Hallo, bei Heirat eines Paares im Dezember 2012: Bruttoeinkommen Mann (gesetzl. Altersrente ab 60) eher gering. Bruttoeinkommen Frau (jünger) dreimal so hoch. Welche Steuerklassen machen ab da Sinn? Ab welchem gemeinsamen Brutto werden Eheleute gemeinsam veranlagt? Wirken sich die steuerlichen Änderungen auch auf das zurückliegende Jahr 2012 aus oder erst ab Anfang 2013? Was müssen die zwei Glücklichen steuerlich sonst noch beachten?
Steuerklassen machen ab da Sinn?
Der, der mehr verdient III, der andere V.
Ab welchem gemeinsamen Brutto werden Eheleute gemeinsam :veranlagt?
Das hat nichts mit der Höhe des Einkommens zu tun. Ob Zusammenveranlagung oder getrennte Veranlagung oder besondere Veranlagung für das Jahr der Eheschließung, können Sie selber entscheiden.
Wirken sich die
steuerlichen Änderungen auch auf das zurückliegende Jahr 2012
aus oder erst ab Anfang 2013?
Ja, sie wirken sich auf das gesamte Jahr der Eheschließung aus. Wenen die Frau das ganze Jahr auf Lst-Klasse I gearbeitet hat und der Mann nur geringe Rente hatte, gibt’s viel Geld zurück. Ungefähr die Differenz zwischen Klasse I und III. Wählen Sie in diesem Fall „Zusammenveranlagung“.
Was müssen die zwei Glücklichen
steuerlich sonst noch beachten?
Sich lieben und ehren, bis dass der Tod sie scheidet.
Hallo, Schuhverkäufer,
vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort.
Vor allem Deinen letzten „Steuer“-Tipp werden wir akribisch beherzigen ;o)
Kurt