Nach Kündigung auf 165€-Basis 30h arbeiten

Hallo an alle!
Nehmen wir an, eine Frau arbeitet seit knapp 2 Jahren fest als Sekretärin bei einem kleinen Unternehmen (SIE als fest Angestellte, 1 Bürokraft auf 165€-Basis, 1 Praktikant). Nach diesen knapp 2 Jahren bittet der Chef die Frau, sie für 1 Monat kündigen zu dürfen, da es finanziell nicht gut aussieht. Die Frau willigt ein, um ihren Arbeitsplatz zu retten, eine feste Einstellung nach diesem einen Monat zum 01.05. wurde mündlich vereinbart. Die Kündigung erfolgte schriftlich betriebsbedingt Mitte März zum 31.03. Um versichert zu sein, wurde ihr mitgeteilt, dass sie offiziell auf 165€-Basis angemeldet ist. Außerdem soll sie 200€ Spritgeld erhalten. Die Frau meldete sich also arbeitslos und erhielt für den Monat April Arbeitslosengeld. Vom Arbeitgeber wurde ihr bis jetzt jedoch weder 165€ noch Spritgeld gezahlt… Sie arbeitet 30h die Woche, so wie bisher. Mitte April erfährt die Frau durch Zufall, dass sich der Chef ein neues Motorrad für 15.000€ gekauft hat.

Gegen Ende April hat die Frau ein Termin bei der zuständigen Arbeitsvermittlerin von der Agentur für Arbeit. Diese teilt ihr mit, dass ihr noch ein Arbeitszeugnis zusteht und ihr Chef das ausstellen müsste. Die Frau teilte das ihrem Chef mit und dieser sagte: „Es ist ja bald der 01.05., dann entfällt das ja mit dem Arbeitszeugnis“. Also wartete die Frau ab, der Chef hatte viel zu tun und sie wollte ihn nicht bedrängen zwecks des neuen Vertrages zum 01.05.

Am 06.05. hatte die Frau wieder einen Termin beim Amt, 15.00 Uhr. Die Frau fragte also ihren Chef, was denn mit dem neuen Arbeitsvertrag sei. Denn wenn er rückwirkend zum 01.05. ausgestellt werden würde, würde der Termin beim Amt ja wegfallen. Doch stattdessen stellte der Chef ihr einen Arbeitsvertrag zum 01.06. aus mit der Aussage: „Wer mitten in der Arbeitszeit einen Termin beim Amt hat, kann keinen Arbeitsvertrag zum 01.05. bekommen“. Auf die Aussage der Frau, dass sie ja nur aufgrund der Kündigung zum Amt müsse, bekam sie nur die Antwort, dass sie sich gefälligst um den Arbeitsvertrag hätte kümmern und nochmnal nachfragen müssen. Die Anmeldung zum 01.06 ist bereits beim Steuerberater usw. erfolgt und nicht mehr rückgängig zu machen. Die Frau unterschrieb also den Arbeitvertrag zum 01.06., sieht sich aber zwischenzeitlich nach einer anderen Stelle um- immerhin ist sie ja offiziell arbeitslos.

Die Frau arbeitet also den zweiten Monat auf 165€-Basis 30h die Woche und hat noch kein Geld weiter bekommen, außer ihr Arbeitslosengeld. Die Frau hat erst im Mai eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen.

  • Wie ist die Rechtslage? Kann nur ein Anwalt zu Rate gezogen werden?
  • Für die Arbeit auf 165€ Basis wurde kein Vertrag oder so etwas unterzeichnet, bzw. es existiert kein Nachweis
  • Könnte die Frau den Arbeitgeber beim Arbeitsamt melden?
  • die Frau hat u.a. die Hand über das social network (Homepage, Facebook, Xing usw…), d.h. nur sie hat sämtliche Zugangsdaten und das Know how- der Chef hat davon also keine Ahnung :smile: … Was wäre, wenn die Frau ihm diese Zugangsdaten nicht aushändigt, bzw. einfach zum 01.06. eine neue Stelle antritt und den Chef sitzen lässt?

Eigentlich ist diese Frau für den Chef unentbehrlich, sie ist verantwortlich für die Korrdination und sämtliche Verwaltung. Wenn sie also „einfach so geht“, bzw. eine neue Stelle antritt, steht der Chef völlig ratlos da.

