Nach Heizungssanierung höherer Energieverbrauch

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte Sie um Rat wegen oben genanntem Problem, das ich Ihnen wie folgt erörtere:
Nach langem hin und her mit meinem Vermieter habe ich im Oktober 2012, wegen zu hohem Energieverbrauch, neue Heizungen bekommen. „Infrarotheizungen“ von Redwell.
Diese wurden im Tausch für über 30 Jahre alte Nachtspeicheröfen installiert.
Nach der Installation stellte man fest, dass die neuen Heizungen mit den alten Thermostaten der Nachtspeicherheizungen nicht richtig funktionieren.
Aufgrund unzähliger Telefonate mit der Firma, die meinem Vermieter und mir eine Kostenersparnis von ca. 20% voraussagte und die Heizungen verkaufte, wieß ich meinen Vermieter darauf hin, dass eine Energieeinsparung nur möglich sei, wenn die dazugehörigen digitalen Thermostate verbaut werden, was mir deren Techniker und der Verkäufer erklärt haben.
Dieser ließ dann, nach Absprache mit seinem Hauselektriker, neue „normale“ analoge Thermostate einbauen, mit der Begründung, die anderen seien ihm zu teuer und mit diesen würde es auch einwandfrei funktionieren.
Des Weiteren wurde mir gesagt, dass der Inhaber der Firma meinen Vermieter telefonisch kontaktierte und Ihm versicherte, es würde so auch alles funktionieren.
Dass dieses Gespräch je stattgefunden hat, bezweifle ich sehr, aber auch wenn, dann stellt sich mir trotzdem die Frage, ob man als Mieter hinnehmen muss, dass nach dem Austausch der Heizkörper der Energieverbrauch um einiges höher ist als vorher?

Ich hatte gestern ein Telefonat mit der ENBW, meinem Stromversorger, welcher mir eine Zwischenberechnung am Telefon machte: Der Verbrauch bezogen auf das Abrechnungsjahr ist enorm gestiegen.

Von Ihnen hätte ich gerne eine Aussage, auf die ich mich berufen kann, ob ich denn die nunmehr höheren Heizkosten an meinen Vermieter weiterreichen darf und er diese übernehmen muss? Oder ob ich die Kosten insgesamt selbst zu tragen habe?

PS:In der Zwischenzeit war auch jemand von der Firma da, und hat uns bestätigt dass es an den Thermostaten liegt, da sie zu ungenau schalten.

Mit freundlichem Gruß,
Schlumpfhausen

Hallo Schlumpf, kurz und bündig, wenn du keine Energie einsparst, kannst du die Miete mindern. Allerdings musst du nachweisen, dass es so ist.

Hallo Mistermakellos, danke erstmal für die schnelle Antwort.
Ich möchte ja keine Miete mindern, sondern das mein Vermieter den Mehrverbrauch übernimmt.Nachweisen könnte ich es über meinen Stromanbieter.Die Frage ist nur, bleibe ich alleine auf den hohen Kosten sitzen oder kann ich die Stromkosten, die durch die falschen Thermostate verursacht wurden, von meinem Vermieter einfordern?
Gruß Schlumfhausen

Hallo Schlumpf, kurz und bündig, wenn du keine Energie
einsparst, kannst du die Miete mindern. Allerdings musst du
nachweisen, dass es so ist.

Da bist du selbst schuld, du hättest dich vorher erkundigen sollen, wie wirtschaftlich diese Heizungsart ist. Elektrisch heizen war schon immer teuer, aber vorher hattest du wenigstens Nachtstrom. Jetzt hast du Direktheizung, das ist mit Abstand das Teuerste, was es gibt. Scheinbar hast du der Werbung geglaubt, das war dein Fehler und der deines Vermieters. Das Kind ist in den Brunnen gefallen, eine Lösung ist nur, das ganze System auf den Müll zu werfen und etwas anders einbauen zu lassen. Schau mal hier: http://www.haustechnikdialog.de/Forum/t/131702/Infra…
Gruss
Werner

Puh das ist wirklich mal sehr interessant

Grundsätzlich sind sämtliche Instandhaltungen und Modernisierungen dazu da die Wohnqualität zu verbessern und natürlich an den derzeitigen Standard anzupassen.
Wurde eventuell sogar eine Modernisierungsumlage vereinbart, dass Sie mehr Miete zahlen aufgrund der neuen Heizung unabhängig vom Verbauch? Wenn sich wirklich beweisen lässt, dass der Verbrauch durch neue Thermostate reduziert werden kann dann ist der Vermieter dazu verpflichtet denn nur um Kosten zu sparen wurde ja diese neue Heizung installiert worden. Wenn die Kosten jetzt sogar höher sind wurde genau das Gegenteil erreicht und es kann meiner Meinung nach Ihnen nicht zugemutet werden dass sie die höheren Kosten zahlen müssen nur damit der Vermieter spart.

