Nach Lappalien-Unfall soll Gutachter kommen

Hallo,

ich hoffe, ihr könnte mir ein paar nützliche Informationen geben.
Folgendes ist passiert:
Ich habe letzte Woche meinem Freund mein Auto gegeben, damit er zur Arbeit kommen kann. Auf dem Rückweg von der Arbeit ist er in eine Polizeikontrolle gekommen. Vor ihm fuhr ein Arbeitskollege, der ihm unmittelbar zuvor Starthilfe gegeben hatte, da die Autobatterie alle war (Licht angelassen :wink: ). Beide verlangsamten die Fahrt eben wg. der Polizei. Während mein Freund durchgewunken wurde, wurde der vor ihm Fahrende herausgewunken und lenkte eine abrupte Bremsung hin. Mein Freund war durch die Anweisungen der Polizei abgelenkt und hat das Bremsmanöver etwas zu spät gesehen und ist dem anderen Wagen leicht draufgerollt, mit etwa 10-15 km/h, also wirklich nicht schnell. Die beiden sind sofort ausgestiegen, haben sich den geringen Schaden angesehen und die Polizisten sind auch sofort dazugekommen. An meinem Wagen ist nur das Kennzeichen leicht verbeult, darunter an der Stoßstange ist nichts. Am anderen Wagen ebenso wenig. Die Polizei fragte, ob die beiden sich kennen und hat dann gesagt, dass die beiden das unter sich regeln sollen, eben weil es sich um eine Lappalie handelt.

Dies ganze war vor 3 Tagen oder so.
Heute kam der Fahrer des anderen Wagens aber an und behauptete plötzlich, an seinen Fahrzeug wäre viel mehr kaputt - rechts und links an der Stoßstange seien noch Beulen/Kratzer und es hätte sich innen der Kasten vom Ersatzrad verformt durch den Auffahrunfall. (Ja, sicher, denk ich mir da nur…) Er will nun morgen in die Werkstatt fahren und den Schaden begutachten lassen.

Ich habe nun ein paar Fragen:

  • Wer bezahlt den Gutachter?
  • Müsste ein Gutachter nicht auch mein Fahrzeug anschauen, um überhaupt einschätzen zu können, welche Schäden von meinem Auto sein könnten und welche nicht?
  • Trifft ihn nicht eine Mitschuld, da er so abrupt gebremst hat?
  • Wäre es nicht für alle einfacher, das mit ein paar Euro abzugelten, da doch die Polizei schon gesagt hat, die beiden sollen das ‚unter sich‘ regeln?
  • Falls der Typ auf eine Begutachtung besteht, können wir doch auch darauf bestehen, den Unfall von der Polizei aufzunehmen zu lassen und die Polizisten als Zeugen laden?
  • Ein kleines Problem ist nur, dass mein Freund nicht bei meiner Versicherung gemeldet ist, da er es eigentlich nie fährt.

Vielen Dank im Voraus für hilfreiche Antworten.
Viele Grüße
tohu

hallo, erstens: Wer die Kapelle bestellt, muss sie zahlen. Und bestimmt, welche Musik gespielt wird. Es ist das gute Recht eines VS., zu prüfen, ob die Forderung gegen sie Hand & Fuß hat.

Wenn du der VS. gegenüber den Ablauf so geschildert hast,wie hier, könnte ich mir schon vorstellen, dass bei solchen Konstellationen der Sachbearbeiter hellhörig wird.

Grüßle

HM