Eine Arbeitnehmerin möchte als Frühstarterin SOFORT nach dem Mutterschutz in Vollzeit zurück an ihren alten Arbeitplatz.
Hat sie rein rechtlich gesehen einen Anspruch auf die alte Position
als Abteilungsleitung?
sie hat Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung. Versetzungsbefugnisse bleiben unberührt, wenn sie im Vertrag wirksam vereinbart sind, so wie sie auch vorher hätte versetzt werden können. Wenn AG der AN die Doppelrolle als Führungskraft dieser Abteilung und Mutter nicht so recht zutrauen will, kommt es schon mal vor, dass dann eben dort der kommissarische Vertreter in der 3-monatigen Abwesenheit der Mutter zum Nachfolger avanciert.