Nach KFA abrechnen lassen

Hi.

Müssen Versicherungen eigentlich nach Kostenvoranschlag abrechnen, wenn man dies wünscht, oder ist das von Fall zu Fall verschieden?

Geht um einen Haftpflichtschaden…

Gruß
Lars

Hallo Lars,

die Versicherung kann den KV auch ablehnen und einen Gutachten verlangen. Grundsätzlich ist eine Abrechnung nach KV (würde ich immer mit Fotos belegen) aber möglich. Abgezogen wird die MwST und eventuelle Nebeleistungen wie Verbringung zum Lackierer. Werden aber nach Vorlage von Rechnungen ersetzt. Mein Tip: Wende dich direkt an den Sachbearbeiter der Versicherung und spreche mit ihm durch, was diese gerne hätten. Zu berücksichtigen ist aber immer ob der Kunde wirklich 100% Schuld hat. Abeer ein ruhiges offenes und freundliches Gespräch mit dem Sachbearbeiter kann nicht Schaden.

Gruß

Martin