Hallo,
hatte die folgende Frage schon einmal gepostet, aber nur nen rechtlichen Tipp bekommen. Hätte jetzt noch gerne eine medizinische Antwort auf meine Frage, da mich hauptsächlich interessiert, ob das Loch zuheilt und nicht, ob ich meinen Hautarzt verklagen kann!
Ich habe mir vor 7 Wochen ein kleines rotes Äderchen auf dem Nasenbein weglasern lassen. Direkt nach der Behandlung war auf dem kleinen Hautstück, welches der Laserstrahl berührt hatte ein kleines Brandloch, als wäre die oberste betroffene Hautschicht weggebrannt. Es bildete sich dann Schorf, der nach drei Wochen zu einer wieder geschlossenen Hautschicht verheilt war. Seitdem habe ich nun eine Art Kerbe/Loch an der Stelle, als wäre die oberste Hautschicht nur über die leere Stelle, aus der der Laser die Haut wegbrannte, rübergewachsen, aber die Schicht darunter halt nicht mehr vorhanden, so dass die oberste Hautschicht an der behandelten Stelle leicht in das Loch gesenkt ist und folglich der Nasenrücken aussieht, als sei hier eine Kerbe vorhanden! Eine Veränderung gab es seit 4 Wochen nicht mehr. Bleibt das jetzt so??? Oder kann man das weiterbehandeln oder verschwindet es mit der Zeit??? Mein Arzt meinte vorher, dass es in jedem Fall besser aussehen wird, als vor der Behandlung, aber das ist nicht der Fall mit der Kerbe, da diese genauso rot ist, wie das entfernte Äderchen, nur dass das Äderchen wenigstens nicht uneben war… Bin mit dem roten Loch jetzt mehr entstellt!