Hallo an alle,
angenommen nach einer Kündigung eines unbefristetet Arbeitsvertrages (Vollzeit/ 40 Stunden Woche), der seit 2005 läuft, sind noch 22 Urlaubstage übrig, die bei Beeendigung des Arbeitsverhältnisses nicht genommen werden konnten.
Angenommen der Mitarbeiter erhält ein Gehalt von 3000 Euro brutto monatlich. Die 22 Urlaubstage müssten nun ausbezahlt werden.
Die Frage die ich mir stelle ist folgende:
-
Werden die 22 Urlaubstage wie Arbeitstage gezählt? (so werden sie ja in der Regel auch als Urlaub genommen)
Also in diesem Fall hat der Juli 2011 insgesamt 21 Arbeitstage
= es muss ein volles Gehalt PLUS ein Tag ausbezahlt werden (ca. 3100 Euro brutto Auszahlung)
-
Oder werden die 22 Urlaubstage als Kalendertage gerechnet?
Das wären 3000 Euro brutto Zahlung bei 31 Kalendertagen im Juli 2011
= ca. 2120 brutto bei 22 Urlaubs-Tagen
Wie sieht es in diesem Fall aus?
Vielen Dank und liebe Grüße!
Jasmin
Hi!
- Werden die 22 Urlaubstage wie Arbeitstage gezählt?
Ja
(so
werden sie ja in der Regel auch als Urlaub genommen)
Genau deshalb
- Oder werden die 22 Urlaubstage als Kalendertage gerechnet?
Nein, denn für arbeitsfreie Kalendertage nimmt man (in dem Beispiel) ja auch keine Urlaubstage in Anspruch.
VG
Guido
Hallo und vielen Dank für die schnelle antowrt!
- Werden die 22 Urlaubstage wie Arbeitstage gezählt?
Ja
(so
werden sie ja in der Regel auch als Urlaub genommen)
Genau deshalb
- Oder werden die 22 Urlaubstage als Kalendertage gerechnet?
Nein, denn für arbeitsfreie Kalendertage nimmt man (in dem
Beispiel) ja auch keine Urlaubstage in Anspruch.
Ja klingt logisch, aber ich wollte eben wissen, ob „meine Logik“ mit dem Gesetz konform läuft 
vielen Dank!
LG Jasmin
Hallo Guido
- Werden die 22 Urlaubstage wie Arbeitstage gezählt?
Ja
Dabei setzen wir aber mal besser voraus, daß auch der Urlaubsanspruch auch in " Arbeits tagen" vereinbart ist, hm?
Gruß,
LeoLo
Hallo,
und danke!
- Werden die 22 Urlaubstage wie Arbeitstage gezählt?
Ja
Dabei setzen wir aber mal besser voraus, daß auch der
Urlaubsanspruch auch in " Arbeits tagen" vereinbart ist, hm?
Ja sicher, sonst hätte ich es auch (noch) angefragt.
Auszug aus dem Vertrag :
„… Der Mitarbeiter erhält 25 Urlaubstage. Als Urlaubstage zählen nur Arbeitstage, wobei der Berechnung des Urlaubs die 5-Tage-Woche zugrunde gelegt wird.
In dem Urlaubsjahr, in dem das Arbeitsverhältnis beginnt, steht dem Arbeitnehmer für die ersten 6 Monate für jeden vollen Kalendermonat 1/12 des Jahresurlaubs zu. Nach Ablauf des 6. Monats besteht voller Urlaubsanspruch. …“
Ist sehr deutlich meiner mainung nach.
LG Jasmin
Hi!
Dabei setzen wir aber mal besser voraus, daß auch der
Urlaubsanspruch auch in " Arbeits tagen" vereinbart ist, hm?
Naja, bitte - das habe ich bei der Wortwahl
Werden die 22 Urlaubstage wie Arbeitstage gezählt? ( so werden sie ja in der Regel auch als Urlaub genommen )
mal vorausgesetzt.
Gruß
Guido
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