  • ist die Frau verpflichtet, dem Chef alles notwendige Wissen zu überlassen?
  • nehmen wir mal an, die Frau würde bsp. die Homepage löschen (die sie selber für die Firma erstellt hat und ständig betreut), was hätte das für Konsequenzen?

So erstmal vielen Dank an alle, die es bis hierher zu lesen geschafft haben!!! :smile: Wünsche euch allen einen schönen Tag! LG Melle

PS: Ich weiß, hier gibt es keine Rechtsberatung aber vlt. hat jemand bereits mal so einen ähnlichen Fall erlebt und kann dazu etwas sagen.

Hallo,

hier hat sich wohl eine ANin ohne rechtliche Beratung komplett übervorteilen lassen.
Die ganze Sache gehört dringend in die Hände eines Fachanwaltes, der den Komplex vollständig übersehen kann.

Folgende zu klärende Punkte fallen aber in der Schilderung auf:

  • Wenn es nur um den einen Monat „Überbrückung“ gegangen wäre, wäre dies evtl. auch anders zu lösen gewesen, zB durch unbezahlten Urlaub und/oder eine Änderungs kündigung statt Beendigungs kündigung

  • Ein Arbeitsvertrag kommt grundsätzlich auch lediglich durch Handeln wirksam zustande, ohne daß er schriftlich vorliegen muß.

  • Eine Vergütung von 165 € für mehr als 120 Std./Woche ist derart unverhältnismäßig, daß sich hier der Verdacht des Hinterziehung von Steuern und Sozialabgaben aufdrängt - die ebenfalls im Vergleich zur Vergütung extrem hohe Entschädigung für „Fahrtkosten“ spricht mE ebenfalls dafür. Hier sollte eine angemessene Vergütung verlangt und ggfs. - auch rückwirkend - erstritten werden.

  • Sofern die AN weiterhin 30 Std./Woche arbeitet, muß sie dies eigentlich der AA anzeigen, da sich dann die Frage der Verfügbarkeit für die Vermittlung stellt. Hier steht allein die AN in der evtl. (strafrechtlichen)Haftung, wenn die AA den Sachverhalt herausfindet, evtl. gewährtes ALG zurückfordert und ggü der Antragstellerin vielleicht auch noch strafrechtliche Aspekte findet.

Grundsätzlich sollte man sich als AN so schnell wie möglich von einem AG trennen, der ein derart zweifelhaftes Gebahren ggü. seinen AN an den Tag legt.

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Von einer Übervorteilung kann (bisher) nicht die Rede sein. Der AN sollen neben den vereinbarten 165€ lediglich 200€ als Fahrkostenvergütung zugesprochen worden sein. Bisher kam es zu keinerlei Auszahlung. Die AN war sich strafrechtlicher Handlung nicht bewusst, sie wollte wohl so nur ihren Arbeitsplatz retten.

Heißt das also, dass sich die AN den AV zum 01.05.2013 auch erstreiten könnte, da es sich um eine mündliche Absprache handelte?

LG

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Scho’ recht

Von einer Übervorteilung kann (bisher) nicht die Rede sein.
Der AN sollen neben den vereinbarten 165€ lediglich 200€ als
Fahrkostenvergütung zugesprochen worden sein. Bisher kam es zu
keinerlei Auszahlung. Die AN war sich strafrechtlicher
Handlung nicht bewusst, sie wollte wohl so nur ihren
Arbeitsplatz retten.

Ja wie denn nun ? 165€ Entgelt/Monat + 200€ Fahrtkostenvergütung/Monat bei 30-Std./Woche ist keine Übervorteilung ? Das ist wahrscheinlich sogar als „Lohnwucher“ strafrechtlich relevant gem § 291 StGB:
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__291.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Lohnwucher
Allein schon das überaus krasse Mißverhältnis zwischen Vergütung und „Fahrtkostenersatz“ begründet mE den Verdacht, daß die Vereinbarung auf Täuschung des AN und/oder Dritter wie zB Sozialversicherung, AA angelegt ist.

Heißt das also, dass sich die AN den AV zum 01.05.2013 auch
erstreiten könnte, da es sich um eine mündliche Absprache
handelte?

Grundsätzlich ja, da mündliche Absprachen gelten:
http://www.arbeitnehmerkammer.de/beratung/haeufig-ge…
Noch mal: Hier muß ein Anwalt aufgesucht werden und das so schnell wie möglich

LG

&Tschüß