Hallo,
Person A hat die italienische Nationalität, ist in Deutschland geboren, in Deutschland aufgewachen, Schule und Studium in D absolviert.
Person A spielt mit dem Gedanken sich in Italien niederzulassen. WElche Formalitäten und Behördengänge muss Person A berücksichtigen.
Wie ist es mit dem KRankenschutz, Rentenversicherung usw.?
Vielen Dank.
Grüße Lara
Zur Krankenversicherung siehe www.dvka.de oder www.aok-business.de (dort auf den Balken „Expertenforum“ klicken) oder direkt unter http://212.227.101.181/aok/indexphp.php?page_id=inte… .
Zur Rentenversicherung siehe http://www.ihre-vorsorge.de/Expertenforum.html
Bei der Rentenversicherung sollte man die neue (Auslands-)Anschrift vorher mitteilen. Dafür gibt es unter [http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_7112/Sh…](http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_7112/SharedDocs/de/Inhalt/04 Formulare Publikationen/01 formulare/01 versicherung/V0150,property=publicationFile.pdf/V0150) einen Vordruck.
Hallo Lara,
wenn jemand nach Italien auswandern will der die italienische
Staatsangehörigkeit besitzt, dann wandert er meines Erachtens
nicht aus sondern er geht zurück in sein Heimatland. Wie es dann
dort mit Versicherungen wie z.B. Krankenversicherungsschutz weitergeht
vermag wohl am Besten jemand in Italien zu sagen.
Wenn ich aber mal davon ausgehe, wie das ist, wenn der italienische
Staatsbürger dann wieder nach Deutschland zurückkomt, dann sieht
die Sache etwas anders aus. Derzeit (also vor Gesundheitsreform)
gilt, dass eine Krankenversicherung in Deutschland nur dann möglich
ist, wenn Krankenversicherungspflicht vorliegt - ist das nicht der
Falle, bleibt nur die Privatkrankenkasse übrig. Allerdings könnte
es noch einen Passus im Sozialversicherungsabkommen zwischen
Deutschland und Italien geben, der einen nahtlosen Übergang auch
als freiwillig Versicherter von Italien nach Deutschland ermöglicht -
leider wiess ich das aber z.Zt. nicht - du weisst schon, wegen
Fasching und Urlaubc - deshlab schreib ich von zu Hause.
Gruss
Czauderna
Hallo Lara,
wenn jemand nach Italien auswandern will der die italienische
Staatsangehörigkeit besitzt, dann wandert er meines Erachtens
nicht aus sondern er geht zurück in sein Heimatland. Wie es dann
dort mit Versicherungen wie z.B. Krankenversicherungsschutz weitergeht
vermag wohl am Besten jemand in Italien zu sagen.
Wenn ich aber mal davon ausgehe, wie das ist, wenn der italienische
Staatsbürger dann wieder nach Deutschland zurückkommt, dann sieht
die Sache etwas anders aus. Derzeit (also vor Gesundheitsreform)
gilt, dass eine Krankenversicherung in Deutschland nur dann möglich
ist, wenn Krankenversicherungspflicht vorliegt - ist das nicht der
Falle, bleibt nur die Privatkrankenkasse übrig. Allerdings könnte
es noch einen Passus im Sozialversicherungsabkommen zwischen
Deutschland und Italien geben, der einen nahtlosen Übergang auch
als freiwillig Versicherter von Italien nach Deutschland ermöglicht -
leider weiß ich das aber z.Zt. nicht - du weißt schon, wegen
Fasching und Urlaub - deshalb schreib ich von zu Hause.
Gruss
Czauderna