Eine Angestellte kündigt ihr Arbeitsverhältnis am 30.09.2011 zum 31.10.2011 (Anmerkung: Im Arbeitsvertrag wurden die gesetzlichen Kündigungsfristen vereinbart.)
Da ihr bis Ende Oktober noch insgesamt 40 Urlaubstage zustehen, der Monat aber nur 19 Werktage hat, müsste sie also nach Überreichen der Kündigung nicht mehr arbeiten, der Resturlaub könnte wohl ausgezahlt werden.
Frage: Darf diese Angestellte z. B. schon am 01.10. eine andere Arbeit antreten?
vor Ablauf der Kündigungsfrist nur mit Einverständnis des alten AG. Dieser hätte schlimmstenfalls sogar das Recht den Urlaub (zumindest teilweise) zu untersagen wenn z.B. die Übergabe an den Nachfolger erfolgen muss (dringende betriebliche Gründe).
Bei einem einfachen Angestellten (Supermarktverkäufer o.ä.) wird hier kein Mensch einen Terz machen. Bei einem Ingenieur, der noch einen Übergabe machen muss, damit ein Kollege die Sachen überhaupt weiter bearbeiten muss schon eher.
Ganz übel kann’s werden wenn man z.B. einen Kunden zur neuen Firma „mitnehmen“ will. Hier kann der AG bis zum Ablauf der Kündigungsfrist sogar ein Kontaktverbot aussprechen.
wenn der alte Arbeitgeber erfährt, dass der AN während des Arbeitsverhälnisses (auch im Urlaub) das neue Arbeitsverhältnis schon begonnen hat, könnte er das gezahlte Gehalt zurück verlangen.
wenn der alte Arbeitgeber erfährt, dass der AN während des
Arbeitsverhälnisses (auch im Urlaub) das neue
Arbeitsverhältnis schon begonnen hat, könnte er das gezahlte
Gehalt zurück verlangen.