Liebe/-r Experte/-in,
Meine Uhr war bei Einsendung zum Kostenvoranschlag bis auf eine Kleinigkeit in Ordnung (Digitalanzeige war nicht ganz korrekt)
Der Kost.voranschlag (700 €)war mir wegen des kleine Fehlers zu hoch.Uhr wurde dann wieder zurück geschickt.
Leider sind jetzt alle Funktionen tot.
Wie soll ich mich jetzt verhalten ?
Wäre für einen Vorschlag sehr dankbar.
Bitte an E-Mail [email protected]
Vielen Dank im vorraus
Gustav Alin
Lieber Gustav Alin
Ich begreife sehr wohl, dass eine derartige Situation alles andere als erfreulich ist. Leider gilt auch hier der Grundsatz der Beweislage. Mit anderen Worten: Aussage steht gegen Aussage. Mein Vorschlag ist, einen anderen Uhrenmechaniker aufsuchen. Möglicherweise liegt es ganz einfach an der Batterie. Dann ist immer die Frage, in welchem Verhältnis der Anschaffungspreis der Uhr steht zu einer allfälligen Reparatur.
mit freundlichen Grüßen
Walter Schäppi
Guten Abend,
zur gestellten Anfrage: Geltend sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fachwerkstatt. Sollte hier ein Ausschluß der Haftung beinhaltet sein, sieht das Ganze schlecht aus.
Ich wette förmlich, daß eine Haftung ausgeschlossen ist, da selbst nur bei einer Durchsicht die Batterien entfernt werden müssen. Hierbei erlöschen meistens sämtliche Funktionen.
Allerdings kann ich mir vorstellen, dass bei solch einer teuren Uhr (davon gehe ich aus) der Hersteller in der Pflicht ist. Hierbei empfiehlt es sich, die Garantieunterlagen zu studieren.
Hallo,
in diesem Fall muss man zwei Bereiche getrennt betrachten, auch wenn sie nicht unabhängig voneinander sind.
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Kann der Zustand der Uhr bei Versendung mit hinreichender Sicherheit bewiesen werden, insbesondere dass bei Versendung der jetzige Zustand nicht vorhanden war?
Gibt es dazu Zeugen, Schriftwechsel oder ähnliches?
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Falls 1. positiv beantwortet, wie kommt man an einen Schadensersatz (wohl aus 'positiver Vertragsverletzung)?
In jedem Fall muss der derzeitige Zustand der Uhr - am besten bei Empfang der Rücksendung (!) - dokumentiert werden.
Haupteinwände der Gegenseite werden sein: entweder
a) Uhr war bei dortigem Empfang schon so wie jetzt (nämlich defekt) oder
b) Uhr wurde in dem Zustand zurück geschickt, in dem sie dort empfangen worden war.
Einzelheiten kann ich auf diesem Wege nicht kommunizieren. Man müsste - Punkt 1. vorausgesetzt - wohl einen Rechtsanwalt konsultieren.
Viel Erfolg!
Tronicrot
Hallo,
ich würde das Kapitel unter (Lehrgeld gezahlt" abbuchen und das nächste Mal ggf. einen örtlichen Fachmann beauftragen. Die Beweislage erscheint mir für einen Rechtsstreit aussichtslos, allerdings bin ich kein Jurist.