Liebe/-r Experte/-in,
bevor ich meinen Ehemann kennengelernt habe, mußte er in die Privatinsolvenz gehen. Seit ca. einem Jahr hat er diese insolvenz hinter sich gebracht.
Während unserer Beziehung haben wir uns ein Haus gekauft, wo nur ich allein als Besitzerin im Grundbuch stehe, da mein Mann ja aufgrund seiner Insolvenz nicht Eigentümer werden konnte.
Nun möchte ich aber meinen Mann mit ins Grundbuch eintragen lassen.
Ist das schon möglich? Wie muß ich da vorgehen? wer kann uns da eher beraten, Steuerberater , Anwalt, Notar? Was würde so ein Eintrag kosten?
Ganz lieben Dank schonmal.
Hallo darf ich fragen warum wollen Sie das machen?
Sehe keinen Sinn in der Aktion
Hallo Lydia,
leider darf ich keine Rechtsberatung machen.
Aber: Wenn die Wohlverhaltensphase abgeschlossen ist und das Papierchen vom Amtsgericht vorliegt, dann darf es da keine Probleme geben.
Am besten kommt ihr da bei einem Notar. Kosten kenne ich nicht für die Beratung, die dürften aber nicht so hoch sein.
Es fällt aber Grunderwerbssteuer (3,5 %) an. Die Notarkosten für die Verkaufsurkunde und die Eintragungskosten betragen m.E. zusammen ca. 2 %.
Hoffe, dass das ein wenig hilft.
Viel Erfolg.
Uwe
Also mal ganz Ehrlich,sollte Ihr neuer Partner auf eine Eintragung verzichten,auch wenn er im Moment eventuell so argumentiert,dass er das Haus ja mitfinanziert.
Er wohnt ja auch darin.
Seine Insolvenz (ich kenne nicht die Summen und die Menge der Gläubiger)kann er zunächst mit einer Restschuldbefreiung (6-7 Jahre )aus der Welt schaffen.
Bis dahin auf keinen Fall eintragen.
Auf jeden Fall gehen Sie zu einem Anwalt,der auch die eventuelle Restschuldbefreiung begleiten kann (muß)
Der Rat eines Anwalt kostet nicht viel.
Ein Mandat schon
gruß
Jörg
Liebe Lydia,
Sie als Eigentümerin können grundsätzlich in Ihr Grundbuch eintragen wen Sie möchten.
Ob dies sinnvoll und taktisch klug ist, bleibt einmal dahin gestellt (laut unseren Erfahrungen in der Kanzlei meistens nicht) und kann nur ausgiebig bei Kenntnis der Unterlagen beantwortet werden.
Es kommt darauf an, was Sie mit dem Eintrag bezwecken wollen.
Der Eintrag Ihres Ehemannes in das Grundbuch ist möglich; wenn aber Ihre Frage darauf abziehlt, ob er schon kreditwürdig ist, dann muss man dies klar verneinen, denn der Eintrag der Insolvenz in der Schufa bleibt noch 3 Jahre bestehen.
Anschliessend wird dann trotz gelöschtem Eintrag der Scorewert noch schlecht sein.
Der Steuerberater kann Sie eher schlechter in diesen Dingen beraten.
Ich würde für einen Eintrag zum Notar gehen (zu dem müssen Sie sowieso bei Einträgen gehen).
Dieser Notar hat auch eine Beratungspflicht, die Sie in Anspruch nehmen können.
Grüsse
Immobilienakuthilfe
Hallo Lydia,
NACH der Insolvenz, ist Dein Mann - außer das er natürlich immer schon der beste Mann der Welt war - ein ganz normaler Verbraucher. Selbstverständlich kann er in das Grundbuch eingetragen werden. Ich gehe davon aus, dass er keine Schulden hat, die im Insolvenzverfahren von der erteilten Restschuldbefreiung ausgenommen waren ( z.B. Schulden aus Straftaten oder vorenthaltene Beiträge zur Krankenkasse bei ehemeligen Selbständigen mit Angestellten ). Ansonsten für den Grundbucheintrag gehe bitte zu einem Notar. Was der Eintrag kostet, hmhmhm… keine Ahnung, bin kein Notar. Es könnte sein, dass sich das ganze nach dem Wert des Grundstücks bemisst, weiß es aber nicht genau.
handelt es sich bei dem verfahren zu deinem mann um eine verbraucherinsolvenz mit anschließender restschuldbefreiung? wie weit ist das verfahren inzwischen? wurde die restschuldbefreiung rechtskräftig erteilt? grundsätzlich kann immer sein insolvenzverwalter oder der treuhänder weiter helfen.
gruß
darli
Hallo Darlina,
vielen Dank für deine schnelle Antwort.
Ja, es handelt sich bei meinem Mann um eine Verbraucherinsolvenz mit anschließender Restschuldbefreiung.
Die Restschuldbefreiung wurde auch im Sommer 2009
rechtskräftig erteilt.
Ist denn der Insolvenzverwalter oder der Treuhänder
überhaupt noch für ihn zuständig, da das Verfahren doch eigentlich abgeschlossen ist?
GLG Lydia
Hallo Martin,
vielen lieben Dank für die schnelle Antwort.
Ich wünsche es mir, weil es unser Haus ist, ich eine gleichberechtigte Ehe führen möchte und es Kinder aus meiner ersten Ehe gibt und auch eine Tochter aus der ersten Ehe meines Mannes.
