Hallo liebes Forum,
folgender, fiktiver, Fall:
Käufer K bestellt bei Verkäufer V online ein Kleidungsstück mit Aufdruck. Dieses Kleidungsstück wurde nach Wünschen des K individuell gefertig.
K bezahl direkt online per PayPal.
Einige Tage später erhält K das Kleidungsstück per Post und stellt fest, dass einige Teile des Aufdruckes zerkratzt sind.
Telefonisch erklärt V, dass eine Rücknahme etc ausgeschlossen sei, da K ja ein Kleidungsstück nach Wunsch erhalten habe und der Schaden auch nur minimal sei.
Was kann K jetzt noch tun? Den V schriftlich zur Nachbesserung auffordern? Welche §§ BGB greifen hier?
Danke schön!
Beste Grüße
Schildmann