Ich hab hier folgendes Beispiel. Wenn man sich im Laden eine 1 Liter Flasche Schnaps in den Korb legt die 15 Euro kostet und an der Kasse dann die 0,75 L Flasche abgerechnet wird die nur 11 Euro kostet, ist es dann dem Laden erlaubt wenn Ihm das später auffällt das Geld noch zu verlangen oder gilt - Verkauft ist verkauft und in diesem Sinne Pech für den Verkäufer?
also ich bin kein Rechtsexperte, aber ich empfände es als Zumutung, wenn da der Verkäufer nicht nachkassieren dürfte!! Als Käufer hat man ja jederzeit die Möglichkeit vom Kauf zurückzutreten. Die Auslegung verkauft ist verkauft scheint aus meiner Sicht ein Käuferstrohhalm. Schneppchenjäger denken vielleicht so, nicht der logische Kunde. Aber wie gesagt, das ist nur meine Meinung!
Tut mir leid, aber das ist eine juristische Frage. Mir ist nur bekannt, wenn es sich um einen offensichtlichen Irrtum hadelt, kann der Verkäufer den Verkauf rückgängig machen!