Nach Immobilienkauf wird Wohnung nicht geräumt

Hallo Zusammen,

wir haben kürzlich ein Haus gekauft. Eine Wohnung wird zur Zeit von dem Sohn der vormaligen Besitzerin bewohnt. Der Herr hat keinen schriftlichen Mietvertrag mit der letzten Besitzerin und ist nicht gewillt mit uns einen Mietvertrag zu schließen. Somit weigert er sich zur Zeit auch Miete zu zahlen.
Einer Aufforderung unsererseits die Wohnung zu räumen kommt er auch nicht nach.

Welche Möglichkeiten hat man als Eigentümer damit man die Immobilie auch nutzen kann? Welche Schritte würdet Ihr empfehlen damit die Wohnung entweder geräumt wird oder Miete gezahlt wird?
Darf er überhaupt wohnen bleiben wenn er keinen Mietvertrag hat und keine Miete zahlt?

Vielen Dank im Voraus schon für Eure Anmerkungen.

Ein schönes Wochenende,

Guido Strauf

Hallo Guido,

wenn jemand ohne Vertrag in einer Whg. wohnt, dann treffen auf Ihn auch keine Schutzbestimmungen des Mietgesetzes.

Da dies aber trotzdem sehr kompliziert werden kann, würde ich zum Anwalt gehen. Bei „Hausbesetzern“ hätte mann die Chance der einweiligen Verfügung.

Gruss Steve

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…mal am Rande gefragt:
Hallo Guido,

habt ihr das nicht bei Vertragsunterzeichnung geklärt? Wenn nicht, würde ich dem Rat meines Vorschreibers folgen.

Gruß Seven

Hallo!
Normalerweise müsste so etwas vor der Beurkundung geklärt worden sein. Im Kaufvertrag sollte üblicherweise stehen, daß der Verkäufer versichert, daß keine Besitzrechte Dritter bestehen (z.B. Miete, Pacht) bzw. der Kaufpreis erst (neben Erfüllung der üblichen Fälligkeitsvoraussetzungen) mit Schlüsselübergabe und somit vollständiger Räumung fällig wird. Der Verkäufer müßte also entsprechend motiviert sein, daß Haus zu Räumen, da er sonst sein Geld nicht bekommt. Wie gesagt: wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde.
Gruß
Armin

hallo steve,

wenn jemand ohne Vertrag in einer Whg. wohnt, dann treffen auf
Ihn auch keine Schutzbestimmungen des Mietgesetzes.

meines wissens bedarf ein mietvertrag in deutschland nicht unbedingt der schriftform. insofern besteht eben doch ein mietverhältnis und der ganze kladderadatsch wegen mieterschutz etc.

liebe grüße,
tinchen

Hallo Guido,

wie schon gesagt, so was gehört vor dem Kauf geklärt, aber das ist wohl nun zu spät.

Ein Hebel wär vielleicht, daß er keine Miete zahlt.
Also schriftlich(!) (Einschreiben mit Rückschein oder unter Zeugen aushändigen) abmahnen und eine vernünftige Miete fordern.
Wenn er dann drei Monatsmieten schuldig ist, kann auf Räumung geklagt werden.
Paralell dazu auf Eigenbedarf kündigen.
Aber das ist eine eher theoretische Geschichte. In der Praxis kann es deutlich länger dauern bis alles klar ist, weil er sich wohl mit Händen und Füßen (bzw. mit Anwälten) wehren wird.

Nimm Dir auf jeden Fall einen Anwalt, der auf Mietsachen spezialisiert ist, Namen und Adressen kannst Du bei Anwaltkammern erhalten.

Gandalf

Er hat aber keinen Vertrag
Hallo,

Dein Wissen will ich ja auch nicht in Frage stellen. Ist mir schon klar.

Nach den Ausführungen aber her, gibt es weder einen schriftlichen noch mdl. Mietvertrag.

Demnach kann ich als Eigentümer einen nicht berechtigten, der nie einen Vertrag hatte, mit einstweiliger Verfügungen des Eigentums verweisen.

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