Hi,
hatte vor einiger Zeit einen Artikel ersteigert, der überhaupt nicht der Beschreibung entsprach - reklamiert und den Artikel zurück geschickt. Jetzt kommt aber kein Geld, immerhin 26 Euro - was kann ich jetzt tun?
Für Hilfe dankbar,
Anja
Abmahnen
Hallo Anja,
wenn Du die Rücksendung beweisen kannst:
Den Verkäufer nochmals höflich ansprechen - dass ihm sicher ein kleiner Irrtum unterlaufen sei denn das Geld sei noch nicht da…
Falls dann immer noch keine Reaktion erfolgt -> harsche Abmahnung
Falls dann immer noch nichts passiert -> knallhart einen Rechtsanwalt einschalten.
Das wird dann schon 
Freundliche Grüsse
Anonym
Hi auch,
Du wirst doch wohl schlechtem Geld nicht Dein gutes hinterherwerfen? Der Anwalt ist teurer als die 26 Euronen, und dann hebt Dein Schuldner die Hand: Old Schwurhand.
hatte vor einiger Zeit einen Artikel ersteigert, der überhaupt
nicht der Beschreibung entsprach - reklamiert und den Artikel
zurück geschickt. Jetzt kommt aber kein Geld, immerhin 26 Euro
- was kann ich jetzt tun?
Frag mal bei der Post, ob es noch die Nachnahmekarten gibt. Sowas hatte ich früher immer bei Händlern eingesetzt als letzte Mahnung. Auf der Karte steht dann der Grund, z.B. Rückabwicklung eBay-# 1234567890 vom 11.11.2004 (Karnevalanfang).
Wenn diese Karte zurückkommt, hast Du nur die Kosten für die Nachnahmekarte am Hals, weißt aber genau das, was ein teurer RA Dir dann auch erzählt: Der Mann ist zahlungsunfähig, aber meine Kosten belaufen sich auf…
Wenn Du Glück hast, zahlt er und die Karte kommt nicht zurück, sondern Du siehst den Zahlungsabschnitt bei den Bankbelegen. Dann schickste mir ne Mail, dass es geklappt hat
Ansonsten verkaufste halt eine Gipsfigur mehr, bei eBay?
Gruß
Richard
Moien,
was das mit den Nachnahmekarten auf sich hat ist mir schleierhaft - vermutlich wird da etwas verwechselt…
An Deiner Stelle würde ich ihm erstmal per Mail eine Frist von 14 Tagen zur Rückzahlung setzen mit dem Hinweis, daß du dir rechtliche Schritte vorbehältst bei Nichteinhaltung der Frist.
Sollte die Frist ungenutzt verstreichen empfiehlt sich ein Mahnbescheid, denn bei solch niedriger Summe lohnt erstmal kein Anwalt.
Evtl. wäre dann auch die Erstattung einer Strafanzeige denkbar wegen Verdachts auf betrug bzw. gar Verdacht auf erwerbsmässigen Betrug…
Gruß
Bernd
Horschemol,
was ich jahrelang praktiziert habe, kann ich schlecht verwechseln:
@Anja: es gibt sie noch, die Nachnahmekarte. Lade Dir die PDF-Datei runter unter:
http://www.deutschepost.de//mlm.html/dpag/images/dow…
Gruß
Richard
was das mit den Nachnahmekarten auf sich hat ist mir
schleierhaft - vermutlich wird da etwas verwechselt…
Das erklär mal näher, da bin ich aber gespannt …
Hallo,
das erkläre mal näher, insbesondere warum der Empfänger dieser „Nachnahmekarte“ zahlungsunfähig ist, wenn er nicht zahlt. Seit wann macht die Post Inkasso für ungeprüfte Forderungen ?
Gruß
Matthias
Frag mal bei der Post, ob es noch die Nachnahmekarten gibt.
Sowas hatte ich früher immer bei Händlern eingesetzt als
letzte Mahnung. Auf der Karte steht dann der Grund, z.B.
Rückabwicklung eBay-# 1234567890 vom 11.11.2004
(Karnevalanfang).Wenn diese Karte zurückkommt, hast Du nur die Kosten für die
Nachnahmekarte am Hals, weißt aber genau das, was ein teurer
RA Dir dann auch erzählt: Der Mann ist zahlungsunfähig, aber
meine Kosten belaufen sich auf…Wenn Du Glück hast, zahlt er und die Karte kommt nicht zurück,
sondern Du siehst den Zahlungsabschnitt bei den Bankbelegen.
Dann schickste mir ne Mail, dass es geklappt hatAnsonsten
verkaufste halt eine Gipsfigur mehr, bei eBay?Gruß
Richard
Was verstehts Du unter Abmahnen ?
