Nach Insolvenz Dauerauftrag nicht gelöscht

Hallo,

der Energieversorger von Person A ist ins Insolvenzverfahren gegangen.
Person A war irrtümlich der Auffassung, dass er dem Versorger eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt hat. Er hatte aber einen Dauerauftrag eingerichtet.
Der Versorger hat nur noch für die letzte Hälfte des Monats geliefert. Irrtümlich wurde die volle Summe überwiesen, bevor A den Irrtum bemerkt hatte.
Hat A noch irgendeine Möglichkeit, an das zu viel überwiesene Geld zu kommen?

Grüße

Hallo,

Klare Antwort: „jein“.

Das Geld ist erst mal vom Konto weg und kann auch nicht von der Bank zurückgerufen werden. Mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit wird es auch nicht als Fehlbuchung vom Insolvenzverwalter zurücküberwiesen.

Es wird in die Konkursmasse eingehen und der Überweiser darf sich beim Insolvenzverwalter in die Liste der Gläubiger aufnehmen lassen. Ob und wenn ja wieviel er dann zurückkommt hängt vom Lauf der Dinge ab.

Da z.B. kürzlich ein Energieversorger Pleite ging und die Rede von Insolvenzverschleppung war, sind in dem konkreten Beispiel die Chancen klein, dass da bei den Gläubigern noch was nennenswertes ankommt…

Viele Grüße

Lumpi