Hallo an alle juristisch Versierten!
Ich komme nicht aus dem Personalbereich, soll aber nun für eine schwangere Kollegin, die momentan in Mutterschutz ist und danach in Elternzeit geht, den Urlaubsanspruch für 2013 ausrechnen.
Obgleich ich die Mutterschutzgesetze im Internet „gewälzt“ habe, bin ich keinesweg sicher, ob meine Rechnerei zu einem korrekten Ergebnis führt. Ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen.
Folgende Daten:
Voraussichtlicher Entbindungstermin ist der 11.02.2013. Das heißt, dass der Beginn des Mutterschutzes am 31.12.2012 war und das Ende des Mutterschutzes am 08.04.2013 sein wird.
Meine Kollegin möchte direkt nach dem Mutterschutz für 1 Jahr in Elternzeit gehen, also vom 08.04.2013 bis 08.04.2014. Welchen Urlaubsanspruch hat sie dann noch für das Jahr 2013?
Für Eure Mithilfe bin ich sehr dankbar. Vielen Dank.
Carmen