Ich bin jetzt schon 14 Monate auf Krankengeld. Möchte aber nicht mehr zurück in den Betrieb. Ab dem 15.9.25 habe ich eine neue Arbeit . Ich habe per Email zum 15.9.25 gekündigt. Ich muss aber noch eine schriftliche Kündigung schreiben,.
Jetzt meine Frage Ich habe noch den gesammten Jahresurlaub von 2024 und den Urlaub von diesem Jahr.
Wäre es sinnvoll ab dem 1.8.25 mich nicht mehr Krankschreiben zu lassen so das mir mein noch Arbeitgeber im Aug. meinen Lohn zahlen muss und ich für Aug und bis zum 14.9.25 meinen Urlaub nehme.
Oder soll ich mich bis zum 14.9.25 Krankschreibung lassen und mir meinen Urlaub auszahlen lassen
Hoffe mir kann jemand helfen.
Gruß Nicole
Hallo,
für das „Nehmen“ des Urlaubs musst Du arbeitsfähig sein.
Das ist rechtsunwirksam, denn gem. § 623 BGB
§ 623 BGB - Einzelnorm
musst Du zwingend
damit Deine Kündigung überhaupt wirksam wird.
Ach ja, noch was:
Wenn Du mehr als den gesetzlichen Mindesturlaub hast, ist das falsch. Der Urlaubsanteil von 2024, der den gesetzlichen Jahresurlaub 2024 übersteigt, ist am 31.03. 2025 verfallen.
Man bekommt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, wenn man arbeitsunfähig ist.
Wenn nicht, dann nicht.
Ich bin selber Arbeitgeber und wenn ich hier lese, dass man sich zur Maximierung finanzieller Vorteile nach eigenem Ermessen krankschreiben lassen möchte oder auch nicht, dann könnte ich ko…
Der neue Arbeitsvertrag startet doch aber ganz sicher erst am 16.09.2025, wenn Du den alten zum 15.09.2025 kündigst?! (Wobei Du natürlich noch eine wirksame Kündigung in Schriftform dem Arbeitgeber zukommen lassen musst, wie schon @Albarracin schrieb.) Beachte hier bitte §622 Abs. 1 BGB, sofern Du keinen anderen Regelungen durch Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder ähnlichem unterworfen bist.
Ja, Du würdest so vom 01.08.2025 bis zum 15.09.2025 noch Lohn erhalten, was mehr als das Krankengeld wäre. Das solltest Du natürlich nur machen, wenn Du wirklich arbeitsfähig bist.
Das wird nur funktionieren, wenn der Arbeitgeber dem zustimmt. Er kann den Urlaubsantrag aber auch aus betrieblichen Gründen ablehnen. So kann er zum Beispiel fordern, dass Du eine Übergabe deiner Arbeit in der Zeit machst, Projekt XYZ unterstützt, Deinen Arbeitsplatz bereinigst oder ähnliches. Dann würde er Dir den Anspruch ohnehin auszahlen. Du müsstest aber nochmal für grob 6 Wochen täglich dorthin und Deine Arbeit leisten.
Naja, Daisy überlegt (und fragt uns), ob sie sich krankschreiben lassen soll oder nicht - und zwar auf Basis finanzieller Überlegungen, nicht gesundheitlicher.
Ich muss X_Strom Recht geben.
Daisy überlegt sich, ob sie sich nicht krankschreiben lassen soll, und zwar auf Basis finanzieller Überlegungen.
Ich finde, das macht schon einen Unterscheid.
Die meisten Arbeitgeber sind da in der Regel nicht so zimperlich, wenn sich Leute aus finanziellen Überlegungen nicht krankschreiben lassen … aber da ist es ja auch zum Nutzen der Arbeitgeber, wenn die Leute trotz Krankheit arbeiten.
Beste Grüße,
Max
Ich weiß nicht, wie das bei dir ist, aber wenn ich arbeitsunfähig bin, dann lasse ich mich krankschreiben, und wenn ich arbeitsfähig bin, dann gehe ich arbeiten. Unabhängig von anderen Faktoren.
