Der Arbeitnehmer (AN) wird durch den Arbeitgeber fristgerecht und ordentlich (nicht verhaltensbedngt oä.) gekündigt.
Aufgrund des sich lösenden Arbeitsverhältnisses entschließt sich der AN in seinen Heimatort umzuziehen (anderes Bundesland) und dort eine neue Stelle anzutreten.
Umzug und Arbeitslosigkeit treten also gleichzeitig ein (z.B. 01.05.2014).
Objektiv besteht zwar ein Anspruch auf Arbeitslosengeld (unverschuldet in Arbeitslosigkeit).
Allerdings möchte der AN aber keine Stelle vor Ort antreten, sondern an dem zukünftigen Wohnort.
Kann es hierbei zu einer Sperrzeit beim ALG 1 kommen? (Es geht ausschließlich um den regulären Bezug, nicht darum, ob der AN Anprüche auf irgendwelche zusätzlichen Beihilfen hätte oder nicht)
Vielen Dank im Voraus.