Erkläre uns mal, was du unter „harscher Abmahnung“ verstehst.
Gruß
Matthias
Falls dann immer noch keine Reaktion erfolgt -> harsche
Abmahnung
… ist im Vorteil 
Hallo Matthias,
meine obige Antwort an BerndW enthält doch den Link zur Post. Nicht reingeschaut?
das erkläre mal näher, insbesondere warum der Empfänger dieser
„Nachnahmekarte“ zahlungsunfähig ist, wenn er nicht zahlt.
Er ist nicht unbedingt zahlungsunfähig, aber zahlungsunwillig. Für Anja kommt das aufs Gleiche raus.
Da gibt es eine Menge Zeitgenossen, die heben die Hand und machen entweder mit Hilfe der Frau/Freundin oder aber einem Geschäftsführer weiter.
Seit wann macht die Post Inkasso für ungeprüfte Forderungen?
Die Post prüft auch nicht, ob Du Backsteine mit Nachnahme versendest. Sie zieht aber den Betrag auch nicht mit vorgehaltener Kanone ein, sondern der Empfänger hat freilich die Möglichkeit, den Empfang zu verweigern und eben nicht zu zahlen. Nur Anja weiß dann Bescheid und zahlt für eine Information gerade mal die Nachnahmekosten, für die der Anwalt etliche Teuros mehr kassiert.
Bei Geschäftsleuten ist diese Version des Inkassos insofern sehr beliebt, weil dann der Postbote und ggf. auch die Putzfrau mitkriegt, aha, der will mal wieder nicht zahlen, ist wohl blank usw. In kleinen Orten häufig kompromittierend, weil ja die anhängende Karte jeder Postbote lesen kann. Da steht dann z.B. drauf: für unebzahlte Rechnung-# sowieso für 20 Herrenjacken. Wenn Sie jetzt nicht zahlen, schicke ich den Gerichtsvollzieher usw.
Das sind so die kleinen psychologischen Gehässigkeiten, die man sich als veräppelter Lieferant schon mal leisten darf. Jedenfalls die allerletzte Mahnung. Ob Du dann die Gerichte bemühst oder einen kräftigen Russen, hängt vom Betrag ab.
Es freut mich, dass ich Deinen Horizont erweitern durfte 
Gruß
Richard
Frag mal bei der Post, ob es noch die Nachnahmekarten gibt.
Sowas hatte ich früher immer bei Händlern eingesetzt als
letzte Mahnung. Auf der Karte steht dann der Grund, z.B.
Rückabwicklung eBay-# 1234567890 vom 11.11.2004
(Karnevalanfang).Wenn diese Karte zurückkommt, hast Du nur die Kosten für die
Nachnahmekarte am Hals, weißt aber genau das, was ein teurer
RA Dir dann auch erzählt: Der Mann ist zahlungsunfähig, aber
meine Kosten belaufen sich auf…Wenn Du Glück hast, zahlt er und die Karte kommt nicht zurück,
sondern Du siehst den Zahlungsabschnitt bei den Bankbelegen.
Dann schickste mir ne Mail, dass es geklappt hatAnsonsten
verkaufste halt eine Gipsfigur mehr, bei eBay?Gruß
Richard
Ich werd’s probieren,
Richard,
danke erstmal.
Anja
Kann ich durchaus …
Hallo,
dass der Typ zahlungsunwillig ist, scheint ja unbestritten. Meinst Du im ernst der lässt sich von so einem Piefke von Postboten beeindrucken, der da mit so einem Schein aus dem Mittelalter in der Hand aufkreuzt ? Und wenn der Schurke die Finger gehoben hat wird er, und insbesondere darf er, die Forderung gar nicht begleichen, denn alles was er hat muss er den Gläubigern mit rechtsgültigen Titeln aushändigen.
Abgesehen davon, dass es in 20-Seelen-Dörfern vielleicht einen zweifelhaften psycholgischen Effekt hat, ist so etwas wohl eher reine Geld- und Zeitverschwendung und nicht wirklich empfehlenswert. Das ist in etwa das Gleiche als wenn du ihn anrufst und laut „Buh“ sagst. Wer nicht zahlen will lässt sich von soetwas sicher nicht beeindrucken.
Freut mich Deinen Horizont erweitert zu haben.
Gruß
Matthias
… ist im Vorteil
Hallo Matthias,
meine obige Antwort an BerndW enthält doch den Link zur Post.
Nicht reingeschaut?das erkläre mal näher, insbesondere warum der Empfänger dieser
„Nachnahmekarte“ zahlungsunfähig ist, wenn er nicht zahlt.Er ist nicht unbedingt zahlungsunfähig, aber zahlungsunwillig.
Für Anja kommt das aufs Gleiche raus.
