Hallo,
Also erstmal sollte man es nicht zulassen,dass Moneybookers es sich so leicht macht. Von wegen „tja ist eben so,wenden Sie sich dahin“ ist einfach eine Unmöglichkeit.
Da würde ich (und wie spätestens im Link erkennbar hängen die eh zusammen) mich auf keinen anderen Partner einlassen!
Ich sehe auch keine Hemmnis der Verjährung der Forderun darin. 1. haben Sie nichts überwiesen,sondern den normalen Dienst in Anspruch genommen und diese Eigenmächtigkeit würde ich nicht dulden und dazu kommt,dass sie damit weder rechnen mussten noch konnten und 2. istzum 31.12.2011 die Verjährung eingetreten. Dies müssen sie aber eben selbst anmerken,das machen die nicht.
Dementsprechend würde ich einfach mal Moneybookers etwas in der Form zukommen lassen:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhebe ich die Einrede der Verjährung.
Die von Ihnen in Rechnung gestellte Leistung wurde im Jahr 2008 erbracht. Die Verjährung beginnt mit Ablauf des Jahres, indem der Anspruch entstanden ist, endet nach weiteren 3 Jahren. Sie hätten Ihre Forderung daher bis zum Ablauf des 31.12.2011 geltend machen müssen, auch Hemmnisse der Verjährung sind nicht erkennbar.
Ich darf Sie daher gem. § 214 I BGB auffordern, den in Rechnung gestellten Betrag i.H.v. 30,00 EUR bis zum 24. Februar 2012 zurück auf mein Konto,xxxxx zu überweisen.
Sollten Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, sehe ich mich gezwungen juristischen Beistand in Anspruch zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen"
Denn immerhin geht es ja hier nichtmehr „nur“ um die Forderung sondern auch um die 30€ die zu Unrecht m.E. von Moneybookers genommen wurden.
Meine persönliche Meinung dazu: Wenn man den Dienst nicht absolut dringend braucht,sollte man eine Alternative suchen,denn ein solches Geschäftsgebaren ist absolut unannehmbar, zumal wie im Link erwähnt andere Unklarheiten bzgl. des Rechtes dort herrschen.
MfG