hallo,
in erster linie kommt es darauf an, was im notariellen kaufvertrag vereinbart wurde. da sollte aus nachvollziehbaren gründen genau geregelt und festgehalten sein, daß der voreigentümer auch für alle während seiner eigentumszeit entstandenen und noch nicht bezahlten kosten aufzukommen hat bzw. der nacheigentümer von der „haftung“ ausgenommen wird.
„normalerweise“ ist´s so, daß der neue eigentümer mit erwerb des eigentums in alle rechte und pflichten eintritt.
konkret hieß das bei uns seinerzeit: gemeinde hatte noch offene forderungen an alteigentümer aus kanalbenutzung und abwasser i.h.v. 400euro. die haben sie dann auch prompt bei mir abgebucht, da ich ja nun der neue eigentümer sei.
nach vielem hin und her hat sich die gemeinde weichkneten lassen, die offene forderung beim voreigentümer einzutreiben (der hat´s dann abgestottert) und mir den betrag wieder gutzuschreiben. andernfalls hätte ich erstmal dafür gradestehen und versuchen müssen, das geld auf dem zivilrechtlichen wege wieder einzuklagen (macht bei einem insolventen schuldner weder spaß noch sinn).
hier dürfte der fall anders liegen, da der „alte“ stromabnahmevertrag zwischen dem stromanbieter und dem alteigentümer bestand und nicht mit dir. insofern sollte das e-unternehmen auch alle forderungen an den alteigentümer richten und nicht gegen dich (allerdings keine garantie dafür, daß sie´s nicht auch bei dir versuchen).
strom abklemmen werden sie nicht, keine bange. ganz abgesehen davon, daß du ja sofort wechseln könntest… 
saludos, borito