Frau S ist seit 01.01.2000 in einen Betrieb unbefristet eingestellt.
2007 ist Sie Schwanger geworden und im Nov. 2007 in Mutterschutz und 3 Jahre Erziehungsurlaub gegangen.
Nach einen Jahr, also 2008 hat Sie sich doch wieder entschlossen 20% zu arbeiten.
Der AG hat ihr, mit beginn zum 1.10.2008 befristet bis zum 30.09.2009 einen Änderungsvertrag mit bezug auf ihren bestehenden unbefristet Vertrag vom 01.01.2000 gegeben.
kann es sein das jetzt aus ihrem unbefristetem Arbeitsverhältniss ein befristetet geworden ist ?
Was ist mit dem Mutterschutz den Sie anfangs auf 3 Jahre gesetzt hat ?
der unbefristete arbeitsvertrag sagt schon alles aus. selbst laut mutterschutzgesetz darf ihr daher ihr arbeitsvertrag nicht befristet werden. möglich ist allerdings ein untervertrag, der in absprache mit dem AN wegen dem mutterschaftsurlaub gestellt werden kann (z.B. wegen verminderter arbeitszeit).
in diesem falle würde bis zu dem zeitpunkt x die arbeitszeit vorgegeben werden und muss danach wieder auf den ursprünglichen arbeitsvertrag gelten.
mehr kann ich dazu nicht sagen. vielleicht gibts noch ausnahmeregelungen, die ich aber nicht im berufsschulunterricht hatte.
von daher schau mal im mutter- und arbeitschutzgesetz, oder frag beim betriebsrat nach.
Der AG hat ihr, mit beginn zum 1.10.2008 befristet bis zum
30.09.2009 einen Änderungsvertrag mit bezug auf ihren
bestehenden unbefristet Vertrag vom 01.01.2000 gegeben.
kann es sein das jetzt aus ihrem unbefristetem
Arbeitsverhältniss ein befristetet geworden ist ?
Nein. Bei mir war es genauso. Der Änderungsvertrag bezieht sich nur auf die Elternzeit (nicht Mutterschutz), danach tritt wieder der ursprüngliche Vertrag in Kraft. Befristet ist nur die Änderung!
Ergänzung: besteht ein unbefristeter Vertrag, so läuft eine Befristung ohnehin ins Leere.
Ein Änderungsvertrag muss sich auf das unbefr. ArbVH beziehen. Tut er das, dann wird der Vertrag wohl geändert. In Falle der X aber nicht.
Bei mir war es genauso. Der Änderungsvertrag bezieht
sich nur auf die Elternzeit (nicht Mutterschutz),
danach tritt wieder der ursprüngliche Vertrag in Kraft.
Befristet ist nur die Änderung!
Erstaunlich, daß Du den Änderungsvertrag der Fragestellerin im Wortlaut kennst…
Ohne zu wissen, was der Arbeitgeber da verfasst hat und was die Arbeitnehmerin tatsächlich unterschrieben hat, ist diese Aussage ziemlich gewagt. Natürlich könntest Du Recht haben. Aber eben „könntest“…