Hallo,
eigentlich geht es um meine Freundin hier, aber meine Interesse diesbezüglich ist so gross das ich mich hier angemeldet habe um einige Infos oder Erfahrungen von euch zu bekommen.
Es geht darum:
Sie (meine Freundin) hat am 15.07.10 eine ordentliche Kündigung Ihres AG erhalten und auch akzeptiert. Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen und somit wäre das Arbeitsverhältnis zum 15.08.10 beendet. Nun ist sie Krank geworden und heute hat sie per Einschreiben eine fristlose Kündigung mit dem Hinweis hilfsweise fristgerechte Kündigung zum 30.08.10 erhalten. Den Grund für die Fristlose werden wir schriftlich vom AG anfordern, meine Frage hier ist allerdings, wenn schon eine ordentliche Kü mit der Frist zum 15.08. vorrausging kann doch dann nicht noch eine Kü mit neuer Frist zum 30.08.10 gültig sein oder??
Wäre nett wenn mir hier jemand Rat geben könnte.
Arbeitgeber nutzen öfter die Möglichkeit, eine Kündigung zu Ergänzen mit dem Hinweis auf eine „hilfsweise fristgerechte Kündigung“. Damit wollen Sie erreichen, dass möglicher Fehler im Kündigungstermin „automatisch“ korrigiert werden und die ordentliche Kündigungsfrist eingehalten wird. Sow weit so gut.
Für eine „freistlose“ Kündigung gibt es aber nur wenige anerkannte Gründe. Erkrankung gehört nicht dazu.
Doch auch wenn deshalb die Kündigung unwirksam ist, wird sie sozusagen automatisch wirksam, wenn die Arbeitnehmerin ihr nicht rechtzeitig widerspricht. Dafür hat sie genau 21 Tage Zeit, um die Klage einzureichen. Deshalb ist nur zu empfehlen: Sofort den Betriebsrat um Hilfe bitten bzw. mit einem guten Rechtsanwalt Klage einreichen.
Ernst-Erwin