Hallo,
nehmen wir mal folgendes an…
Jemand ist seid dem 1. 12.2011 arbeitslos und bezieht auch Arbeitslosengeld. Jemand kommt dann vom 26.3.12 bis 18.5.12(Entlassungstag steht schon fest) in die Klink.
Jemand weis, das er 6 Wochen lang noch ALG bekommt, dann für die letzten 2 Wochen Krankengeld…den Aufhebungsbescheid für die KK ist auch schon weg.Dort steht ja, bis zum 18.5.12…anschließend ist Jemand ja wieder arbeitslos…wird dann automatisch wieder ALG bezahlt, oder muss Jemand alles neu beantragen??
danke
lisa