Nach langer Selbständigkeit arbeitslos mit Ü55?!

Mich würde mal folgender Fall interessieren:

Was ist, wenn jemand schon seit etlichen Jahren (vll. 20 Jahre) selbständig, privat krankenversichert ist und mit 55 oder noch später die Selbständigkeit aus finanziellen oder sonstigen Gründen aufgeben muss?

Welche Leistungen kann man vom Staat verlangen, wenn man sich in der Zeit der Selbständigkeit bzw. noch früher ein bezahltes Eigenheim und Vermögen usw. angeschafft hat?

Und kommt man überhaupt aus der PKV raus – denn die kostet sicher einiges – bzw. kommt man in die GKV rein (weil schon gewisses Alter erreicht)?

MOD: Absätze eingefügt

Mn kann dann einen Antrag auf Leistungen nach SGB II (Hartz IV) stellen. Arbeitslosengeldanspruch wird wahrscheinlich nicht bestehen. Selbst bewohntes Eigenheim gilt nicht als Vermögen, Sonstige Vermögensgegenstände muss man unbedingt angeben.