ich habe ne Frage. Ich heirate dieses Jahr, ich habe ein Kind welches nicht von meinem zuküntigen ist. Mein Mann möchte ihn aber nicht adoptieren, trotzdem soll das Kind den Namen meines Mannes tragen.
Kann mir einer sagen wie das geht? Welche Forumlare brauche ich dafür? Wo kann ich das ändern lassen? Wie lange dauert dieser Vorgang?
Das was du möchtest, nennt sich Einbenennung. (§ 1618 BGB) Du und dein Ehemann können dem Kind durch Erklärung ihren Ehenamen erteilen.
Wenn das Kind allerdings einen Ehenamen trägt(aus der vorherigen Ehe) oder der anderen Elternteil auch die Sorge für das Kind hat, ist die Zustimmung des anderen Elternteils erforderlich. Du kannst dich an deinen Standesbeamten wenden, das Ganze kostet 17,–€ und kann nach der Eheschließung erfolgen.
wenn das Kind älter als 5 Jahre alt ist, muss es auch damit einverstanden sein. Mein Sohn, damals 7, musste sogar auf einer Urkunde unterschreiben, und zwar während der Trauungszeremonie.
Diese Namensänderung ist aber nicht rückgängig zu machen - deshalb sollte man sich diesen Schritt gut überlegen - denn wenn die Ehe in die Brüche gehen sollte (was ich natürlich nicht hoffe), kann zwar die Mutter ihren Mäüdchennamen wieder zurück nehmen - das Kind behält aber den Ehenamen von Mutter und Stiefvater.
So wurde uns das zumindestens erklärt.
Gruß
Molika
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Diese Namensänderung ist aber nicht rückgängig zu machen -
deshalb sollte man sich diesen Schritt gut überlegen - denn
wenn die Ehe in die Brüche gehen sollte (was ich natürlich
nicht hoffe), kann zwar die Mutter ihren Mäüdchennamen wieder
zurück nehmen - das Kind behält aber den Ehenamen von Mutter
und Stiefvater.
So wurde uns das zumindestens erklärt.
Das stimmt so nicht. Dem wäre nur so, wenn der angeheiratete Vater auch das Sorgerecht für das Kind hat bzw. sein leiblicher Vater ist. Dann müsste er sich damit einverstanden erklären. Und im Übrigen natürlich auch wieder das Kind, so es älter als 5 Jahre ist.
Hat aber - trotz Heirat - die Mutter das alleinige Sorgerecht des Kindes und ist ihr Noch-Ehemann nicht leiblicher Vater des Kindes, das den gemeinsamen Ehenamen trägt, stellt das alles überhaupt kein Problem dar.
falls der kindsvater einverstanden ist, zusammen auf das zuständige standesamt gehen. von der netten mitarbeiterin ausfüllen lassen, alle unterschreiben, ca. 25 euro gebühren zahlen, neue geburtsurkunde in empfang nehmen und wieder gehen. war bei uns so der fall.
falls der kindsvater sich weigert, über jugendamt einen antrag beim familiengericht stellen, gut begründen und abwarten.