Nach Reha arbeitsfähig entlassen

Hallo,

ich bin schon länger krank geschrieben. Bisher bekam ich Krankengeld, seit einen 3/4 Jahr nun wieder Arbeitslosengeld, da ich von der KK augesteuert wurde. Auch während des Bezuges war ich krankgeschrieben. Nun mußte ich eine Reha beantragen, die nun nächste Woche beendet ist. Bei meinem heutigen Gespräch wurde mir mitgeteilt das ich arbeitsfähig entlassen werde. Da hab ich mich gewundert, da meine Beschwerden natürlich immer noch da sind, und sogar noch eine erneute Operation ansteht. Die Begründung ist das ich halt nicht in meinen alten Beruf arbeiten kann, aber eine Restleistungsfähigkeit gegeben wäre. Da ich aber gesundheitlich so eingeschränkt bin, weiß ich echt nicht wie das überhaupt gehen soll.

Was nun? Aus der Reha werde ich arbeitsfähig entlassen, arbeiten gehen kann ich aber aufgrund der Einschränkungen nicht. Ich muss mich nun wieder beim arbeitsamt melden, die wollen mich natürlich vermitteln. Wäre ja auch gut, wenn ich nur arbeiten könnte. Ich weiß absolut nicht was ich nun machen soll.

Soll ich nun wieder zu meiner Ärztin gehen und mich krankschreiben lassen? Soll ich vielleicht eine arbeitsmedizinische Untersuchung verlangen, und was ist wenn die dann sagen das ich dem Arbeitsmarkt nicht zu Verfügung stehe, und ich daraufhin kein Arbeitslosengeld mehr bekomme…

Ich wäre wirklich sehr froh wenn man mir hier weiterhelfen könnte!

Beste Grüße

Frank

Hallo,

solange man arbeitsfähig ist, muss man dem Arbeitsmarkt im Rahmen seiner gesundheitlichen Leistung (!) zur Verfügung stehen.
Sollte es gar nicht mehr möglich sein zu arbeiten, solltest du einen Antrag bei der Rentenversicherung auf Rente wegen (voller) Erwerbsminderung stellen. Diese prüft dann, inwiefern das möglich ist.

Gruß

Hallo,

so leid es mir tut, aber da kann ich wirklich nicht helfen - sorry

Hallo,

das ist natürlich eine verzwickte Situation. Wurde denn während des Bezuges von ALGI kein Antrag auf Rente gestellt? Normalerweise müsste dies gemacht werden. Es gibt ja auch Teilrenten (z.B. 1/3 oder 2/3 Renten) oder Rente auf Zeit. Ich würde, falls noch möglich, in der Klinik die Sozialberatung aufsuchen, wie es weitergehen soll. Die können ggf. einen Rentenantrag stellen.

Interessant wäre natürlich auch zu wissen, wie die Einschränkung der Arbeitsfähigkeit im Entlassungsbericht der Reha beurteilt wird.

Leider kann ich ohne Altersangabe nicht sagen, wie lange generell Anspruch auf ALGI bestünde. Es ist jedoch bei arbeitsfähiger Entlassung unerlässlich sich umgehend wieder persönlich bei der Agentur zu melden. Dort kann auch eine arbeitsmedizinische Begutachtung durch den Vermittler angeregt werden.

Sollte bereits Antrag auf Rente gestellt worden sein und eine Ablehnung erfolgen, auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Notfalls vor dem Sozialgericht klagen (ist kostenlos), wenn wirklich absolut nichts mit arbeiten geht. Denn ansonsten bliebe nur ALGII.

Alles Gute und viele Grüße
Claudia

Wenn Sie nur eingeschränkt arbeitsfähig sind: unbedingt Erwerbsunfähigkeitsrente beantragen. Die kann durchaus teilweise gewährt werden. Sollten Sie momentan keine Arbeit finden für Ihre nicht volle Belastbarkeit: ergänzend ALG-II beantragen. Das ist Arbeitslosengeld-II oder eher bekannt als Hartz-IV. Für ALG-II-Anträge ist das zuständige Jobcenter zuständig. Dieses können Sie beim Ihrem Sozialamt erfragen.
Alles Gute!

Guten Tag,

Wenn Sie nur teilweise arbeitsfähig sind: unbedingt Erwerbsunfähigkeitsrente beantragen. Die kann durchaus teilweise gewährt werden. Sollten Sie momentan keine Arbeit finden für Ihre nur teilweise Belastbarkeit: ergänzend ALG-II beantragen. Das ist Arbeitslosengeld-II oder eher bekannt als Hartz-IV. Für ALG-II-Anträge ist das zuständige Jobcenter zuständig. Dieses können Sie beim Ihrem Sozialamt erfragen.
Alles Gute!

Guten Tag,

Wenn Sie nicht wieder voll arbeitsfähig sind: unbedingt Erwerbsunfähigkeitsrente beantragen. Die kann durchaus teilweise gewährt werden. Sollten Sie momentan keine Arbeit finden für Ihre nur teilweise Belastbarkeit: ergänzend ALG-II beantragen. Das ist Arbeitslosengeld-II oder eher bekannt als Hartz-IV. Für ALG-II-Anträge ist das zuständige Jobcenter zuständig. Dieses können Sie beim Ihrem Sozialamt erfragen.
Alles Gute!

Guten Tag,