Nach Kauf noch eine Nachzahlung?

Hallo Leute!

Ich hab hier folgendes Beispiel. Wenn man sich im Laden eine 1 Liter Flasche Schnaps in den Korb legt die 15 Euro kostet und an der Kasse dann die 0,75 L Flasche abgerechnet wird die nur 11 Euro kostet, ist es dann dem Laden erlaubt wenn Ihm das später auffällt das Geld noch zu verlangen oder gilt - Verkauft ist verkauft und in diesem Sinne Pech für den Verkäufer?

Wäre nett wenn ihr mir weiterhelfen könntet

MFG

Kann ich dir leider auch nicht zu 100 % beantworten.
Gruss Jürgen

Bitte kontaktiere zu dieser Frage einen weiteren Experten. Als nicht Anwalt kann ich hier keine Antwort geben. Viel Erfolg
MFG

Ich glaube solange Du noch im Laden bist und der Irrtum da festgestellt wurde können Sie die Differenz noch verlangen.

GutenTag und Hallo,
ja es ist so ,Pech für den Verkäufer,es seidenn er bemerkt es noch an der Kasse auch nach dem Bezahlen,dann wird nachbezahlt.

Hallo, zuhn,

es gilt - wenn ich es recht weiß - der ausgezeichnete Preis. Und das berechtigt den Kassierer nach meinem Wissen zu einer Nachforderung.

Natürlich macht es zusätzlich Sinn, sich aus ethischer Perspektive Gedanken zu dieser Frage zu machen.

Was du nicht willst, das man dir tu,
das füge keinem andern zu.
… meint der Volksmund dazu.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Martin Adler

also ich bin kein Rechtsexperte, aber ich empfände es als Zumutung, wenn da der Verkäufer nicht nachkassieren dürfte!! Als Käufer hat man ja jederzeit die Möglichkeit vom Kauf zurückzutreten. Die Auslegung verkauft ist verkauft scheint aus meiner Sicht ein Käuferstrohhalm. Schneppchenjäger denken vielleicht so, nicht der logische Kunde. Aber wie gesagt, das ist nur meine Meinung!

Viele Grüße
Andreas Lehmann

Tut mir leid, aber das ist eine juristische Frage. Mir ist nur bekannt, wenn es sich um einen offensichtlichen Irrtum hadelt, kann der Verkäufer den Verkauf rückgängig machen!