Hallo zusammen,
ist es korrekt, dass man nach einer erlittenen Körperverletzung kein ärztliches Attest zur Vorlage bei der Staatsanwaltschaft benötigt, sondern die ausführliche Schilderung der erlittenen Verletzungen ausreicht?
Gibts dazu irgendwelche Gesetzesgrundlagen oder gar Urteile?
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank.
Grüße
MM