Nach probearbeiten nicht erschienen

hi,
diese frage brennt mir schon die ganze zeit auf der zunge :smile:

wenn jemand probearbeiten gemacht hat,vereinbart waren 4 stdn a 2 tage…diese person bleibt am 2.ten tag 3 stdn mehr, normalerweise müsste sie das bezahlt bekommen oder nicht? Soweit ich weiß ja.
Die person ist aber beim nächsten mal nicht arbeiten gewesen, wo sie schon eingestellt war eigentlich… und hat nicht bescheid gegeben dass sie nicht kommt usw…
wie ist da die rechtslage?
muss der AG das zahlen trotzdem dass sie nicht erschienen ist?

danke euch

hi,
diese frage brennt mir schon die ganze zeit auf der zunge :smile:

wenn jemand probearbeiten gemacht hat,vereinbart waren 4 stdn
a 2 tage…diese person bleibt am 2.ten tag 3 stdn mehr,
normalerweise müsste sie das bezahlt bekommen oder nicht?
Soweit ich weiß ja.

Die person ist aber beim nächsten mal nicht arbeiten gewesen,
wo sie schon eingestellt war eigentlich… und hat nicht
bescheid gegeben dass sie nicht kommt usw…
wie ist da die rechtslage?

Entweder sie war dann eingestellt oder sie war nicht eingestellt, mit „eigentlich eingestellt“ können wir hier nichts anfangen.

War sie eingestellt und ist nicht erschienen, käme jetzt meine Gegenfrage: hätte der AG ein Anspruch auf Schadensersatz?

muss der AG das zahlen trotzdem dass sie nicht erschienen ist?

Ja und nein, kommt darauf an, was eigentlich vereinbart war, zudem: wo kein Kläger, da kein Beklagter.
Es gibt sicherlich dutzende Urteile, aus denen hervor gehen, dass der AG zahlen müsste, vermutlich gleich so viele Urteile, dass der AG nicht zahlen müsste.

Schönen Tag noch.

danke euch