Hi.
Frau „Neumann“ heiratet und heißt nun Frau „Meier-Neumann“.
Sie muss ja m.E. ihren Namen im Personalausweis und im Führerschein ändern lassen.
Wie lange hat sie dazu Zeit?
Hintergrund der Frage:
Die Braut fliegt 2 Wochen nach der Trauung in die Flitterwochen (EU-Land) und hat den Flug vor einiger Zeit mit ihrem alten Namen gebucht (also nur ‚Neumann‘). Die Reise dauert knapp 3 Wochen.
Kann es Probleme geben?
Reicht es, wenn sie nach dem Urlaub (rd. 1 Monat nach der Vermählung) die Ausweise ändern lässt?
Zwischen Trauung und Reise wären ja die 2 Wochen sehr knapp, um noch neue Ausweise zu erhalten…
LG
Andastra
hallo,
ich hatte bis vor wenigen monaten noch meinen 1977(!) gemachten führerschein, einen fast unleserlichen grauen lappen mit dem foto einer knabenhaften jungen frau darin. seit damals habe ich 3 verschiedene nachnamen gehabt. für die polizei oder andere behörden, bei denen ich den lappen ggf vorzeigen mußte, war es immer ok. steht doch der geburtsname trotzdem drin.
auch kann ich mich nicht erinenrn, jemals mit dem perso in der hinsicht unter druck gewesen zu sein.
aber 1 tipp: mittlerweile muß frau nicht mehr bei eheschließung ihre identität aufgeben und kann - wie in anderen ländern seit jeher möglich - ihren namen behalten.
schöne grüße
ann (die seit jahrzehnten dutzende spurlos weggeheiratete klassenkameradinnen sucht)
off topic
Hallo Ann,
Ich kann mir die Bemerkung nicht verkneifen, dass es
sich hier um eine „typisch deutsche“ Frage handelt.
In keinem anderen Land würde sich jemand Gedanken über
diesen Fall machen.
In keinem anderen Land rennt man 1 Woche nach dem Umzug
(spätestens) zum Einwohnermeldeamt und fühlt sich schuldig,
das nicht schon gleich am Umzugstag erledigt zu haben.
Ja, Meldepflicht hat auch Vorteile, ich geb’s ja zu,
aber andere Länder sind auch noch nicht dem Untergang
preisgegeben, weil es dort sowas nicht gibt und
solche Formalitäten generell laxer gehandhabt werden.
Gruß
Elke
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Hallo, vielen Paaren geht das so. Ich empfehle mit dem „alten“ Namen und Personalausweis zu verreisen, zumal so gebucht wurde. Man stellt sich ja nicht vor den Zoll und meldet, dass der Name im PA falsch ist. Nur eins, nach der Anmeldung der Eheschließung kann man mit einer Bescheinigung über die zukünftig gewählte Namensführung in der Ehe zum Bürgeramt gehen und bereits auf den neuen Namen Ausweisdokumente beantragen. Z.Zt dauert in Berlin die PA-Bearbeitungsdauer ca. 2-3 Wochen. Vielleicht klappt es noch mit der Aushändigung vor Reiseantritt oder, man kann sich, falls der reguläre PA noch nicht von Berlin da ist, direkt vor Reiseantritt vom Bürgeramt einen vorläufigen PA ausstellen lassen (aber extra Kosten). Dann wäre alles, wie man in Deutschland so schön sagt „vorschriftsmäßig“. MfG Feuerstein
Von wegen ‚‚Identität aufgeben‘‘
Hi.
ich hatte bis vor wenigen monaten noch meinen 1977(!)
gemachten führerschein, einen fast unleserlichen grauen lappen
mit dem foto einer knabenhaften jungen frau darin. seit damals
habe ich 3 verschiedene nachnamen gehabt. für die polizei oder
andere behörden, bei denen ich den lappen ggf vorzeigen mußte,
war es immer ok. steht doch der geburtsname trotzdem drin.
Mittlerweile weiß ich, dass man den Führerschein (komischerweise) nicht ändern lassen muss. Allerdings die Fahrzeugpapiere.
auch kann ich mich nicht erinenrn, jemals mit dem perso in der
hinsicht unter druck gewesen zu sein.
aber 1 tipp: mittlerweile muß frau nicht mehr bei
eheschließung ihre identität aufgeben und kann - wie in
anderen ländern seit jeher möglich - ihren namen behalten.
