Nach Kündigung, Vermieter stellt unmögliche/ gelogene Dinge in Rechnung

Hallo ihr,

eine Bekannte von mir ist vor kurzem aus ihrer alten Mietwohnung ausgezogen. Es war wirklich schon ein kleiner Krimi, wie es zur Kündigung kam. Der Vermieter hatte massiven Druck ausgeübt und mit Hilfe einer weiteren Mietpartei systematisch Mietordnungs Verstöße angemahnt, die nie geschehen sind um letztlich eine Kündigung aussprechen zu können.

Nach Meinung ihres Anwalts, war es besser das Feld zu räumen und eine Neue Wohnung zu beziehen um endlich Ruhe zu finden.

Nun geht der Ärger leider weiter…

Sie bekam heute einen Brief in dem der „kompetente“ Ex-Vermieter ihr Mängel an der Wohnung aufführte die sie instand setzten müsse.

Neben sehr vielen lächerlichen Kleinigkeiten die einfach nur frei erfunden sind, gibt es da auch ein paar unglaubliche Dinge.

Zum einen war zum Einzug im Badezimmer ein ca. 3m breiter/ 2,5m hoher Spiegelschrank installiert. In diesem war auch das Waschbecken fest eingebaut. Das Original Waschbecken lag von Anfang an im Heizungskeller. Dieser Schrank wurde vom Vormieter gekauft. Sie hat ihn also dem Vormieter abgekauft.
Nun hat sie ihn natürlich beim Auszug mitgenommen. Dabei kamen sehr viele Dübel in den Fliesen hinter dem Schrank zum Vorschein.

Im Endeffekt stand dazu in seinem Brief, der Schaden durch die Dübel in den Fliesen müsse durch ein von Ihr beauftragtes Unternehmen behoben werden.
Außerdem, und jetzt wird es richtig witzig, würde er Strafanzeige wegen Diebstahl stellen, daher ja nun kein Waschbecken mehr im Bad ist.

Ein weiterer Hammer sind die Fenster. Allesamt abschließbar per Schlüssel. Sie hatte sich von vornherein immer mal wieder gemeldet, dass sich manche nicht mehr abschließen lassen, daher der Schlüssel bei einigen fehlte. Vom Vermieter kamen immer Vertröstungen aber keine Reaktion.
Jetzt aber steht in dem Brief, dass angeblich nachträglich Fenster mit Schloss eingebaut wurden, dessen Schlüssel fehlen. Denn angeblich waren es bei Einzug ganz normale Fenster „ohne“ Schlüssel. Die Fenster müssten also auch ersetzt werden.

Dazu kommen wie gesagt noch weitere kleine Sticheleien. Das alles will mit einer Frist binnen 3 Tage erledigt haben.

So ich weiß, das war jetzt viel Text. Danke fürs lesen. Wenn jemand konstruktive Tipps an der stelle hat, ich wäre Dankbar.

Ausser natürlich ihn anzuzünden und lachend um ihn rumzulaufen. Da bin ich selbst schon drauf gekommen. :wink:

Lieben Gruß

Fendis

schriftlich widersprechen und darlegen. Per Einschreiben/Rückschein zusenden.

Bei nicht einlenken Frist setzen zur Ausbezahlung Kaution, im Streitfall Anwalt einschalten.

Die Frist von 3 Tagen ist auf jeden Fall unangemessen. Das Waschbecken aus dem Keller ist statt des mitgenommen
fachgerecht anzubauen. Die Dübellöcher müssen verschlossen werden .

Wenn im Übergabeprotokoll nichts von abschließbaren Fenstern und deren Schlüssel steht , dann entspannt abwarten.
Sollten die Schlüssel bei Übergabe vorhanden gewesen sein , dann ist der Mieter ersatzpflichtig.

Wenn das Übergabeprotokoll den Vermieter des Badschranks nicht als Eigentümer ausweist und / oder mit dem Vormieter ein Kaufvertrag vorgelegt werden kann , kommt es sicher zu keiner Strafanzeige . Gleich gar nicht ,wenn sich der ehemalige Mieter als Zeugen ausfindig machen ließe.

Hallo,
warum sollte sie die Dübel in den Fliesen verschliessen? Diese waren doch schon vor Einzug vorhanden. Zumal er ja verlangt, das die Fliesen neu angebracht werden.

Hier kann ich leider nicht weiterhelfen.

Weil das in den meisten Mietverträgen usus ist .Was vorher war interessiert niemanden .Maßgeblich ist der zustand bei Ihrem Auszug .

