Nach Nebengewerbe Förderung?

Hallo,
ich habe da mal eine Frage:

Ich bin arbeitslos und habe vor mich selbstständig zu machen. Traue mir aber nicht zu gleich „komplett“ Selbstständig zu werden(mit Überbrückungsgeld usw.)
Weiß jemand ob ich, wenn ich ein Nebengewerbe anmelde, dann später Recht auf Überbrückungsgeld habe???

CU Patrick

Hallo Patrick

Bißchen spät die Antwort, aber vielleicht noch nicht zu spät:

Überbrückungsgeld bekommst Du nur, wenn Du Dein Gewerbe noch nicht angemeldet hast. Du beantragst zusammen mit Deinem Geschäftskonzept erstmal die Förderung und gehst einen Tag später das Gewerbe anmelden.

Unabhängig davon kannst Du natürlich nebenbei ein Gewerbe anfangen, mußt das allerdings auf ÜG verzichten und mußt oder kannst nur normale Existenzgründungsdarlehen nehmen.

Ich hoffe ich konnte Dir helfen

Gruß Martin