Nach Mietauszug Kaution, renovierung

Ich habe die Rechnungen über die Reparaturkosten für die ausgetauschte Türzarge, die erneuerten Rolladengurte und den defekten Drücker am Toilettenspülkasten noch nicht erhalten. Hinzu kommen Kosten für die Beseitigung einer Vielzahl von Beschädigungen an den Bodenfliesen (Flur, Küche, Bad, Heizungsraum). An mehr als 20 Stellen sind Löcher in der Oberfläche der Fliesen. Der Aufwand einzelne Fliesen zu ersetzen, ist im Verhältnis zum kompletten Austausch höher, da vorsichtig (und damit zeitaufwändiger) gearbeitet werden muss, um andere Fliesen nicht zu beschädigen. Egal welche Variante man wählt, beträgt der Schaden zwischen 500 und 1.000 €. An den Fensterrahmen sind Klebereste von Haken (innen) und Fliegenschutz (außen), die die Oberfläche des Rahmens dauerhaft beschädigen.

Verschiedene Bohrlöcher an den Außenwänden wurden nicht wieder verschlossen. Auf der äußeren Fensterbank des Kinderzimmers befinden sich (vermutlich) Teerreste. Die Wohnungseingangstür hat auf der Innenseite einen Kratzer, der sich nicht beseitigen (wegpolieren) lässt.

Die Wohnung wurde nicht ordnungsgemäß zurückgegeben, da die erforderlichen Schönheitsreparaturen in keinem Raum ausgeführt wurden. Familie S. hat dies vor dem Einzug auf eigene Kosten nachgeholt und war daher im Gegenzug von der Zahlung einer Monatsmiete freizustellen. Hinzu kommen Verunreinigungen der Fenster (Rahmen, Folien auf der Scheibe), nicht verschlossene Bohrlöcher in den Räumen und der Garage, ein fehlender Schlüssel für die Küche, der fehlende Zweitschlüssel für die Garage sowie größere Ölflecken auf dem Garagenboden. Das ist alles unerfreulich und ärgerlich.

Ich melde mich noch mal, wenn die Rechnungen vorliegen. Es ist aber nicht davon auszugehen, dass von der Kaution etwas übrig bleibt.

Viele Grüße

So hier meine Frage:

  1. Tür sehe ich ein, waren meine Kids
  2. Rolladenbänder und Toilettendrücker ist doch Verschleiss, oder??
    3.Die Bodenfliesen ist keine Dehnungsfuge gelegt worden vom VM daher viele Fliesen gebrochen! Zeuge habe ich!
  3. Wohnung nicht ordnugsgemäss zurückgegeben! Ich habe mit dem Nachmieter vereinbart (schriftl.) das er nach eigenen Wünschen renoviert.

Kann der VM die Kaution ganz einbehalten? Zum Grössten Teil ist es doch Verschleiss!
Bei der Übergabe an den neuen Mieter haben wir uns eigentlich geeinigt (mündl.) auf 1/3 Miete bezahle ich, der Rest der Vm!

BITTE HELFT MIR, gehe sonst zum Anwalt oder Mietverein

Hallo,

leider kann ich zum Thema Mietkaution/ Schäden gar nichts sagen, weiß auch nicht warum Sie mich in diesem Fall um Rat fragen, sorry.

MfG Cai

Also,

Als erstes möchte ich mal mit 2. anfangen:

Türdrücker sind keine Verschleißteile. Denken zwar viele aber das ist nicht so. Rolladengurte ist da schon etwas anderes. Die könnte man als Verschleißteil durchgehen lassen.

Dann kann ich noch zu Frage 4 sagen:

Es ist egal, was du mit dem Nachmieter vereinbarst. Wenn der Vermieter Und damit der Eigentümer nicht einverstanden ist, dann wird es schwierig. Ich könnte mir Vorstellen, das der VM da die besseren Karten hat.

Ich würde mich da als VM auch beschweren. Es ginge hier immerhin um meine Immobilie, die da beschädigt wird.

Zu den anderen Sachen kann ich dir leider nichts sagen.
Sorry

Hallo, prinzipiell hätte man bei der Übergabe der Wohnung an den Nachmieter, den Vermieter mit dazunehmen müssen, wenn entsprechende Reparaturarbeiten vom Nachmieter übernommen werden.Die Wohnung ist eigentlich so zu übergeben, wie Sie sie übernommen haben, ausser natürliche Verschleißerscheinungen.Verschleiß richtet sich natürlich auch nach der Mietdauer, die Sie hatten.
Der Vermieter ist berechtigt, bei unkorrekter Wohnungsübergabe und Verstreichung der Nachbesserungsfrist, die Kaution einzubehalten und entsprechende Handwerker zu beauftragen.Wenn Sie grobfahrlässige Schäden, z.B. Löcher in der Fassade, ohne vorherige Absprache mit dem Vermieter, hinterlassen, kann er diese Kosten zusätzlich fordern, wenn die Kaution nicht reicht. Ich würde, wenn Sie sich nicht gerecht behandelt fühlen, den Mieterbund kontaktieren, die können Ihnen da auch rechtlich fundierte Auskünfte geben. VG Ringehahn

