Schönen guten Abend,
ich gehe mal gleich in die Vollen.
Wir hatten uns vor 5 Jahren von einer namenhaften Hamburger Wohnungsgesellschaft ein Reihenhaus in einer Anlage von insgesamt 42 Reihenhäusern gekauft.
Die Reihenhäuser sind Baujahr 56 also natürlich auch schon ganz schön alt, sie wurden allerdings durch die Gesellschaft renoviert / saniert (neues Dach, E-Leitungen erneuert, Wasserzuleitungen erneuert, Reparaturen an der Fassade). Der Verkäufer sprach von Häusern, bei denen in den nächsten Jahren keine großen Kosten auf uns zukämen.
Im nächsten Jahr steht bei uns nun eine Untersuchung der Abwasserleitungen an. Wir vermuten, dass sich dort gravierende Mängel aufzeigen werden, was bei Häusern dieses alters sehr wahrscheinlich ist.
Da wir von Nachbarn, die immer noch Mieter der namenhaften Gesellschaft sind, erfahren hatten, dass nach diversen feuchten Kellern Teile der Abwasserrohre vor ca. 6-7 Jahren untersucht wurden und hierbei angeblich sehr marode Abwasserrohe festgestellt jedoch nicht repariert wurden, fragen wir uns ob diese Mängel uns bei einem Kauf nicht hätten bekannt gegeben werden müssen.
Ebenfalls versuchen wir schon seit einem Jahr über unseren Verwalter Belege über diese Arbeiten / Untersuchungen von der Gesellschaft zu bekommen.
Auf der letzten Eigentümerversammlung (vor 2 Tagen) wurde uns zunächst erzählt, das diese Belege nicht mehr existent seien, auf weiteres Nachfragen hieß es dann der Eigentümer will diese nicht herausgeben. Wir wissen seit gestern das Belege sowie eine CD mit Aufnahmen des Rohrsystems existieren und im Besitz der Gesellschaft sind.
Wie können wir vorgehen und welche Chancen gibt es den Verkäufer (die Gesellschaft) für die vermutlich bekannten Mängel haftbar zu machen?
Ach, noch eine Anekdote am Rande:
Einige Eigentümer unserer Anlage sind Angestellte bei der Gesellschaft.
Da während der Eigentümerversammlung auch schon mal hitzig über die Gesellschaft diskutiert wurde, wurden einige der Angestellten zu Personalgesprächen gebeten, die durchaus Druck auf diese ausgübt haben. Ist es statthaft auf die Angestellten, die ihre Interessen als Eigentümer vertreten beruflich, nämlich durch das Androhen von Abmahnungen, Druck auszuüben?
Vielen Dank für Eure / Ihre Antworten.
Sebastian