Wenn eine Lohnklage und einstweilige Verfügung gegen einen Arbeitgeber läuft…
… würde der AG nun Insolvenz anmelden was geschieht weiter?
Wie würde mit der Einstweiligen Verfügung verfahren?
Wäre es besser die Lohnklage zurück zu ziehen oder sie noch zu erweitern wenn wieder ein Monatslohn ausbleiben würde?
Wer zahlt die gebühren bei zurückziehen der Klage?
Gruß
Holger
Wenn eine Lohnklage und einstweilige Verfügung gegen einen
Arbeitgeber läuft…
… würde der AG nun Insolvenz anmelden was geschieht weiter?
dann müsste man seine Forderung beim Insoverwalter anmelden
Wie würde mit der Einstweiligen Verfügung verfahren?
wegen was einstweilige Verfügung?
Wer zahlt die gebühren bei zurückziehen der Klage?
derjenige, der die Musik bestellt hat, wer sonst???
Gruß
Holger
Wallflower
Wie würde mit der Einstweiligen Verfügung verfahren?
wegen was einstweilige Verfügung?
Anordnung zur sofortigen Zahlung von 1200€
Wer zahlt die gebühren bei zurückziehen der Klage?
derjenige, der die Musik bestellt hat, wer sonst???
Ok 
Dann würde sie weiter laufen. Dann zahlt der Schuldige.
Gruß
Holger
Hi,
Wer zahlt die gebühren bei zurückziehen der Klage?
derjenige, der die Musik bestellt hat, wer sonst???
Ok 
Dann würde sie weiter laufen. Dann zahlt der Schuldige.
Falsch!
Bei Arbeitsrechtlichen Streitfragen zahlt jede Partei ihre eigenen Auslagen.
Gruß
Holger
Gruß
Sammy
Hallo Sammy,
wenn ich den Prozess aber gewinnen sollte, setzen wir dies einmal vorraus, dann muss der Arbeitgeber nicht die gesamten entstandenen Kosten übernehmen?
Was hat die Klage bei einem Betrag von 1200€ dann für einen Sinn?
Bei Arbeitsrechtlichen Streitfragen zahlt jede Partei ihre
eigenen Auslagen.
aber nur in der ersten Instanz!
Gruß, Niels
Hi, BigMike,
wird der Rechtsstreit in der 1. Instanz beigelegt bzw. entschieden, zahlt jeder seine Kosten selber - egal ob gewonnen oder nicht! Erst ab der 2. Instanz (Landesarbeitsgericht) gelten die allgemein bekannten Regeln, dass der bezahlt, der verliert.
Dummerweise sagen das die meisten Anwälte nicht vorher, weil sie davon ausgehen, dass man das weiß.
Gruss
Sammy
Hallo,
google doch mal nach „Konkursausfallgeld“ von der AfA, da gibts - glaube ich - die Löhne der letzten 3 Monate im Konkursfall.
Grüßle
Felicia
google doch mal nach „Konkursausfallgeld“ von der AfA, da
gibts - glaube ich - die Löhne der letzten 3 Monate im
Konkursfall.
Das Insolvenzgeld vom Arbeitsamt kenne ich bereits.
Gruß
Holger
wird der Rechtsstreit in der 1. Instanz beigelegt bzw.
entschieden, zahlt jeder seine Kosten selber - egal ob
gewonnen oder nicht! Erst ab der 2. Instanz
(Landesarbeitsgericht) gelten die allgemein bekannten Regeln,
dass der bezahlt, der verliert.
Ich habe mich da etwas vertan. Es geht erst zum Gütetermin.
So wie ich das durch „googeln“ herausgefunden habe ist die Güteverhandlung kostenlos.
Gruß
Holger