Nach Hochzeit 2 BG bei zwei Haushalten - 1 Hartz4?

Hallo zusammen,

ich habe eine paar Fragen zum Thema ob man zwei Bedarfsgemeinschaften haben kann, wenn man nach einer Hochzeit trotzdem zwei Haushalte führen möchte und einer der beiden Ehepartner Ausländer ist - welche Probleme treten für den berufstätigen, deutschen Partner auf.

Welche Papiere benötigt werden, um eine Ehe zu schließen, ist bekannt.

Der deutsche Ehepartner ist berufstätig jedoch mit seinem Bruttoeinkommen von ca. 1150€ nicht gerade wohlhabend. Er/sie wohnt z. Zt. in einer Wohngemeinschaft.

•Wenn beide heiraten, werden sie dazu verpflichtet, einen gemeinsamen Haushalt zu führen? D.h. sie müssten sich eine gemeinsame Wohnung suchen, oder kann der andere Ehepartner auch selber auf eigene WG-Zimmersuche gehen? Denn beide besitzen keinen eigenen Hausstand (Kühlschrank, Waschmaschine etc.), der in einer WG aber meistens vorhanden ist.

•Da der ausländische Ehepartner bestimmt nicht sofort eine Arbeitserlaubnis bzw. Arbeit erhält (er kommt aus Jordanien), wird er sicher Hartz 4 beantragen müssen. Wenn dies der Fall ist, wird das Gehalt des deutschen EP mit verrechnet auch wenn sie nicht zusammen wohnen?

•Wenn doch, wie sieht es mit der Verrechnung des Gehalts aus, was bekommen sie noch dazu bzw. was wird ihnen abgezogen?

•Wieviel darf die Maximalmiete betragen, wenn sie in eine gemeinsame Wohnung ziehen würden?

•Oder kann der nicht berufstätige, ausländische EP die Kostenübernahme für seine eigene Wohnung beantragen, sowie die Kosten für den Lebensunterhalt selbstständig beantragen?

Ich hoffe, jemand kann mir bei diesem Umfang meiner Fragen trotzdem helfen.

Liebe Grüße

Cosima

Hallo zusammen,

Hallo Cosima,

•Wenn beide heiraten, werden sie dazu verpflichtet, einen
gemeinsamen Haushalt zu führen? D.h. sie müssten sich eine
gemeinsame Wohnung suchen, oder kann der andere Ehepartner
auch selber auf eigene WG-Zimmersuche gehen? Denn beide
besitzen keinen eigenen Hausstand (Kühlschrank, Waschmaschine
etc.), der in einer WG aber meistens vorhanden ist.

Nein, die beiden müssen nicht zusammen ziehen. Völlig unabhängig, ob Kühlschrank vorhanden ist oder nicht.

•Da der ausländische Ehepartner bestimmt nicht sofort eine
Arbeitserlaubnis bzw. Arbeit erhält (er kommt aus Jordanien),
wird er sicher Hartz 4 beantragen müssen. Wenn dies der Fall
ist, wird das Gehalt des deutschen EP mit verrechnet auch
wenn sie nicht zusammen wohnen?

Harzt IV kriegt nur, wer auch arbeiten kann und darf. Wer keine Arbeitserlaubnis hat, erhält Gelder nach dem Ausländergesetzt. Da kenne ich mich nicht aus. Einkommen wird innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft angrechnet. Ausschlaggebend für die Bedarfsgemeinschaft ist der gemeinsame Haushalt. Bei zwei Haushalten keine Bedarfsgemeinschaft, keine Anrechnung.

•Wenn doch, wie sieht es mit der Verrechnung des Gehalts aus,
was bekommen sie noch dazu bzw. was wird ihnen abgezogen?

Erwerbseinkommen wird wie folgt angrechnet:
Nettoeinkommen minus 30 EUR Pauschal minus 100 EUR Freibetrag bis zu einer bestimmten Grenze (800 EUR) = Anrechnungsbetrag. Der Anrechnungsbetrag wird dem Bedarf gegengerechnet. Der Rest wird ausbezahlt.

•Wieviel darf die Maximalmiete betragen, wenn sie in eine
gemeinsame Wohnung ziehen würden?

Das hängt mit dem Wohnort zusammen. Dann ich so nicht beantworten.

•Oder kann der nicht berufstätige, ausländische EP die
Kostenübernahme für seine eigene Wohnung beantragen, sowie die
Kosten für den Lebensunterhalt selbstständig beantragen?

Ja, wenn der ausländische EP eine Arbeitsgenehmigung hat, kann er selbständig ALG II beantragen. Falls nicht: Leistungen nach dem Ausländergesetz.

Gruß
R.

Vielen Dank für die Antwort!

Wie kann der ausländische Ehepartner eine Arbeitserlaubnis nach der Eheschließung erhalten? Oder bekommt er/sie diese automatisch nach der Hochzeit?

Liebe Grüße

Cosima

Liebe Cosima,
mit Ausländerrecht kenne ich mich leider nicht aus. Ich weiß es nicht.
Gruß
R.