Nach Jahren eine Zahlungsaufforderung / Verjährt?

Rechnung vom 18.08.2008 14.10.2008 11.08.2008

Hallo,
habe heute einen Brief bekommen wo ich von einem Rechtsanwalt aufgefordert werde 200,96 € (Hauptforderung 163€ 39 €ebühren) zu zahlen!
Der Brief kam von einem Rechtsanwalt, und er wurde beauftragt von Moneybookers… Aber,der 14.10 und der 11.08 stimmen bei dem KtoAuszug bei Moneybookers nicht über ein!So wie ich das sehe wäre es ein Betrag von 80 €!Ich wußte bis heute gar nicht, das ich da noch einen offenen Betrag habe! (hab keine Rechnung o.ä. bekommen)
Ist diese Forderung verjährt?

hallo…

soweit ich weiß müssen drei jahre vergehen bis die verjährung eingreift. Falls es der Fall ist, dann ist die forderung seit einem halben jahr nicht mehr gültig.

gruß

Hallo,

die regelmäßige Verjährung beträgt grundsätzlich drei Jahre und beginnt mit dem Ende des Jahres in dem der Anspruch entstanden ist. d.h. eine Forderung aus dem Jahre 2009 verjährt mit Ablauf des 31.12.2012, 24.00 Uhr.

Ob die Forderung per se gerechtfertigt ist kann ich auf Grundlage des geschilderten Sachverhaltes nicht beurteilen.

Gruss Klaus

Hallo, bitte wende dich mit deiner Frage an einen Rechtsanwalt. Ich darf keine Rechtsberatung geben, zumal ich ohne die Jahreszahlen und einiger weiterer, grundlegender Informationen eh keine Aussage zur Verjährung treffen könnte.

Gruß, Mathias

Hallo Jumasch,
leider kenne ich mich da auch nicht so genau aus.
Erinnerlich ist mir eine Verjährungsfrist von 4 Jahren, wenn sich der Betreffende vorher nicht gemeldet hat. Nur das trifft ja hier noch nicht zu.
Alles Gute!

Eine Forderung aus einer Rechnung verjährt nach zwei Jahren, also wenn es eine Rechnung aus 2009 war, sind diese Ansprüche am 31.12.2010 verjährt. Wenn die Rechnugn aus 2010 war, sind die Ansprüche noch nicht verjährt, sondern verjähren erst am 31.12.2012.

Also erstmal Danke für den Rat! Grundlegende Informationen?!?
Ich habe letzte Woche 32 € auf mein Moneybookers Kto. Eingezahlt, weil ich
etwas kaufen wollte… Dieses Geld war aufeinmal weg! Daraufhin hab ich Moneybookers
angeschrieben. Die antwort war dann:da ich noch einen offenen Betrag habe, haben sie
das Geld weitergeleitet an den Rechtsanwalt!
Dann kam heute der Brief mit dem besagten Daten und den besagten Betrag!
Hab mir dann die Kto. Auszüge bei Moneybookers angeschaut!
insgesamt 80 € wurden nicht gebucht! Am 18.08.2008!
An den anderen besagten Daten war alles in Ordnung! (an den restlichen Daten auch)
Da sie die 32 € einbehalten haben, wäre es eigentlich noch ein
offener Betrag von 48 €!
Habe aber nie eine Rechnung oder eine Mahnung bekommen!
Das sind soweit alle Informationen! Ich werde den Anwalt morgen mal
anschreiben!
Nochmals Danke für den Rat! LG

Hallo, wenn diese „normalen“ Rechnungen aus dem Jahre 2008 sind, sind sie m. E. am 31.12.2011 verjährt. Sollte ein Mahnbescheid zugestellt werden, dann am besten sofort Widerspruch erheben bei dem angegebenen zuständigen Gericht, zumal man nicht weiss, worum es sich genau handelt. (Der Widerspruchsbogen ist dem Mahnbescheid beigefügt und für die eigenen Unterlagen bitte eine Kopie fertigen).

Viele Grüsse

Hallo,

Alles über Verjährungsfristen finden Sie im Internet! Hier nur soviel:
Gibt es bereits einen rechtsgültigen Titel? Wenn „Ja“ spielen Verjährungsfristen bis 30 Jahre keine Rolle!

