Nach Kauf über Ebay Kleinanz. versteckter Mangel aufgetreten

Hallo,

ich habe über Ebay Kleinanzeigen ein Heimsportgerät gekauft.

Habe mir vor dem Kauf Fotos vom angeschalteten Display schicken lassen und es wurde mir zugesichert, dass das Gerät trotz gebraucht einwandfrei funktioniert.
Als ich dort war, hat mir das Gerät ein Herr anstatt die Frau mit der ich Kontakt hatte gezeigt. Ich wollte es gern probieren und kurz erklärt haben, da es sehr kompliziert aussah. Es gab keine Bedienungsanleitung und angeblich wußte der Herr nicht wie es funktioniert.
Ich solle mir bei Youtube ein Video darüber an sehen, es gebe da eines wenn ich den Namen des Heimtrainers eingebe. Da das Display funktionierte und sich die Pedale auch treten ließen habe ich es gekauft und mitgenommen. Leider konnte ich das Gerät aus Platzmangel nicht gleich aufstellen und benutzen. Daher sind nun ein paar Wochen vergangen.

Jetzt habe ich Gelegenheit gehabt das Gerät zu benutzen und mußte feststellen, dass es doch nicht so reibungslos funktioniert. Das Display zeigt eine Fehlermeldung E-2, die aber beim Kauf als solches für mich nicht zu erkennen war. Das bedeutet die Verbindung zwischen dem Trittmotor und dem Display ist defekt. Display und Trittmotor für sich allein funktionieren aber nur läßt sich kein Programm einstellen und die E-2 Anzeige blinkt ununterbrochen.
Habe den Verkäufer sofort kontaktiert und den Fall geschildert. Dieser wurde ausfällig und sträubt sich dagegen, sagt ich hätte an dem Geärt irgendwas gemacht dass es jetzt kaputt ist. Glücklicherweise ist auf dem Foto das ich mir vor dem Kauf habe schicken lassen die Anzeige E-2 zu sehen, was belegt das der Verbindungsfehler bereits vor dem Kauf bestand. Leider konnte ich dies als Laie und ohne Bedinungsanleitung nicht erkennen.
Auch dieses Foto akzeptiert der Verkäufer in keinster Weise und wiederspricht sich selbt. Sagt selbst mal ist es zu sehen und mal nicht, dass da ein Fehler ist.

Ich gehe ganz stark davon aus, dass der Fehler vertuscht werden sollte und aus diesem Grund auch keine Einführung statt gefunden hat. Auch zwischen den Zeilen im ausfälligen Mailkontakt mit dem Verkäufer kann ich im nachhinein erkennen, dass er wohl davon wußte.

Wie kann ich in diesem Fall jetzt verfahren?

  • Eine Einigung scheint nicht möglich, da der Verkäufer das Gerät
    (das ich kaputt gemacht hätte) nicht zurücknehmen will.
  • Eine Teilrückzahlung kommt für mich nicht in Frage, da ich das Gerät
    ja trotzdem nicht benutzen kann.
  • Auf eine anwaltliche Klärung möchte ich vorerst verzichten

Freue mich über hilfreiche Antworten und gute Ratschläge.

Vielen Dank!

Hallo!

Zeitnah, am besten an Ort und Stelle vor dem Kauf überzeugt man sich vom Zustand eines gebrauchten Gegenstands aus privater Hand. Natürlich darf auch ein privater Verkäufer Mängel nicht arglistig verschweigen, aber mit dem Nachweis der Arglist wird es schwer. Im Nachhinein Wochen später ist nichts mehr zu wollen. Ein Foto zeigt die Fehlermeldung, wobei ein Gericht mit der Anzeige „E-2“ genau so wenig anfangen kann wie der Käufer, der das Foto vor dem Kauf sah.

Mit Anwalt, Gericht, womöglich Gutachter, geht man ins Kostenrisiko bei bestenfalls dürftiger Erfolgsaussicht. Die Beweislage ist schwierig und was als Beweis herhalten soll, nämlich erwähntes Foto mit der Fehlermeldung, fällt dem Kläger auf die Füße, weil er zumutbare Sorgfaltspflichten vermissen ließ und der Beklagte argumentieren könnte, er hätte den Fehler keineswegs verschwiegen, sondern sogar per Foto darauf hingewiesen.

Den Fall sollte man auf Konto Lehrgeld buchen und kein Fass aufmachen.

Gruß
Wolfgang

Bestenfalls hätten Sie eine Chance, wenn Sie per PAY PAL bezahlt hätten, dann aber auch nur eine gewisse Zeit. Es ist immer ein Risiko einen Artikel nicht sofort zu überprüfen,ging mir leider auch schon so…

Ich würde über eBay eine Reklamation aufmchen, wenn das nach so langer Zeit noch geht. Das kostet nichts und es KÖNNTE klappen

Du hast schon gelesen dass es um ebay KLEINANZEIGEN geht?

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lief das ganze mit oder ohne sachmangelhaftung (vulgo: gewährleistung)?

Nein, habe ich überlesen, sorry und danke. Dann gehe ich mal davon aus, dass die Gewährleistung ausgeschlossen wurde und es keine Möglichkeit gibt, den Kauf rückabzuwickeln. Lehrgeld, genau wie unten gesagt…

Der Ausschluß der Sachmangelhaftung ist ziemlich wirkungslos, wenn der Verkäufer vom Mangel Kenntnis hatte und ihn verschwieg.

Ob - wie Wolfgang meint - ein Laie die Fehlermeldung erkennen mußte und der Verkäufer erfolgreich behaupten kann, er habe den Käufer von dem Mangel unterrichtet, halte ich für fragwürdig.

So oder so wäre hier der Ausschluß der Sachmangelhaftung ohne Belang. Wurde der Mangel verschwiegen, greift der Ausschluß nicht und wurde er nicht verschwiegen, ist es mit der Sachmangelhaftung sowieso Essig.

es ist nicht ohne belang, weil man sich damit den beweis der arglist sparen kann.

anyway - ist alles nicht mein problem.