Nach Körperverletzung ärztliches Attest nicht notw

Hallo zusammen,

ist es korrekt, dass man nach einer erlittenen Körperverletzung kein ärztliches Attest zur Vorlage bei der Staatsanwaltschaft benötigt, sondern die ausführliche Schilderung der erlittenen Verletzungen ausreicht?

Gibts dazu irgendwelche Gesetzesgrundlagen oder gar Urteile?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank.

Grüße

MM

ist es korrekt, dass man nach einer erlittenen
Körperverletzung kein ärztliches Attest zur Vorlage bei der
Staatsanwaltschaft benötigt, sondern die ausführliche
Schilderung der erlittenen Verletzungen ausreicht?

Wofür denn benötigt?