LG

Lieber Ratsuchender,
Ihre neue Heizung ist noch kein halbes Jahr alt. In dieser kurzen Zeitspanne können Sie noch gar nicht beurteilen, ob sie mehr oder weniger Energie verbraucht als die alte. Und wenn zur Zeit ein höherer Energieverbrauch vorliegt (als letztes Jahr im gleichen Zeitraum?), kann das auch an kälteren Außentemperaturen liegen.
Stellen Sie die Heizung so niedrig wie möglich ein und warten Sie mindestens ein Jahr ab, um dann den Verbrauch mit den Vorjahren zu vergleichen. Fairerweise sollten Sie dabei auch die Wetterlage berücksichtigen.
Viel Glück!

Da kann ich Ihnen leider nicht helfen. Ich würde versuchen, mich mit meinem Vermieter auf einen Vergleich zu einigen. evtl. die letzten Jahre zu Grund legen und dann einen Durchschnitt über den zu hohen Verbrauch errechnen und sich dann mit dem Vermieter halbe/halbe oder ähnlich zu einigen.
Bassauer

Tut mir leid, so gut kenne ich mich nicht aus.

Ich berate hier seit vielen Jahren ehrenamtlich und möchte nicht verarscht werden!
Jeder muss das bezahlen was er verbraucht! Ihre provokannte Frage ob der Vermieter Ihre Heizkosten bezahlt will ich einfach mal überlesen haben.
Sie brauchen mich nicht wieder anzuschreiben!

Wenn sie den Vermieter in Haftung nehmen wollen wegen der zu hohen Kosten, dann müssen sie dies beweisen können. Es genügt also nicht ein Anruf oder ein Besuch der Herstellerfirma. Sie müssen von diesen schon ein Gutachten haben, indem dies bestätigt wird.

Hier kann ich leider nicht weiterhelfen.
Aber ich interessiere mich für den Ausgang der Angelegenheit.
Gruß und viel Erfolg
Udo

Hallo,

also das ist eine schwierige Frage, die ich wahrscheinlich nur unzureichend beantworten kann. Eines ist gewiss: Sie können nicht einfach die erhöhten Stromkosten auf den Vermieter umwälzen. Dafür braucht es einen anderen Weg.
Vermieter können auch nicht gezwungen werden zu investieren. Im Falle eines Falles könnten Sie ja auch ausziehen - so argumentieren die Richter, wenn ein Mieter Wärmesparmaßnahmen erzwingen will.

Sie sollten überprüfen, worauf die erhöhten Kosten beruhen. Liegt es daran, dass die Stromkosten stark gestiegen sind, also auch Ihre Nachtspeicherheizung höhere Kosten verursacht hätte? Liegt es daran, dass Sie jetzt nicht mehr auf Nachtstrom zugreifen könne?
Erst wenn Sie das genau analysiert haben, also der tatsächliche Stromverbrauch verglichen mit dem in den letzten Jahren gestiegen ist, haben Sie evtl. ein stichaltiges Argument in der Hand.
2.
Sie müssten in der Folge den erhöhten Stromverbrauch als Mangel bewerten, der eine Mietminderung erlaubt. Hohe Heizkosten sind aber für sich kein Mangel. Es gibt nur ein Urteil im Netz, das evtl. auf Ihre Situation übertragbar wäre.
„Übermäßig hohe Heizkosten können ein Mangel der Mietsache sein, wenn sie auf einem Fehler der Heizungsanlage beruhen. …“ (http://www.streifler.de/mietmangel-3A-hohe-heizkoste…)
Aber ich verstehe die Bedingungen ("…wenn die Heizungsanlage schon nach dem Stand der Technik zur Zeit ihres Einbaus bzw. der Gebäudeerrichtung als mangelhaft zu beurteilen war…"), die das Gericht genannt hat, nicht völlig und weiß deshalb nicht, ob das Urteil (OLG Düsseldorf: Beschluss vom 08.07.2010 - I - 24 U 222/09, 24 U 222/09) übertragbar ist. Noch unerständlicher ist für mich die Beschreibung des Nachweises des Mangels. Urteile sind zudem immer Einzelfallentscheidungen und hängen auch vom Richter ab.
Hat die Firma, die die Infrarotheizung eingebaut hat, denn den erhöhten Strombedarf als Mangel gekennzeichnet? Haben Sie die Aussage zu dem erhöhten Stromverbrauch schriftlich?
Ich zweifle jedoch sehr an der Mietminderungsidee. Gehen Sie zu einem Rechtsanwalt oder Mieterverein und lassen Sie sich das oben genannte Urteil erläutern.
3.
Sollte der Vermieter versuchen, den Einbau als Modernisierung zu deklarieren und die Modernisierungskosten auf Sie umlegen wollen, müssten Sie so argumentieren:
es reicht dabei nicht, wenn Ihre Heizkosten nicht gefallen sind. „…entscheidend ist nicht, so die Berliner Richter, ob der Mieter durch die Modernisierungsmaßnahme Energiekosten spart. Vielmehr kommt es allein darauf an, ob Primärenergie eingespart wird. Denn eine mietrechtliche Modernsierung schützt nicht den Geldbeutel des Mieters sondern die Umwelt.“ (http://www.experto.de/verbraucher/immobilien/mieten-…).
Hier ist aber eine stromverbrauchende Heizung gegen eine andere der gleichen Verbrauchsart ausgewechselt worden. Aber bitte hier auch eine Rechtsauskunft einholen, bevor Sie einer Mieterhöhung widersprechen.

