Guten Tag,
ich hatte als Telefonistin im Verkauf mit Provision (Bonuszahlung) gearbeitet jeden Monat wurde ein Betrag einbehalten (Storno geschätzt), Kollegin hat nach Kündigung geklagt und 2/3 der Stornos wiederbekommen. Wie lange nach Kündigung kann man es geltend machen. Meine Kündigung ist ein halbes Jahr her. Kann ich noch einklagen?
Eine andere Kollegin meinte das man 1 Jahr Zeit hat.
Vielen Dank im voraus.
MfG
Hallo,
da kann ich nur den Tipp geben, mal hier auf
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bezahlte Antwort auf diese Frage zu finden.
Viele Grüße
Heinz
Hallo Maren,
das ist nicht mein Fachgebiet. Ich glaube aber kaum, dass Du ein Jahr Zeit hast. In der Regel wird dies auch arbeitsvertraglich geregelt sein. Bei mir sind es 3 Monate. Ich meine, mann kann auch sechs Monate vereinbaren!
Hast Du Deinen ehemaligen Arbeitgeber schon angeschrieben. Fordere erst einmal ihn auf, Dir die Provision in voller Höhe auszuzahlen!
Gruß
Daniel
Hallo Daniel,
ich war beim Anwalt Ansprüche für 2006 verjähren nächstes Jahr. Er hat meinen früheren Arbeitgeber angeschrieben eine Frist gesetzt bis 22.12. ansonsten reicht er Klage ein, weiter stand drin das der komplette Betrag gefordert wird ich aber mit einem Vergleich (2/3) einverstanden bin.
Also kräftig Daumen drücken, hoffentlich bald.
Mehrere die ich kenne haben Ihr Geld schon bekommen.
MfG
Maren