Da gibt es eine Menge Zeitgenossen, die heben die Hand und
machen entweder mit Hilfe der Frau/Freundin oder aber einem
Geschäftsführer weiter.Seit wann macht die Post Inkasso für ungeprüfte Forderungen?
Die Post prüft auch nicht, ob Du Backsteine mit Nachnahme
versendest. Sie zieht aber den Betrag auch nicht mit
vorgehaltener Kanone ein, sondern der Empfänger hat freilich
die Möglichkeit, den Empfang zu verweigern und eben nicht zu
zahlen. Nur Anja weiß dann Bescheid und zahlt für eine
Information gerade mal die Nachnahmekosten, für die der Anwalt
etliche Teuros mehr kassiert.Bei Geschäftsleuten ist diese Version des Inkassos insofern
sehr beliebt, weil dann der Postbote und ggf. auch die
Putzfrau mitkriegt, aha, der will mal wieder nicht zahlen, ist
wohl blank usw. In kleinen Orten häufig kompromittierend, weil
ja die anhängende Karte jeder Postbote lesen kann. Da steht
dann z.B. drauf: für unebzahlte Rechnung-# sowieso für 20
Herrenjacken. Wenn Sie jetzt nicht zahlen, schicke ich den
Gerichtsvollzieher usw.Das sind so die kleinen psychologischen Gehässigkeiten, die
man sich als veräppelter Lieferant schon mal leisten darf.
Jedenfalls die allerletzte Mahnung. Ob Du dann die Gerichte
bemühst oder einen kräftigen Russen, hängt vom Betrag ab.Es freut mich, dass ich Deinen Horizont erweitern durfte
Gruß
Richard
Hallo auch,
solche Maßnahmen sollte man immer in Relation zum „Streitwert“ sehen. Freilich kann man eine Kerze im Wert von 1 € verbrennen, um einen Cent zu suchen.
dass der Typ zahlungsunwillig ist, scheint ja unbestritten.
Meinst Du im ernst der lässt sich von so einem Piefke von
Postboten beeindrucken, der da mit so einem Schein aus dem
Mittelalter in der Hand aufkreuzt ?
Diese Nachnahmekarten wären schon längst nicht mehr im Verkehr, wenn sie nicht der Post regen Umsatz brächten. Ich war ja selber unsicher, ob es die noch gibt, weil ich keinen Handel mehr mit Zwischenhändlern betreibe. Sie gibt es also noch und das seit mindestens 20 Jahren.
Und wenn der Schurke die
Finger gehoben hat wird er, und insbesondere darf er, die
Forderung gar nicht begleichen, denn alles was er hat muss er
den Gläubigern mit rechtsgültigen Titeln aushändigen.
Ja, wenn-wenn-wenn. Wenn die Kuh nicht geschissen hätte, wäre ich nicht auf der Scheiße ausgerutscht
Ein Anwalt wird das Gleiche eruieren müssen, nur das kostet dann ein Vielfaches von der Nachnahmekartengebühr. Immerhin geht es um eine Rückabwicklung eines nicht zustandegekommenen Geschäftes nach dem Fernabsatzgesetz. Das hat mit einer Gläubigerliste nichts zu tun, weil er ja das Geld per Vorkasse in Empfang genommen hat. Es gehört ihm aber nicht, da das Geschäft selbst nicht zustande gekommen ist, Anja hat ihm ja die Ware retourniert. Behält er die Kohle dennoch, ist das Unterschlagung und damit Betrug. Und der fällt unter das Strafrecht, wohingegen das Nichtbezahlen einer Rechung zivilrechtlich verfolgt wird. Deshalb laufen ja alle möglichen Schuldner frei herum und sitzen nicht im Knast. Die heben notfalls die Hand und laufen dennoch frei herum. Erst wenn man solchen Leuten betrügerische Absicht nachweisen kann, fällt das wieder unter das Strafrecht.
Abgesehen davon, dass es in 20-Seelen-Dörfern vielleicht einen
zweifelhaften psycholgischen Effekt hat, ist so etwas wohl
eher reine Geld- und Zeitverschwendung und nicht wirklich
empfehlenswert.
Du musst es ja wissen, weil Du sowas noch nie gemacht hast. Ich rede ja auch nicht über die Geilheit der JLo im Bett, wenn ich noch nie mit ihr im Bett war.
Das ist in etwa das Gleiche als wenn du ihn
anrufst und laut „Buh“ sagst. Wer nicht zahlen will lässt sich
von soetwas sicher nicht beeindrucken.
Ein Geschäftsmann ist jedenfalls stets um seinen guten Ruf besorgt; denn ein schlechter Ruf kostet Kundschaft und damit Geld.
Freut mich Deinen Horizont erweitert zu haben.