Ich kann Ihnen nur noch raten.
Prüfen Sie bitte, ob ein anderer Stromversorger für Sie eine Ersparnis bedeutet.
Kalkulieren Sie, ob ein Umzug mit einer evtl. höheren Kaltmiete günstiger für Sie wäre. Ein Rechtsstreit müsste erst durchgestanden werden und ist hier ziemlich ungewiß bezüglich des Ergebnisses.
Das ist alles nicht mieterunfreundlich gemeint. Mieter haben viele Recht aber hier - in Ihrem Fall - meiner Meinung nach eben nur sehr eingeschränkt

Nach besten Wissen und Gewissen aber immer noch keine Rechtsauskunft

Gruß elfriede

Sehr geehrter Wer-Weiß-Was-Nutzer,

zunächst wäre klar zu stellen, dass es in einem Forum keine Aussagen oder Antworten geben wird, auf die man sich berufen kann. Zumindest meine Antwort soll nicht mehr als ein Tipp darstellen, anhand dessen man sich seine eigene Meinung bilden kann. Ansonsten ist man bei einer professionellen Rechtsberatung besser aufgehoben.
Technisch kann ich die Sache nicht beurteilen, da ich einen solchen Fall noch nie hatte.
Ärgerlich ist es natürlich hier vor allem für den Vermieter, wenn eine Investition die Sache verschlechtert. Der Vermieter haftet für eine Verschlecterung der Mietsache. Der Mieter ist also gehalten, die Verschlechterung (hier Mehrverbrauch Stromkosten) zu dokumentieren und den Magel schriftlich seinem Vermieter mitzuteilen. Sofern dieser den Mangel nicht behebt, kann der Mieter Mietminderung geltend machen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas W.

Hallo,

zu Ihren Problemen kann ich Ihnen leider keine verbindliche Auskunft geben. Wenn es mich betreffen würde, würde ich den Vermieter schriftlich auf diesen Missstand hinweisen, wenn möglich mit schriftlicher Bestätigung von Fachleuten, dass die vorhandenen Thermostate ungeeignet für eine genaue Verbrauchsmessung sind. Wenn die Abrechnung kommt, würde ich nur den Verbrauch des letzten Jahres bezahlen und die Mehrkosten auf ein gesondertes Konto einzahlen.
Um eine verbindliche Auskunft zu kriegen, würde ich mich an einen Mieterschutzbund oder einen Anwalt für Mietrecht wenden.

Grüße von
Helmut

Guten Tag

Ich bin aus der Schweiz. Da wird wohl alles ein wenig anders berechnet. Solche veralteten Heizungen gibt es bei uns schon gar nicht mehr, ausser in völlig überalterten Häuser. Leider trägt der Mieter die Energiekosten, egal, wie geizig der Eigentümer ist. Wenn neue Energiesparende Massnahmen getroffen werden, wie z.B. Isolierfenster, Fassaden- oder Dachisolation, Wärmepumpen etc., ergibt sich ein Mehrwert der Wohnung und zieht somit eine Mietzinserhöhung nach sich. Die genaue Berechnung kann ich hier nicht beschreiben, sonst wird die Antwort kilometerlang. Ich habe viele Bekannt in Deutschland. Mir fällt allgemein auf, dass die Häuser in Deutschland gebaut sind, wie bei uns vor 60 Jahren. Alle Bekannten, die ich in Deutschland habe, brauchen ca. 4 mal mehr Energie, wie wir hier in der Schweiz. Ist noch zu erwähnen, dass der Strom bei uns die Hälfte kostet. Allerdings sind die Wohnungen und Häuser hier auch viel teurer. Es gilt hier auch, wie in Deutschland dasselbe: wer billig mietet oder kauft, bezahlt die Zeche via Renevations- und Nebenkosten.

mfg
Susanne

Hallo,da kann ich leider nicht weiter helfen.LG