Hallo,

also da meine ich Hilfe eines Anwaltes tut not. Ich sehe da wenig Land, wenn kein Übergabeprotokoll vorhanden ist.
In solch einem Dokument müsste dann ja verzeichnet sein, welche Schlüssel inkl Fensterschlüssel übergeben wurden.
Auch müsste darin verzeichnet sein, dass das Waschbecken nicht Eigentum des Vermieters ist. wenn das Waschbecken wirklich dem Vormieter gehörte. Selbst dann entsteht ein Problem. Denn durch die Übernahme wird auch der Rückbau zwingend übernommen. Das Vermieter-Waschbecken muss also wieder eingebaut sein beim Auszug. (vgl zu Rückbaupflicht http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/r1/rueckb…)

Sollte das Übergabeprotokoll nicht existieren oder die Fensterschlösser inkl Schlüssel nicht enthält und wenn es gelogen ist, was der Vermieter über die Fenster sagt, muss das bewiesen werden, Hoffentlich wurden die Meldungen wegen der fehlenden Schlüssel schriftlich durchgeführt - das wäre schon einmal etwas.
Aber ich muss sagen: Ich weiß es einfach nicht, wie man das beweist. Vielleicht hilft hier die Seite http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/r1/repara….
Ich würde mit einem Anwalt sprechen und - wenn das wirklich stimmt, dass die Schlösser evtl. vom Vormieter eingebaut wurden - anbieten, nur die Schlösser auswechseln zu lassen; ist bestimmt billiger als Fensteraustausch.

Das mit der Frist ist natürlich sehr merkwürdig. Entscheidend für den Vermieter ist dabei, dass überhaupt eine Frist gestellt wurden; sonst wäre seine Forderung null und nichtig.
Realistisch ist es wirklich nicht. ich sage nur noch mals: Anwalt fragen.

Es tut mir leid, dass ich keine netten Tipps habe. ich wollte einfach auf die möglichen Probleme hinweisen.

Gruß Elfriede

Hallo,

ihr Anwalt, der natürlich durch die Kündigungsgeschichte mit der Sache vertraut ist, kommt erst am 30.07. wieder aus dem Urlaub. Dieser wird natürlich sofort eingeschaltet. Das liegt dann zwar nicht innerhalb der Zeitspanne, die der Vermieter in seinem Brief angegeben hat, aber ich denke diese war mit 3 Tagen sowieso utopisch.
Morgen hat er zumindest einen Widerspruch und eine Stellungnahme auf dem Tisch liegen und am 30. kommt der Anwalt dazu.

Allerdings bin ich noch weiter gekommen. Dieser Herr ist kein unbekannter und als unseriöser Vermieter bekannt. Sowas merkt man ja meistens erst hinterher. Ich habe jedenfalls über bekannte und eine lokale Internet Community noch 7 weitere Mietparteien gefunden, die mal Mieter waren oder noch sind bei ihm. Da geht es von erheblichen Mängeln, die nicht beseitig werden bis geprellten Kautionen und Gewaltandrohungen. 2 Davon sind wohl noch in einem Verfahren, wenn ich das richtig verstanden habe. Vielleicht lässt sich zusammen etwas bewegen. Wir werden hören was der Herr Anwalt sagt.

Hallo Fendis,
wende dich bitte an einen Anwalt o. Mieterverein/öffentl. Rechtsauskunft.
Abgesehen mal davon, hat es kein Übergabeprotokoll gegeben?
Das für beide Seiten verbindlch ist.
Liebe Grüße
Heike

Hallo,

dann wünsche ich Euch viel Glück.

Gruß
Elfriede

Hallo! Die drei Tage Frißt ist natürlich lächerlich. Aber denoch sollte man was tun. Das Waschbecken aus dem Keller holen und einbauen und die Fliesen austauschen, die beschädigt sind. (Hoffentlich Baumarktstandartware) Wegen den Fenster sich mit dem Vormieter in Verbindung setzen und sich bestätigen lassen daß die Schlüssel schon früher fehlten, und natürlich darüber, daß die Fenster mit Schloß waren. (Hat eventuel der Vormieter die Schlösser einbauen lassen?) Es hört sich eigentlich nach Quatsch an. Es gibt gestzliche Vorgaben wie eine Wohnung verlassen werden darf. Schönheitsreparaturen und so. Das müssen Sie halt tun. Ansonsten ignorieren. Vermieter will wahrscheinlich die Kaution behalten. Da müssen Sie klagen.

Hallo,

hat es bei der Wohnungsübergabe zum Mietende eine Übergabeprotokoll gegeben?

Kann der Vormieter im Streitfall bezeugen, dass er die Badmöbel eingebaut hat?

Das Problem bei solchen Einbauten ist natürlich immer, dass diese irgendwann beim Auszug mitgenommen werden, die Schäden jedoch bleiben. Da Sie die Einbauten übernommen haben, müssten Sie auch für die Beseitigung der Spuren geradestehen.

Was die Fenster angeht: Ganz einfache Sache - Fenstereinbau ist Vermietersache. Kein Mieter wird auf eigene Kappe Fenster einbauen. Guckt doch mal innen in die Fenster, auf diesen Alu-Streifen (der zwischen den einzelnen Scheiben). Da steht normalerweise, wann das Fenster hergestellt wurde (z.B. 33/89 = KW 33 aus 1989). Dann dürfte klar sein, dass die Fenster nicht vom letzten Mieter verbaut wurden.

Alles Gute

Micha

Hallo,

das Fensterproblem läßt sich durch den Vorherigen Briewechsel recht einfach dokumentieren. Soll der Vermieter doch klagen.

Wegen des Waschbeckens sehe ich es etwas kritischer. Ich hätte ihr empfohlen, das alte Waschbecken aus dem Keller anzubauen, damit eins vorhanden ist. Aber die Dübellöcher sind wieder unproblematisch, da diese ja beim einzug schon vorhanden waren.

Viel Erfolg