Hallo,
User Dicker hat bereits einiges gesagt. Rechtlich ergeben sich einige Möglichkeiten, die eintreten können.
erst einmal zu deinen Fragen:
Wieso habt ihr die Küche gekauft? Weil sie schon drin war?
Warum habt ihr die nicht mit gemietet? Ich glaube, der
Vermieter hat da ein gutes Geschäft gemacht…
Ja, die Küche war schon drin, und der Vermieter wollte keinen
Mietkauf machen. Da wir keine hatten, haben wir die gekauft,
weil sie auch sehr gut paßt.
Davon müßt Ihr ja auch nix wissen. Das ist ausschließlich
Sache des Vermieters.
Es handelt sich hier um ein 2-Familienhaus, in dem wir die
Hauptwohnung haben. Ein solches Haus kauft man sich nicht, um
es zu vermieten. Es ist in recht guter Lage mit Garten und
Pool und so (hört sich toll an, doch der Pool ist dringend
renovierungsbedürftig).
Ganz einfach: Grundsätzlich gilt: Kauf bricht nicht Miete.
Euer Mietvertrag bleibt wie bisher bestehen. Das einzige, was
sich für Euch ändert, ist der Vermieter. Der Käufer des Hauses
muß Euern Mietvertrag ganz normal weiterführen.
Hat aber das Recht auf Eigenbedarf. von daher kann ich davon
ausgehen, daß wir in absehbarer Zeit wieder raus müssen.
Eine Kündigung wegen Eigenbedarf kann der neue Käufer erst erklären, wenn er im Grundbuch eingetragen ist. In vielen Gemeinde und Städten dauert dies ab Kauf / Notariatstermin bis zu vier Monaten. Sodann steht in dem Haus eine Wohnung frei. Also wartet mal ab. Vielleicht will der neue Besitzer in eine Wohnung einziehen, die andere bleibt vermietet. Mietvertrag ist -wie Dicker schon hingewiesen hat weiterhhin gültig und ist nicht zu ändern.
Eine andere Möglichkeit ist, dass der Eigentümer einzieht und dann kündigt. Dann muss er keinen Eigenbedarf erklären. Er muss nicht einmal einen Kündigungsgrund nennen, da er nach § 573a BGB ein Sonderkündigungsrecht hat. Die Kündigungsfrist verändert sich für den Vermieter dann um drei Monate, es werden bei Euch also sechs Monate. Andererseits habt ihr keine Möglichkeit nach § 574 BGB einen Widerspruch gegen die Kündigung einzulegen.
Wie Dicker schon sagte, Ruhe bewahren. Zuerst mal abwarten, was der Neue will. Nichts zusagen, nichts unterschreiben, nichts versprechen. Antworten wie „Das müssen wir uns noch überlegen“, „da muss ich mich zuerst kundig machen“ oder „wir werden prüfen und ihnen Antwort geben“ reichen vollständig aus. Wenn dann eine Kündigung kommt „wegen Eigenbedarf“ nicht auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen. Sondern der Kündigung wegen Eigenbedarf , aber nicht sofort, widersprechen. Begründen mit der Härtefallklausel. Oft vergehen drei und mehr Monate bis ein Vermieter merkt, dass er in Fällen wie bei euch den ganzen Zauber nicht benötigt, manchmal merkt es nicht einmal der - wenn erforderlich - Anwalt des Vermieters und vor Gericht werden sogar solche Kündigungen zurückgewiesen - nur weil sie nicht richtig begründet sind. Melde Dich, wenn eine Kündigung ankommt.
Grüsse Günter
Aber zunächst würde ich da keine Panik aufkommen lassen.
Leichter gesagt als getan. Ich mache mir die größten Sorgen.
Bin so veranlagt. Leider.
Dennoch danke ich dir für die schnelle Antwort.
Gruß von
Bine