Hallo,
hier eine allgemeine juristische Frage…
Ein Energieversorger geht insolvent. Insolvenzantrag ist gestellt. Person A ist aber noch Kunde bei diesem Energieversorger. A zahlt monatlich Abschlagzahlungen an den Energieversorger. A überlegt auch wenn von noch keiner Seite gekündigt wurde, die Einzugsermächtigung bei der Bank für die Zahlungen angesichts der Insolvenz zu widerrufen.
Wie sähe es da rechtlich aus?
Sollte A die Kündigung abwarten?
Beste Grüße!
Hallo,
eine erteilte Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden und die vereinbarten Zahlungen dann in anderer Form dem Vertragspartner zugänglich gemacht werden.
WEnn man Kenntnis hat, dass der Zahlungsempfänger im Inso-verfahren sich befindet wird man wohl nicht auf die Idee kommen, dem Empfänger noch Zahlungen zukommen zu lassen, die dann vom Inso-Verwalter arrestiert werden.
Schönen Tag noch.
Vielen Dank für die Antwort!
Eine Anschlussfrage:
Person A hat von der Möglichkeit gehört, bei der Bank Abbuchungen die jünger als 6 Wochen sind zurückzubuchen. A überlegt jetzt, die letzte Monatsabbuchung seines insolventen Energieversorgers zurückzubuchen.
Würde er hierfür irgendwelche negativen rechtlichen Konsequenzen erwarten müssen?