Guten Abend,
ich hatte ein Verfahren vor einem Verwaltungsgericht. Ich muss nun einen gewissen Anteil des Streitgegenstands eines behördlichen Bescheids bezahlen - es geht mir folglich nicht um die Gerichtskosten.
Ich nur die alte Zahlungsaufforderung des Gegenstands vor dem Verfahren vorliegen. Eine aktualisierte Zahlungsaufforderung liegt mir nicht vor. Nehme ich es richtig an, dass ich erst nach einer aktualisierten Zahlungsaufforderung den Anteil bezahlen muss? Oder muss ich selbst aktiv werden um zB eine Verzinsung vorzubeugen?
Vielen Dank im Voraus
Was drin steht: der Gegenstand der Verhandlung und die Entscheidung/das Urteil samit Begründung. Natürlich steht am Ende noch etwas über die Möglichkeiten des Widerspruchs zum Urteil und der Frist für den Widerspruch (mittlerweile längst abgelaufen).
Hi
ich würde auf die Zahlungsaufforderung der Behörde warten - und keine Pferde scheu machen.
Ich selbst habe mal einen größeren Betrag stunden lassen und nach Ablauf der Ratenzahlung die Zinsfestsetzung der Gemeinde erhalten - da dort keine Zahlungsaufforderung enthalten war, habe ich nicht gezahlt. Als das zwei Jahre später auffiel, hat die Gemeinde zähneknirschend auf die Zinsen zu den Zinsen verzichten müssen.