Gruß
Helmut W.

Hallo,

Meines Erachtens sind wenn die Forderungen mit 2008 Datiert werden diese spätestens zum Ende 2011 verjährt.
Allerdings möchte ich zu bedenken geben,dass es damit nicht getan ist. Man muss „Einrede der Verjährung“ beim Gläubiger erheben.
Und selbst eine Rechnung oder Mahnung würde der Verjährung nicht im Weg stehen,nur ein Verjährungshemmnis, zb eine Kontaktaufnahme Ihrerseits,die ich hier nicht erkenne.
Damit ist die Forderung,wenn denn überhaupt berechtigt,verjährt. Sie ist damit nicht mehr gerichtlich einforderbar,besteht aber rechtlich grundlegen noch.

Außerdem möchte ich darauf hinweisen,dass ich vermute dass es sich um Herrn Eilers handelt. Dazu einfach mal eine kleine Lektüre:http://forum.computerbetrug.de/threads/rechtsanwalt-…

Bitte wie nicht wie hier telefonisch irgendetwas regeln wollenmimmer scchriftlich und damit nachweisbar.

LG

Hallo,

könntest Du bitte die Daten der Hauptforderung (so wie sie auf der Mahnung stehen) und das Datum des Rechtsanwaltsschreibens genau (inklusive Jahreszahl) nochmals angeben, damit ich berechnen kann, wann es verjährt, SOFERN die forderung überhaupt zu Recht besteht! Sollte sie gar nicht erst bestehen, erübrigt sich die Verjährung, da nur ein bestehender Anspruch verjähren kann.

Mit freundlichen Grüßen,

Cyra

Hallo,

ich hab ja nie eine Rechnung erhalten! Ich habe lediglich am 08.02.2012 ein Schreiben von dem Rechtsanwalt bkommen!
Da steht dann sowas wie Rechnung vom 18.08.2008 14.10.2008 11.08.2008
Unverständlicherweise sind sie nach zahlreichen Zahlungsaufforderungen nicht im vollem Umfang nachgekommen.usw…

Fakt ist: das ich am 14.10.2008 gar nicht Moneybookers genutzt habe, und am 11.08.2008 alles normal gebucht worden ist! Offen wäre demnach (wenn überhaupt) ein Betrag von 50 € (kann das aber nicht mehr richtig nachvollziehen, weil mir die Unterlagen fehlen!)
die Hauptforderung beträgt aber 163€! Das ist auf jeden Fall ein Fehler!
Wenn ich den Betrag bis zum 17.02.2012 nich bezahle, droht er mit dem Gericht!
Mhhh…

Genau der nette Herr Eilers ist das! :wink:

Also, ich habe letzte Woche mein Moneybookerskonto aufgeladen mit 30€ Das Geld war dann aufeinmal weg! Habe dann Moneybookers angeschrieben mit der Frage wo denn mein Geld sei! Sie schrieben mir dann zurück,daß ich noch einen offenen Betrag habe,- und sie das Geld als Anzahlung an Advaro weitergeleitet haben!Hab dann geschrieben,- das ich doch gar keinen offenen Betrag bei Moneybookers habe, und sie mir das Geld zurück schicken sollen! Dann kam wieder: das müssen sie mit Advaro klären! Hab denen dann auch eine Email geschickt, mit der Bitte das Geld zurück zu Überweisen…
Danach hab ich Post von dem Anwalt bekommen!
Aber die Forderung stimmt nicht! Weil ich das letzte mal am 27.08.2008 Moneybookers genutzt habe! Und in der Forderung steht das Datum 14.10.2008! Und am 11.08.2008 ist alles ganz normal gebucht worden!
Die Rechnung ist somit mal mindestens 100€ zu hoch… (mit Anwaltskosten 150€ zu hoch) Insgesammt fordern die von mir 200,96€!
Gilt das Überweisen der 30 € als Kontaktaufnahme? Ich wollte ja eigentlich was anderes mit dem Geld machen!

Hallo,

Also erstmal sollte man es nicht zulassen,dass Moneybookers es sich so leicht macht. Von wegen „tja ist eben so,wenden Sie sich dahin“ ist einfach eine Unmöglichkeit.
Da würde ich (und wie spätestens im Link erkennbar hängen die eh zusammen) mich auf keinen anderen Partner einlassen!