Also Achtung, ich bin ein Vermieter und glaube dazu sagen zu können:

Toilettendrücker, Rolladengurte sind Verschleiß und gehen meines Erachtens auf den Vermieter, andererseits sind Reparaturkosten bis € 100.- zumutbar. Die Rechtsprechung ist in diesem großen Komplex sehr schwammig, oft wird von Musterurteilen ausgegangen.
Nachzuweisen, dass die Fliesen falsch gelegt sind, dürfte schwierig sein. Wie haben die beim Einzug ausgesehen? Soetwas muss man gleich am Anfang schriftlich festlegen lassen, mit Fotos-ein Übergabeprotokoll machen, wo alle Defekte beim Einzug festgehalten werden. Wichtig ist auch, während der Mietszeit auftretende Defekte gleich zu melden und nicht erst beim Auszug. Bohrlöcher in Fliesen gehen kurioserweise auf Kosten des Vermieters, er muss dies dulden. Klebeflecken lassen sich doch entfernen!
Wenn der Vermieter Kaution einbehalten will, muss er mit Rechnungen die Reparaturkosten belegen.
Zu dem ganzen Thema gibt es ein prima Lexikon zu kaufen: Das Vermieterlexikon aus dem Haufe-Verlag. Ist auch für Mieter sehr aufschlussreich.
Ich hoffe, hilfreich gewesen zu sein.
Alles Gute!
instrumentalix

Ich kann Dir nur raten zum Mieterverein zu gehen. Ich bin auch in den Mieterverein eingetreten weil ich so einige Probleme mit meiner Wohnung hatte und die wären sogar mit meinen Problemen vor Gericht gegangen. Sie haben mich jedenfalls einen Monat vorher „rausgeboxt“ und die beraten wirklich gut.
Viel Glück
Kati

Hallo,

vielleicht versuchst Du es beim nächsten Mietverhältnis lieber mal mit einer Kautionsbürgschaft. Da zahlst Du statt der Barkaution eine jährliche Gebühr. Im Durchschnitt liegt die wohl bei gut 5 Prozent der Kautionssumme. Das spart beim Umzug nicht nur Geld sondern außerdem auch Ärger mit dem Vermieter über die Rückzahlung der Kaution.

Das hier habe ich im Web darüber gefunden:

„Bei einer Mietkautionsbürgschaft hat der Mieter die Möglichkeit, ganz einfach den Überblick über die für die Kaution anfallenden Kosten zu behalten. Anders als bei der traditionellen Barkaution oder bei der Einzahlung auf ein Konto, fällt bei der Mietkautionsbürgschaft nur eine jährliche Gebühr an. Ansonsten entstehen dem Mieter keinerlei zusätzliche Kosten.“

(Quelle: http://www.mietkaution.org/mietkautionsbuergschaft/k…)

Auf jeden Fall wünsche ich viel Glück bei der Auseinandersetzung mit Deinem Vermieter.

Viele Grüße
Peter

Hallo,
irgendwie habe ich Deine Frage nicht verstanden. Man wird sofort in den Text gezogen ohne dass Du uns sagst was Du willst. Du bist ??? und sollst bei Auszug einiges an Reparaturen bezahlen? Wer bist Du? Mieter, Nachmieter oder Vermieter? Was willst Du? Zahlen? Geld haben? oder…oder?

Fragen über Fragen - Sorry aber ich steige nicht durch

Hallo franjaki,

es tut mir sehr leid, dass ich erst jetzt antworte. Keine Ahnung, warum die E-Mail verschwunden ist. :frowning:

Wahrscheinlich hilft meine Antwort nicht, wegen meiner rechtlichen Unsicherheit und der verstrichenen Zeit.

Trotzdem noch einmal: Vermieter versuchen oft erstmal solche Sachen, weil sie sich im Recht fühlen und weil sich immer noch zu wenige Leute dem entgegenstellen. Menschen möchten sich ja nicht streiten, weil keine Zeit da ist und Zeit bezahlen wir immer mit Geld.

Mietverein wird zu spät sein, denn da muss man 3 Monate vor einem Streitfall schon beigetreten sein. Ich hoffe, dass der Anwalt sich die Sachen noch mal angeschaut hat.

Liebe Grüße und Dickes Sorry!
Ysa