Nach Kündigung weder Lohn noch Steuerkarte zurück!

Hallo!

Fallbeispiel:

Jemand hat ein Arbeitsrechts-Problem:

Nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber, wurde auch nach mehrmaligem Anmahnen durch den Arbeitnehmer die Herausgabe der Lohnsteuerkarte verweigert (8 Wochen nach Ausprechen der Kündigung!).
Ferner steht auch nach 3 Wochen nach eigentlicher Lohüberweisung Restlohn aus.
Auf Mahnungen und Telfonate wurde seitens des Arbeitgebers stets mit Beschwichtigungsversuchen reagiert, des weiteren gab er an, dass es Probleme mit dem zuständigen Steuerberater gäbe und es aus diesem Grund zu den Verzögerungen käme!
In der Zwischenzeit besteht beim Arbeitnehmer ein neues Arbeitsverhältnis, wofür die Steuerkarte unabdingbar ist.
Welche Möglichkeiten hat der Arbeitnehmer den Arbeitgeber zur Herausgabe der Lohnsteuerkarte zu zwingen, was für andere Rechtsmittel können in Anspruch genommen werden?
Schon einmal vielen Dank im Voraus für eure anregungen, wie man dieses Fallbeispiel lösen könnte!
Grüsse Katrin

Hi!

Lösung Fallbeispiel:

Welche Möglichkeiten hat der Arbeitnehmer den Arbeitgeber zur
Herausgabe der Lohnsteuerkarte zu zwingen, was für andere
Rechtsmittel können in Anspruch genommen werden?
Schon einmal vielen Dank im Voraus für eure anregungen, wie
man dieses Fallbeispiel lösen könnte!

Man könnte sich direkt zur Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts begeben und auf die Herausgabe und Zahlung klagen.

Wenn man einen Rechtschutz hat, kann man auch direkt zum Fachanwalt für Arbeitsrecht gehen, und ihn das Ganze nach einer Beratung machen lassen.

Zur Überbrückung begibt man sich zum zuständigen Amt und beantragt eine Ersatzlohnstuerkarte…

LG
Guido

Danke schon mal für Deine schnelle Antwort!
Habe noch ein paar Fragen:
Was für Kosten kommen auf die AN zu, wenn sie über das Arbeitsgericht klagt?
Wie lange dauert es in der Regel, wenn man über das Arbeitsgericht klagt?
Wenn man eine Ersatzsteuerkarte bekommt, hat man dann nicht automatisch Steuerklasse 6?
Grüsse Katrin

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi!

Was für Kosten kommen auf die AN zu, wenn sie über das
Arbeitsgericht klagt?

Da SOLCHE Dinge im Gütetermin „abgehandelt“ werden sollten, nicht größere als bei einem Abendessen!

Wie lange dauert es in der Regel, wenn man über das
Arbeitsgericht klagt?

Zwischen einer Woche und 3 Monaten? Das muss man bei der Rechtsantragsstelle erfragen - es differiert einfach zu stark…

Wenn man eine Ersatzsteuerkarte bekommt, hat man dann nicht
automatisch Steuerklasse 6?

Nein! Eine Ersatzsteuerkarte ist keine Zweitsteuerkarte.

LG
Guido

Herzlichen Dank für die Anregungen!!
Grüsse Katrin

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Eine Ersatzsteuerkarte ist keine Zweitsteuerkarte.

Nanu!

Hallo Guido, ich dachte immer, dass es eine Ersatzsteuerkarte nur bei Verlust der Steuerkarte oder wenn diese irgendwie kaputt gegangen ist, gibt.

Bitte nicht gleich zusammenstauchen, wenn dem nicht so ist sondern ein einfaches „Ja, du hast recht.“ oder „Nein, da irrst du.“ reicht mir. :wink:

MfG

Hi!

Bitte nicht gleich zusammenstauchen,

Als wenn ich hier schon jemal wen zusammengestaucht hätte…

wenn dem nicht so ist
sondern ein einfaches „Ja, du hast recht.“ oder „Nein, da
irrst du.“ reicht mir. :wink:

Bist Du mir böse, wenn ich Dich weder bestätige, noch korrigiere?

Aber als Anmerkung: Ich musste mir mal aus gleichem Grund eine Ersatzsteuerkarte besorgen - unter der Voraussetzung, das Original zu vernichten, wenn ich es irgendwann erhalte, habe ich sie bekommen…

LG
Guido

Ersatzkarte
Grüzie Guido,

Aber als Anmerkung: Ich musste mir mal aus gleichem Grund eine
Ersatzsteuerkarte besorgen - unter der Voraussetzung, das
Original zu vernichten, wenn ich es irgendwann erhalte, habe
ich sie bekommen…

LG
Guido

Jetzt muss ich doch ernsthaft nachfragen, wie du beim FA das
Arbeitsverhältnis zahlentechnisch aus der „ersten“ Lohnsteuerkarte nachweist, wenn du diese vernichtet hast? Auf der zweiten steht doch sowieso ein Datum, das den Arbeitszeitraum definiert.
Merci im Voraus
Tina

Solltest Du eigentlich wissen!
Hi!

Jetzt muss ich doch ernsthaft nachfragen, wie du beim FA das
Arbeitsverhältnis zahlentechnisch aus der „ersten“
Lohnsteuerkarte nachweist, wenn du diese vernichtet hast?

Die Lohnsteuerbescheinigung muss nicht mehr mit der Lohnsteuerkarte „verbunden“ sein!

LG
Guido

Schon klar…

Jetzt muss ich doch ernsthaft nachfragen, wie du beim FA das
Arbeitsverhältnis zahlentechnisch aus der „ersten“
Lohnsteuerkarte nachweist, wenn du diese vernichtet hast?

Die Lohnsteuerbescheinigung muss nicht mehr mit der
Lohnsteuerkarte „verbunden“ sein!

…aber das ist jetzt auch erst seit diesem Jahr (für die Meldung ans FA mit 2004er Daten) und aus deiner Antwort habe ich entnommen, dass die Erfahrung schon etwas zurück liegt. Nix für ungut, trotzdem merci für deine Nachricht.

Zur Aufklärung
Hi!

In Kooperation mit meinem Finanzamt (DIE haben den Ex-AG angeschrieben) -> Besondere Lohnsteuerbescheinigung!

LG
Guido