Damit es, falls es ums Erbe geht, keine Missverständnisse gibt. Vorallem, falls ich mal vor meinem Mann sterben sollte.
GLG Lydia
Hallo westmoreland
ganz lieben Dank für die schnelle Antwort.
Seine damaligen Schulden sind zu 100% abgegolten. er hatte im Sommer 209 eine komplette Restschuldbefreiung erhalten. Da ist nix mehr offen, Gott sei Dank auch.
Ich denke auch, der Weg zum Notar ist die beste Lösung.
GLG Lydia
Hallo Immobilienakuthilfe,
ganz lieben Dank für die schnelle Antwort.
Ob es taktisch klug ist, weiß ich nicht. Der Zweck dient dem Nachlass später mal. Mein Mann und ich sind beide in zweiter Ehe. Jeder hat kinder mitgebracht. Wir wollten einen gleichberechtigten Abschluß machen, damit es später mal keine Schwierigkeiten gibt. Was ist wenn ich mal vor meinem Mann sterbe? Nur mal so als Beispiel.
Aber ich werde Ihren Rat befolgen und mal eine Beratung bei einem Notar einholen.
Vielen Dank nochmal und LG
Hallo Jörg,
ganz lieben Dank für die schnelle Antwort.
Eine Restschuldbefreiung hat mein Mann schon seit Sommer 2009. Die Insolvenz ist komplett abgeschlossen.
Ich denke auch, ein Anwalt wäre die beste lösung.
GLG Lydia
Hallo Uwe,
erst einmal ganz lieben Dank für die schnelle Antwort.
Nach einigen Recherchen bei google, mir war der Begriff „Wohlverhaltensphase“ nicht bekannt, konnte ich lesen, dass die Wohlverhaltensphase mit Beendigung der Privatinsolvenz endet. Das amtliche Schreiben in bezug zur Restschuldbefreiung hat mein Mann im Spätsommer 2009 erhalten. Aber ich dachte immer nach Beendigung der Insolvenz muß noch so eine Art „Bewährung“ eingehalten werden.
Ich denke, nein ich weiß es
, du hast recht und das beste ist es, wenn wir mal einen Notar aufsuchen. Ohne Notar, direkt beim Gericht, geht es nicht oder?
Die Grunderwerbssteuer von 3,5 % und die Eintragungskosten betragen von
2 %. heißen, dass ich vom Gesamtwert des Objektes ausgehen muß, richtig? Welcher Wert wird dann berücksichtigt, der zum Zeitpunktes des Kaufes oder der heutige Wert?
Du hast mir sehr geholfen und dafür ein dickes Dankeschön.
LG Lydia
Wenn sie vor Ihrem Mann sterben tritt die gesetzliche Erbfolge ein.
Allerdings:
Man kann auch ein Testament machen. Hier ist die günstigste Methode ein Testament bei Gericht zu hinterlegen.
(Sehr günstig, beim Notar kostet dies ein vielfaches)
Aber bedarf dies auch eine Beratung.
LG
Immobilienakuthilfe
Hallo Lydia,
nach der Wohverhaltensphase (und der Restschuldbefreiung) ist alles erledigt. Da geht es dann bei Null wieder los.
Was willst Du direkt beim Gericht erreichen? Grundstückskaufverträge nur über den Notar.
Die Grunderwerbssteuer und die Eintragungskosten richten sich nach dem Verkaufspreis (in der Regel: dem Verkehrswert (d.h., wie werden ähnliche Objekte verkauft) und / oder nach dem Ertragswert (wie viel Miete könnte ich für dieses (halbe, denn die andere Hälfte bleibt ja bei Dir) Objekt in 10 Jahren einnehmen (da kommen dann noch Abschläge dazu)). Das kann aber der Notar sagen.
Theoretisch geht es, dass Du die Hälfte für einen EURO verkaufst. Wenn da noch ein Kredit drauf ist - dann die Hälfte des Kredites.
Viel Erfolg.
Gruß
Uwe
Okay,
Sie gehen zu einem Noatar, ohne den geht es nicht und lasssen Ihren Mann mit eintragen.
Rat:
Setzen Sie lieber ein Testament auf, welches dann über den Besitzverhältnissen steht.
Würden Sie das nicht tun würde gesetzlich geebrt.
D.h im Todesfall von Ihrem Mann ist die Sache klar, der hat fast nichts, dann gibt es auch nichts zu erben, sterben Sie vorher, bekommen alle 1/4 und es entsteht eine Erbengemeinschaft. Stirbt dann der Mann/Vater der Kinder, erhalten die Kinder von dem Viertel jeder 1/3 zu dem 1/4tel Anteil
Würden beide im Grundbuchstehen und kein Testament wäre vohanden würde immer die Hälfte neu verteilt die Kinder stehen sich also besser, wenn Sie alleine im Grundbuch stehen.
In einem Testament könnte man auch die evtl eintretende Pflege mit einbeziehen. Das ist ein weites Feld.Ganz ohne rechtliche Beratung geht das nicht.
Steuerliche Aspekte sind fast zu vernachlässigen.
falls die Restschuldbefreiung erteilt wurde, ist das Insolvenzverfahren und auch das anschließende Restschuldbefreiungsverfahren abgeschlossen. dann solltet ihr euch mit eurer Frage am besten an einen Notar oder Rechtsanwalt wenden.
gruß
darli
Möglich ist das schon, aber dann greift der Insolvenzverwalter sofort zu und das haus kann versteigert werden…also besser finger weg.
Auch Mauscheleien so hintenrum gefährden nur die INSO