Nach ordentlicher Kündigung, jetzt fristlos?

Hallo,

am 15.07.10 hat man eine orKü von einem Arbeitgeber erhalten und akzeptiert. Jetzt ist man krank geworden und hat heute eine fristlose Kü per einschreiben erhalten, mit dem Hinweis: hilfsweise fristgerechte Kündigung.
Die erste Kü vom 15.07.10 hatte vier Wochen Frist also zum 15.08.10 in der neuen fristlosen steht jetzt ja das hilfsweise zum 30.08.10 gekündigt wird.
Geht es überhaupt das man 2 Kündigungen erteilt??
Dazu wurde man in der fristlosen auch noch von seinen Pflichten befreit und Hausverbot erteilt.
Den Grund der fristlosen lässt man sich auf jeden Fall noch zukommen, da man eigentlich nicht weiss warum.
Bitte um Hilfe.

Danke

Hallo

Ja, das geht.

Gegen die fristlose Kü sollte und muß man gerichtlich vorgehen. Die erste Kü behält ihre Wirkung. Das AV endet daher nach Ablauf der ordentlichen Küfrist der ersten Kü, wenn man gegen die fristlose Kü erfolgreich angeht und die erste Kü nicht gerichtlich angreift.

Gruß,
LeoLo