Hallo es geht um folgendes:
Ich arbeite jetzt nächste Woche fünf Tage Frühschicht und am Samstag wird auch Arbeitseinstz in Form von Überstunden erwartet ( was ich auch ohne Problem mache)
Am Sonntag gehe ich dann in die Nachtschicht, bis Freitag früh um 6 Uhr, dann hätte ich theoretisch Wochenende bis Montag dann die Spätschicht ansteht.
Jetzt zum fragwürdigen Thema.
Ich soll nun am Damstag nach der Nachtschicht in die Frühschicht ab 7:30Uhr -14:00Uhr, dies wurde per Aushang ohne persönlich zu fragen angeordnet.
Meine Wochenarbeitszeit beträgt, da ich Leiharbeiter bin 35 bzw 37, 5 Stunden…
Muss ich da jetzt mitmachn? Arbeite ja bis dahin schon 12 Tage ohne Pause durch und hätte bis zur Spätschicht nur den Sonntag als Wochende?
(Meine Kollegen dies ebnso betrifft sind auch etwas ratlos)
Hallo,
deine Fragenstellung ist etwas verwirrend.
Ich hoffe ich habe es richtig verstanden, du sollst von Do auf Fr eine Nachtschicht schieben und dann Samstag gleich wieder zur Frühschicht gehen.
Laut ArbZG (Arbeitszeitgesetz) ist eine Pause von 10 Stunden zwischen dem Arbeitsende (Schichtende) und dem Arbeitsbeginn vorgeschrieben, also könnt ihr dagegen nichts tun.
Und fragen ob ihr Arbeiten wollt braucht euch euer Arbeitgeber nicht, da gibt es keine Regelungen dafür gibt.
Hab hier mal noch einen Auszug aus dem Gesetzbuch, ich hoffe er hilft dir weiter.
Nach den Regelungen des Arbeitszeitgesetzes beträgt die maximal zulässige tägliche Arbeitszeit 10 Stunden. Unter Zugrundelegung von sechs Werktagen beträgt daher die maximal zulässige wöchentliche Arbeitszeit 60 Stunden.Allerdings darf die wöchentliche Arbeitszeit im Durchschnitt von 24 Wochen bzw. 6 Monaten insgesamt 48 Stunden nicht
übersteigen.
Zu der eigentlichen Antwort - Ja du solltest mitmachen.
Hallo lieber Herr Koch,
Laut ArbZG (Arbeitszeitgesetz) ist eine Pause von 10 Stunden
zwischen dem Arbeitsende (Schichtende) und dem Arbeitsbeginn
vorgeschrieben
Sofern ich den UP richtig verstehe, wird am Samstag bis 6 Uhr morgens gearbeitet und er soll, lt. Schichtplan, am SELBEN Tag um 7:30 in die nächste Schicht zum arbeiten.
Von 6 Uhr morgens bis 7:30Uhr morgens (am selben Tag) sind nach meiner Rechnung nichtmal annähernd 10 Stunden zwischen Arbeitsende & Arbeitsbeginn !!!
also könnt ihr dagegen nichts tun.
Scheinbar verstößt hier der AG dann gegen das von Ihnen genannte Arbeitszeitgesetz und der UP könnte schon etwas tun.
Gruß
Swordan
Bitte oben mal richtig durchlesen.
Er sagt seine Nachtschicht geht bis FREITAG FRÜH!
Also hat er genug Zeit um Samstag Mittag wieder zu arbeiten!
Hier verstößt niemand gegen irgendetwas.
Erst lesen, dann beschweren bitte. Danke.
Gruß Max
Hallo,
Sofern ich den UP richtig verstehe, wird am Samstag bis 6 Uhr
morgens gearbeitet und er soll, lt. Schichtplan, am SELBEN Tag
um 7:30 in die nächste Schicht zum arbeiten.
Falsch verstanden: „bis Freitag früh um 6 Uhr“
viele Grüße
Felix