Nach Kündigung plötzlich Nebenkostenabrechnung

Hallo,

der Mietvertrag (über Einraumwohnung mit 19,6 m² Wohnfläche) wurde im September 2006 unterschrieben.
In den Unterlagen wurde die Kaltmiete ausgwiesen und weiter unten (nach Angabe der Verwendung der monatlichen Vorauszahlungen) die Kosten für diese Vorauszahlungen in Höhe von 40,00 €.

Bezahlt wurde seit diesem 2006 jedoch nur die Kaltmiete von 125,00 €, da der Mieter den Vertrag leider nicht richtig gelesen hatte.

Der Vermieter wiederum, hat sich nie beschwert oder gemeldet, dass zu wenig überwiesen wurde. Erst als ihm Anfang Juni d. J. die Kündigung des Mieters zuging, ist ihm doch tatsächlich eingefallen, dass der Mieter noch die Nebenkosten der letzten 4 Jahre zu zahlen hat. Der Mieter hat vom Vermieter einen Fehlbetrag von 1440 € genannt bekommen, würde sich aber mit dem Mieter auf 1000,00 € einigen zzgl. das Jahr 2009.

Außerdem erhielt der Mieter Mitte diesen Monates vom Vermieter die Abrechnung der Nebenkosten von 2007.

Wie sollte der Mieter nun verfahren? Könnte es auch sein, dass die Nebenkosten zu niedrig angesetzt wurden? (Die Abrechnung von 2007 ist leider sehr umständlich aufgelistet.)

Gruß

wie wurde der abrechnungszeitraum definiert?

Definiert wurde wie folgt: „Über die Vorauszahlung wird der Vermieter jährlich abrechnen, und zwar über die Kosten für Warmwasser und Heizung nach den dafür geltenden gesetzlichen Bestimmungen und über die aufgeführten sonstigen Betriebskosten. Eine Überzahlung wird erstattet, eine Nachzahlung ist innerhalb der gesetzten Frist an den Vermieter zu entrichten. Der Vermieter ist verpflichtet und berechtigt, die Höhe der monatlichen Vorauszahlungen der jeweils letzten Abrechnung anzupassen, wobei er schon erkennbare oder voraussehbare Kostenveränderungen berücksichtigen kann.“

entsprechen die 1440 € 40 € x anz monate?

Sind eigentlich 80 € zuviel. Wenn man es richtig rechnet ergeben sich eigentlich nur 1380 €.

2006 = 3,5 Monate
2007 = 12 Monate
2008 = 12 Monate
2009 = 7 Monate
Summe = 34,5 Monate x 40 € = 1380 €

Die Betriebskostenabrechnung für den Zeitraum 01.01.-31.12.1007 ist dem Mieter am 18.06.2009 zugegangen.

Darauf ist aber in keinster Weise ersichtlich, wie hoch denn nun wirklich der Verbrauch an Wasser und Heizung gewesen ist. Angegeben ist nur der Gesamtverbrauch des Wohn- und Geschäftshauses und die anteilige Umlegung (zumindest der Anteil, den der Mieter zu zahlen hat, wie dieser sich berechnet ist jedoch nicht ersichtlich) auf den Mieter.

Moin,
es handelt sich bei der Forderung um fehlende, vertraglich vereinbarte Mietzahlungen (Betriebskostenvorauszahlung) Diese verjähren nach 3 Jahren.
Über die Betriebskosten ist vom VM abzurechnen.
Guthaben des M verjähren ebenso nach 3 Jahren. Guthaben des VM können nur innerhalb 12 Monaten nach Abrechnungszeitraum vom M angefordert werden. http://bundesrecht.juris.de/bgb/__556.html (Abs.3)

Hier noch was zum Thema
http://www.123recht.net/article.asp?a=17816&ccheck=1
http://www.brunata-huerth.de/index.php?id=3709 scrollen bis:‚Rückforderung nicht abgerechneter Vorauszahlungen‘

Ich sehe es so, dass ein fiktiver M die bisher nicht gezahlte Miete zwar zahlen müsste, ihm aber (siehe letzten Link) unter Umständen ein Rückforderungsanspruch genau der zu zahlenden Beträge zustehen könnte. Daher würde es möglicherweise Sinn machen den VM vorab aufzufordern die fehlenden Abrechnungen vorzulegen. wenn der M risikofreudiger wäre könnte er es ja auch auf einen Richterspruch ankommen lassen.
So die entsprechende Versicherung besteht bzw. die erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, hielte ich es für angebracht sich anwaltlichen Rat zu besorgen.
vnA

1 „Gefällt mir“

Die Betriebskostenabrechnung für den Zeitraum
01.01.-31.12.1007 ist dem Mieter am 18.06.2009 zugegangen.

Da ist der Zug aber schon abgefahren (eigentlich über 1000 Jahre! :wink:). Die Nebenkostenabrechnung für den Abrechnungszeitraum 01.01.-31.12.2007 muss bis zum 31.12.2008 vorliegen.

IANAL,
-Efchen

Hallo Efchen,

Die Betriebskostenabrechnung für den Zeitraum
01.01.-31.12.1007 ist dem Mieter am 18.06.2009 zugegangen.

Da ist der Zug aber schon abgefahren (eigentlich über 1000
Jahre! :wink:). Die Nebenkostenabrechnung für den
Abrechnungszeitraum 01.01.-31.12.2007 muss bis zum 31.12.2008
vorliegen.

Für Nachzahlungen des Mieters an den Vermieter ja…das Problem ist aber, dass sie die vertraglich vereinbarten Vorauszahlungen gar nicht geleistet hat, die somit allesamt noch ausstehen, weil dafür die Verjährungsfrist 3 jahre beträgt und die beginnt mit Ablauf des jahres, in dem Forderungen entstanden sind.
Umgekehrt könnte sie allerdings Guthaben aus den Abrechnungen geltend machen…was sich dann evtl mit den noch ausstehenden Zahlungen verrechnen liesse.
Ich teile die Auffassung wie sie vna in seiner Antwort beschrieben hat, diese Einschätzung hatte ich auch, war mir aber unsicher und deshalb geschwiegen.

Gruß
Maja