„Der Umfrage zufolge gingen Arbeitnehmer vor allem wegen der Sorge um den Arbeitsplatzverlust (82 Prozent) … krank zur Arbeit.“
Man könnte also sagen: Sie haben sich aus finanziellen Überlegungen nicht krankschreiben lassen.
Mir geht es um den Untewrschied zwischen:
Ist krank, lässt sich aber nicht krankschreiben.
und
Ist nicht krank, lässt sich aber krankschreiben.
Beste Grüße,
Max
Hallo,
Fakt bei der ganzen Thematik dieses Threads ist doch die Frage, ob man selbst entscheidet, dass man arbeitsunfähig ist oder eben „nur“ krank. Das ist eben nicht so. Für den Krankengeldanspruch ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erforderlich und keine „Krankschreibung“. Natürlich gibt es massenweise Arbeitnehmer/innen, die eigentlich arbeitsunfähig sind, aber trotzdem zur Arbeit gehen. Um die geht es aber nicht und die interessieren auch weder Arbeitgeber noch Krankenkasse und es gibt darüber auch nur Annahmen, aber keine Nachweise. Es kann aber nicht sein, dass man plötzlich „arbeitsfähig“ wird, um letztendlich seinen Urlaub abnehmen zu können und danach sofort wieder arbeitsunfähig wird um (weiter) Krankengeld zu erhalten. Wenn da auch noch ein behandelnder Arzt/Ärztin mitspielt, dann ist das genau der Zustand, der bei X-Strom und nicht nur bei ihm Übelkeit entstehen lässt. Diese „Spielchen“ gibt es nicht nur beim Krankengeld, wobei ich das Dispositionsrecht in Verbindung mit Reha und Rente ausdrücklich ausnehme, aber das wäre ein anderes Thema.
Gruss
Czauderna
Wo steht das? Sie wird sich ja im neuen Job nicht gleich wieder krank melden …
Hallo,
ich bin direkt auf den Eingangsbeitrag nicht eingegangen, sondern auf die Thematik - „Wer entscheidet über die Arbeitsunfähigkeit - Arzt oder Patient ?“
Gruss
Czauderna
Ich bin ja der Meinung: Wer krank ist, sollte sich krankschgreiben lassen. Viele tun das aber nicht.
Ich gehe bei der Fragestellerin davon aus, dass es medizinische Gründe gibt, die Krankschreibung bis zum 14.9. aufrechtzuerhalten.
Hätte sie geschrieben: Ich überlege, die Krankschreibung früher zu beenden, um bei meinem altren Arbeitgeber noch die neue Kollegin einzuarbeiten und eine Übergabe zu machen, außerdem kann ich das Geld brauchen, wäre die Empörung vermutlich nicht so groß. Obwohl es im Grunde das gleiche ist: Jemand entschließt sich aus nicht-medizinischen uned finaziellen Gründen, auf eine Krankschreibung zu verzichten …
Grüße,
Max
Hallo
Wer arbeitsunfähig ist (wegen einer Erkrankung) und diese Arbeitsunfähigkeit von einem Arzt/Ärztin bestätigt/festgestellt und der Kasse übermittelt wird, der hat als Arbeitnehmer einen Krankengeldanspruch. Wenn man es selbst entscheiden könnte, dann würde man dafür keine Ärzte benötigen, sondern selbst bestimmen ob man nicht nur krank ist, sondern dazu auch noch arbeitsunfähig. Anders dagegen ist es, wenn selbst bestimmt ob man nicht nur krank, sondern dazu auch noch arbeitsfähig ist, dann geht man deshalb nicht t zum Arzt und lässt sich dann auch keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen.
Ich weiß, das klingt etwas nach KS. aber es ist tatsächlich so.
Gruss
Czauderna
Bevor du (wirksam, also in Schriftform) kündigst, frag dich erstmal, wann der richtige Zeitpunkt ist. Und dann solltest du den Urlaub im Zweifel auszahlen lassen, wenn du noch krank bist.
Da wir hier gute Teams haben, kommt es auch häufig vor, dass die Mitarbeiter -trotz Krankheit- das Team nicht hängen lassen möchten. Die muss man dann schon regelrecht nachhause schicken.