Ich sehe auch keine Hemmnis der Verjährung der Forderun darin. 1. haben Sie nichts überwiesen,sondern den normalen Dienst in Anspruch genommen und diese Eigenmächtigkeit würde ich nicht dulden und dazu kommt,dass sie damit weder rechnen mussten noch konnten und 2. istzum 31.12.2011 die Verjährung eingetreten. Dies müssen sie aber eben selbst anmerken,das machen die nicht.

Dementsprechend würde ich einfach mal Moneybookers etwas in der Form zukommen lassen:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich die Einrede der Verjährung.

Die von Ihnen in Rechnung gestellte Leistung wurde im Jahr 2008 erbracht. Die Verjährung beginnt mit Ablauf des Jahres, indem der Anspruch entstanden ist, endet nach weiteren 3 Jahren. Sie hätten Ihre Forderung daher bis zum Ablauf des 31.12.2011 geltend machen müssen, auch Hemmnisse der Verjährung sind nicht erkennbar.

Ich darf Sie daher gem. § 214 I BGB auffordern, den in Rechnung gestellten Betrag i.H.v. 30,00 EUR bis zum 24. Februar 2012 zurück auf mein Konto,xxxxx zu überweisen.

Sollten Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, sehe ich mich gezwungen juristischen Beistand in Anspruch zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen"

Denn immerhin geht es ja hier nichtmehr „nur“ um die Forderung sondern auch um die 30€ die zu Unrecht m.E. von Moneybookers genommen wurden.

Meine persönliche Meinung dazu: Wenn man den Dienst nicht absolut dringend braucht,sollte man eine Alternative suchen,denn ein solches Geschäftsgebaren ist absolut unannehmbar, zumal wie im Link erwähnt andere Unklarheiten bzgl. des Rechtes dort herrschen.

MfG

Sehr geehrter Herr,

aufgrund der von Ihnen angegebenen Daten würde ich derzeit davon ausgehen, dass die Forderung verjährt ist, wenn die Rechnung aus 2008 stammt. Eine Verjährung müsste Ende 2011 eingetreten sein.

Mit freundlichen Grüßen

Nicolai Kutz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

www.kapitalanwalt.de

Hi,
Hab jetzt ein Schreiben bekommen, wo drinnen steht,
dass Aufgrund Ihrer Zahlung an Moneybookers direkt in Höhe von 30€ die Verjährungsfrist neu beginnt!
Insofern dürfen wir auf § 212 BGB verweisen.

Hab denen jetzt geschrieben, das meine Zahlung an Moneybookers nachweislich(EmailProtokoll) nicht als Anzahlung gedacht war! Und das ich nicht damit rechnen konnte, das sie das Geld weiterleiten!Von daher greift die Verjährung!
Desweiteren wär die Höhe des geforderten Betrag absolut aus der Luft gegriffen, was ich laut KtoAuszüge auch Beweisen kann!

Glaube mir hilft nur noch der Weg zum Anwalt! Zum Glück besitze ich eine Rechtschutzvers! :smile:
Für weitere Tipps wär ich Dankbar!

LG

Das war wohl zu erwarten…
Ich würde darauf verweisen,dass die Verjährung zu diesem Zeitpunkt schon abgeschlossen war und eben keine aktive Zahlung. Außerdem würde ich in etwa „Sollten Sie weiterhin widerrechtlich auf die Zahlung bestehen und mir den widerrechtlich angeeigneten Betrag nicht bis zum XX.XX.2012 zurück überwiesen haben, sehe ich mich gezwungen zur Wahrung meiner Interessen einen Juristen zu bemühen.“ dazu notieren und dem auch wirklich folgen,denn sollten Sie im Recht sein,wovon ich ausgehe,können Sie die Kosten für den Anwalt durch den Gegner übernehmen lassen,was denen wohl bekannt sein wird.

Empfehlenswert ist zb auch das Jurathekforum und auch 123 recht,bei dem man für einen geringen Betrag eine ersteinschätzung erhalten kann.
Aber das ist eben optional :wink:

Lg und viel Glück

Sorry, kann leider nicht weiterhelfen!