Bist du dir deiner Antwort so sicher…
Die Ausblühungen sind vorhanden, die Durchfeuchtung ist zu
sehen … 442 BGB hast du selbst genannt - was denn noch mehr?
Was ich will, ist, dass du meine Frage beantwortest. Wenn du ganz sicher bist, könntest du ja problemlos eine Garantie für deine Antwort geben und dich verpflichten, für einen dadurch entstandenen Schaden zu haften. Wenn es doch eine Chance gibt, dass der Käufer Ansprüche durchsetzen kann, möchte ich von dir wissen, warum du trotzdem suggerierst, dass es keine Chance gibt. Ist das etwa nur, weil es ja nicht um dein Geld geht? Ist das nun ganz sicher, was du sagst, oder ist es das nicht?
Der Käufer ignoriert das Schadensbild und bemerkt nicht
einmal, dass ein Wasserhahn nicht funktioniert (abgestellt)
und kauft. Man wird lange suchen müssen, um einen Richter zu
treffen, der bei solcher Sachlage meint, der Käufer habe
mindestens ein Minimum an zumutbarer Sorgfalt walten lassen.
Im Gegensatz zu dir habe ich vergleichbare Fälle sowohl aus anwaltlicher als auch aus richterlicher Sicht bearbeitet und tue das immer noch. Mir ist unverständlich, wieso du meinst, die erforderliche Beschäftigung mit allen Einzelheiten dieses Falles und eventuell eine Beweisaufnahme seien überflüssig, weil der Fall doch ganz einfach liegen würde. Kein seriöser Richter und kein seriöser Rechtsanwalt würde auf Grundlage so weniger Informationen eine Aussage wie deine treffen. Es gibt Fälle, die anfangs deutlich schwieriger scheinen, und die dann doch noch erfolgreich abgeschlossen werden. Deine Antworten sind irgendwas zwischen grob fahrlässig und bedingt vorsätzlich.
Und Arglist? Dafür in solchem Fall Beweis führen zu wollen,
kann man vergessen.
Und wieder! Mit der Rechtspraxis hat das, was du schreibst, nichts zu tun. Ich sage nicht, dass der Käufer Erfolg haben wird. Meine Aussage lautet, dass das hier und so niemand beurteilen kann, du nicht, ich nicht und auch sonst niemand.
Es sei denn, man sucht und findet Zeugen,
denen der Verkäufer erzählt hatte, dass er die Zapfstelle
absperrte, um den Käufer übers Ohr zu hauen.
Tja, und einen vergleichbaren Fall hatten wir erst vor einer oder vor zwei Wochen und zwar nicht hier im Forum sondern in der Praxis: Da hatte der Verkäufer seinen im Objekt wohnenden Mietern von einem Schaden berichtet, den er beim Verkauf später verschwiegen hat. Und schon sind da Zeugen, von denen du uns einreden willst, dass es sie realistischerweise nicht geben könnte. Das liegt einfach nur daran, dass du die Rechtswirklichkeit nicht kennst. Das kann dir niemand zum Vorwurf machen. Aber ich werfe dir vor, dass du, obwohl du die Sache nicht beurteilen kannst, solche Antworten gibst.
Der Ausgang eines
Rechtsstreits wäre also ungeachtet der Formulierungen im
Kaufvertrag irgendwo zwischen arg wackelig und aussichtslos
anzusiedeln. Dass im Kaufvertrag über eine gebrauchte
Immobilie für Mängelfreiheit garantiert wird, glaubst du
hoffentlich selbst nicht.
Davon hat keiner was geschrieben. Ich bezweifle allerdings, dass du weißt, was Garantie im Falle von § 444 BGB bedeutet.
Der Sachverhalt lässt außerdem erkennen, dass sich der Schaden
im Bereich von Peanuts bewegt.
Wenn also jemand eine Rechtsfrage stellt und es nach deiner Auffassung nur um wenig geht, gibst du einfach die falsche Antwort, weil es ja um so wenig geht? Wozu fragt man denn überhaupt, wenn die Antwort egal ist?
Dafür setzt ein wirtschaftlich
handelnder Mensch keine Zeit für Darstellungen ein und geht
kein vergleichsweise unangemessen hohes Kostenrisiko ein.
Wie hoch ist das Kostenrisiko? Kannst du mir das bitte vorrechnen? Welche Rechtsschutzversicherung hat der Käufer eigentlich und welchen Tarif?
Und ja, in dieser Beurteilung bin ich mir so sicher, wie man
aufgrund der Schilderung des Sachverhalts sein kann.
Dann solltest du deine Einstellung dringend überdenken.
Ähnliche Sachverhalte gehören täglich ungezählte Male zur
Normalität, wobei der geschilderte Fall zur harmlosen Sorte
gehört.
Das hat nichts mit der Ausgangsfrage, nichts mit der Rechtslage, nichts mit meinen Postings und nichts mit meiner an dich gerichteten Frage nach deiner Haftung zu tun.