Hallo,
nach langer Beschäftigungszeit erfolgt Kündigung wegen häufiger Krankheiten. Hat man dann Anspruch auf Arbeitslosengeld? In welcher Höhe und wie lange? Der Arbeitnehmer ist bereits 55 Jahre alt.
Guten Tag,
eine Sperre dürfte nur dann eintreten, wenn der Beschäftigte die Kündigung schuldhaft verursacht hat, z.B. bei Diebstahl oder tätlichem Angriff. Gesperrt wird auch, wenn die arbeitsvertragliche oder tarifliche oder gesetzliche Kündigungsfrist unterschritten wird. Um ganz sicher zu gehen, sollte der Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber absprechen, dass er vor Gericht (pro forma) eine Kündigungsschutzklage erhebt und dann protokolliert man im Gütetermin das, worüber man sich vor Klageerhebung geeinigt hat. Damit wird für die Agentur für Arbeit dokumentiert, dass der Beschäftigte alles versucht hat, das Arbeitsverhältnis zu retten und es gibt keine Sperre, wenn im Beschluss steht „auf Veranlassung des Arbeitgebers“ oder „Beendigung aufgrund arbeitgeberseitiger Kündigung“ oder ähnliches. Natürlich muss der Arbeitgeber da mitspielen und die 3wöchige Frist zur Klageerhebung darf nicht abgelaufen sein.
Hallo,
Danke für die Auskunft. Und Krankheit zählt nicht zu einem schuldhaft verursachten Ereignis? Ich kann es mir zwar nicht vorstellen - aber - es gibt ja die dollsten Sachen.
Gruß Wotti