Hallo zusammen,
ich habe eine paar Fragen zum Thema ob man zwei Bedarfsgemeinschaften haben kann, wenn man nach einer Hochzeit trotzdem zwei Haushalte führen möchte und einer der beiden Ehepartner Ausländer ist - welche Probleme treten für den berufstätigen, deutschen Partner auf.
Welche Papiere benötigt werden, um eine Ehe zu schließen, ist bekannt.
Der deutsche Ehepartner ist berufstätig jedoch mit seinem Bruttoeinkommen von ca. 1150€ nicht gerade wohlhabend. Er/sie wohnt z. Zt. in einer Wohngemeinschaft.
•Wenn beide heiraten, werden sie dazu verpflichtet, einen gemeinsamen Haushalt zu führen? D.h. sie müssten sich eine gemeinsame Wohnung suchen, oder kann der andere Ehepartner auch selber auf eigene WG-Zimmersuche gehen? Denn beide besitzen keinen eigenen Hausstand (Kühlschrank, Waschmaschine etc.), der in einer WG aber meistens vorhanden ist.
•Da der ausländische Ehepartner bestimmt nicht sofort eine Arbeitserlaubnis bzw. Arbeit erhält (er kommt aus Jordanien), wird er sicher Hartz 4 beantragen müssen. Wenn dies der Fall ist, wird das Gehalt des deutschen EP mit verrechnet auch wenn sie nicht zusammen wohnen?
•Wenn doch, wie sieht es mit der Verrechnung des Gehalts aus, was bekommen sie noch dazu bzw. was wird ihnen abgezogen?
•Wieviel darf die Maximalmiete betragen, wenn sie in eine gemeinsame Wohnung ziehen würden?
•Oder kann der nicht berufstätige, ausländische EP die Kostenübernahme für seine eigene Wohnung beantragen, sowie die Kosten für den Lebensunterhalt selbstständig beantragen?
Ich hoffe, jemand kann mir bei diesem Umfang meiner Fragen trotzdem helfen.
Liebe Grüße
Cosima