Du hast mir insofern meinen Horizont erweitert, als das es offenbar hier möglich ist, Blödsinn zu verkünden und dafür dennoch ein Sternchen zu bekommen.
Ich weiß jedenfalls, wovon ich rede. Du wohl nicht.
Gruß
Richard
… ist im Vorteil
Hallo Matthias,
meine obige Antwort an BerndW enthält doch den Link zur Post.
Nicht reingeschaut?das erkläre mal näher, insbesondere warum der Empfänger dieser
„Nachnahmekarte“ zahlungsunfähig ist, wenn er nicht zahlt.Er ist nicht unbedingt zahlungsunfähig, aber zahlungsunwillig.
Für Anja kommt das aufs Gleiche raus.
Da gibt es eine Menge Zeitgenossen, die heben die Hand und
machen entweder mit Hilfe der Frau/Freundin oder aber einem
Geschäftsführer weiter.Seit wann macht die Post Inkasso für ungeprüfte Forderungen?
Die Post prüft auch nicht, ob Du Backsteine mit Nachnahme
versendest. Sie zieht aber den Betrag auch nicht mit
vorgehaltener Kanone ein, sondern der Empfänger hat freilich
die Möglichkeit, den Empfang zu verweigern und eben nicht zu
zahlen. Nur Anja weiß dann Bescheid und zahlt für eine
Information gerade mal die Nachnahmekosten, für die der Anwalt
etliche Teuros mehr kassiert.Bei Geschäftsleuten ist diese Version des Inkassos insofern
sehr beliebt, weil dann der Postbote und ggf. auch die
Putzfrau mitkriegt, aha, der will mal wieder nicht zahlen, ist
wohl blank usw. In kleinen Orten häufig kompromittierend, weil
ja die anhängende Karte jeder Postbote lesen kann. Da steht
dann z.B. drauf: für unebzahlte Rechnung-# sowieso für 20
Herrenjacken. Wenn Sie jetzt nicht zahlen, schicke ich den
Gerichtsvollzieher usw.Das sind so die kleinen psychologischen Gehässigkeiten, die
man sich als veräppelter Lieferant schon mal leisten darf.
Jedenfalls die allerletzte Mahnung. Ob Du dann die Gerichte
bemühst oder einen kräftigen Russen, hängt vom Betrag ab.Es freut mich, dass ich Deinen Horizont erweitern durfte
Gruß
Richard
Jetzt mal wieder zurück ins Leben
Warum um alles in der Welt sollte denn der Lieferant die eV schon abgegeben haben? Den Schuldner jedenfalls, der es wegen EUR 26,- zur eV kommen lässt, muss man mir erst zeigen. Und so eine Taschenpfändung hat auch einen sehr schönen abschreckenden Effekt.
Aber vielleicht hat der Lieferant ja auch nur eine andere Rechtsauffassung und zahlt deswegen nicht. Warum also nicht zum Anwalt?
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Alle doof außer Mutti, oder wie ?
Du hast mir insofern meinen Horizont erweitert, als das es
offenbar hier möglich ist, Blödsinn zu verkünden und dafür
dennoch ein Sternchen zu bekommen.
Ich weiß jedenfalls, wovon ich rede. Du wohl nicht.
Alle doof außer Mutti, oder wie ?
Warum um alles in der Welt sollte denn der Lieferant die eV
schon abgegeben haben?
Das weiß man nie, wenn man irgendwo auf dieser Erde jemandem etwas abkauft.
Den Schuldner jedenfalls, der es wegen
EUR 26,- zur eV kommen lässt, muss man mir erst zeigen.
Irgendwann mal ist halt das Geld alle, Sense: Bank sagt Njet. Und da fehlen plötzlich selsbt 26 €.
Und so
eine Taschenpfändung hat auch einen sehr schönen
abschreckenden Effekt.
Wenn man was in der Tasche hat. Einem nackten Mann kann man schlecht in die Tasche greifen.
Aber vielleicht hat der Lieferant ja auch nur eine andere
Rechtsauffassung und zahlt deswegen nicht. Warum also nicht
zum Anwalt?
Der Anwalt gibt ihm dann auf Kosten des Gläubigers Nachhilfeunterricht in der Jursiprudenz. Das hilft vermutlich nur dem Anwalt 
Mir hat mal ein ehrlicher Anwalt in einer wesentlich höherpreisigen Situation gesagt (GmbH hatte dicht gemacht): Wende Dich an einen Detektiv. Allerdings waren wir befreundet. Und der Detektiv schaffte immerhin ca. 50% wieder herbei, netto nach Abzug seiner Kosten. Mit dem Titel des Gerichts hätte ich allenfalls mein Büro verzieren können.
Gruß
Richard