer zu bauen :wink:

Vielen Dank für einen guten Rat

Hallo,

entscheidende Frage:

Wurde, wie bei gebrauchten Immobilien üblich, die Gewährleistung ausgeschlossen?

Gruß

S.J.

Wenn der von Steve Jobs angesprochene Gewährleistungsausschluss vereinbart wurde, kann dieser nur dann unwirksam sein, wenn der Verkäufer arglistig gehandelt hat, § 444 BGB. Das ist durchaus möglich und eventuell dadurch zu beweisen, dass den Verkäufern schlichtweg nicht entgangen sein kann, dass diese Mängel bestanden.