Abgesehen davon, dass ich die Formulierung Quatsch finde, dass man seine [für alle Emanzen: frau ihre] ‚Identität‘ aufgibt, wenn man seinen [ihren] Nachnamen wechselt:
Im vorliegenden Fall trägt die Braut (vor der jetzigen Heirat) den Namen ihres geschiedenen Mannes (!), der zudem noch scheiße klingt, und unverständlich ist. Wenn das mal keine Gründe sind, den Namen des Geliebten anzunehmen!
Außerdem: Aus Rücksicht zu ihren Kindern (aus 1.Ehe) hängt sie den alten Namen hinten an den neuen Namen dran, weil die Kinder (aus 1.Ehe) so heißen. Später kann sie (-- ich hab mich schlau gemacht --), den (ungeliebten) Zusatznamen durch eine einfache Erklärung im Amt ganz ablegen.
schöne grüße
ann (die seit jahrzehnten dutzende spurlos weggeheiratete
klassenkameradinnen sucht)
LG
Andastra
Nachfrage: Nach der Anmeldung?
Hi.
…
Nur eins, nach der Anmeldung der
Eheschließung kann man mit einer Bescheinigung über die
zukünftig gewählte Namensführung in der Ehe zum Bürgeramt
gehen und bereits auf den neuen Namen Ausweisdokumente
beantragen. Z.Zt dauert in Berlin die PA-Bearbeitungsdauer ca.
2-3 Wochen.
Meinst du das so, dass man nach der Anmeldung (!) im Standesamt, also nicht nach der standesamtlichen Trauung, schon den neuen Pass beantragen kann?
Das wäre ja noch machbar, weil die Anmeldung in den nächsten Tagen ist, die Trauung erst in 1 Monat. D.h. Zwischen Anmeldung und Flitterwochen liegen ca. 5-6 Wochen.
LG
Andastra
ich weiß nicht, warum du dich so aufregst
auch hi,
deine motive sind mir vollkommen schnuppe. ich habe selber einmal einen doppelnamen geführt - zusammengesetzt aus den nachnamen meiner beiden ehemänner. der kinder aus 1. ehe wegen. na und?
tatsache ist, daß ein großteil weiblicher biografien nicht nachvollziehbar sind, weil der bezug zum geburtsnamen allenfalls in amtlichen dokumenten gegeben ist. in anderen ländern ist das nicht so (italien, belgien, niederlande fallen mir auf anhieb ein).
wo du da einen zusammenhang mit „emanzen“ siehst, ist mir ebenfalls schleierhaft.
gruß
ann
Hallo, genau, nach der Anmeldung (Aufgebotsbestellung) kann man einen Ausweis auf den neuen Namen bereits beantragen. Beim „Aufgebot“ gibt man gegenüber dem Standesbeamten bereits an, wie man nach dem Ja-Wort heißen will. Darüber erhält man eine Bescheinigung, an der es am Ende heißt: Name nach der Eheschließung XY. Mit dieser Bescheinigung zur Passbehörde gehen und den Ausweis beantragen. Am Tage der Eheschließung (nach der Trauung) kann man dann den neuen Ausweis gleich abholen. Das ist so, ich bin selbst Standesbeamter. MfG Feuerstein
Ich reg mich ja gar nicht auf…
Hi.
Ich reg mich ja gar nicht auf.
auch hi,
tatsache ist, daß ein großteil weiblicher biografien nicht
nachvollziehbar sind, weil der bezug zum geburtsnamen
allenfalls in amtlichen dokumenten gegeben ist.
Was ist daran so schlimm?
Wer ‚Angst‘ um seine ‚Biographie‘ hat, kann ja auch in D den alten Namen behalten.
in anderen ländern ist das nicht so (italien, belgien, niederlande
fallen mir auf anhieb ein.
Was interessieren die anderen Länder.? Wie gesagt: In D hast du auch alle Möglichkeiten (bis auf die, dass beide einen Doppelnamen führen. Allerdings finde ich persönlich generell Doppelnamen umständlich.)
wo du da einen zusammenhang mit „emanzen“ siehst, ist mir
ebenfalls schleierhaft.
So schleierhaft kann das gar nicht sein.
Zitat:
„mittlerweile muß frau nicht mehr bei
eheschließung ihre identität aufgeben…“
Die arme, arme Frau muss ihre Identität (= sich selbst?) aufgeben.
Mir kommen die Tränen…
LG
Andastra